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26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Arbeitszeit muss gerecht, sozial und gesund sein

Berlin.

Das Thema Arbeitszeit brennt in allen 16 Landesbezirken und 2 Bezirken der Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Kolleginnen und Kollegen unter den Nägeln. Vor dem Hintergrund täglicher und wachsender Arbeitsbelastungen sehen die 254 Delegierten des 26. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die faire, gerechte und familienfreundliche Gestaltung und Abgeltung von Arbeitszeit in Bund und Ländern als ein Kernthema der nächsten Zeit. „Das ausgegebene Ziel ist es, die Arbeitszeit in der Polizei und beim Zoll für alle gerecht, sozial und gesund zu gestalten sowie entsprechende Mindeststandards zu vereinbaren“, betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek am Mittwoch in Berlin.

Problematische Folgen der Föderalismusreform

Die Gewerkschafter monieren im Besonderen Folgen der Föderalismusreform. So hätten sich die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit in den Ländern und beim Bund auseinanderentwickelt. Trotz vergleichbarer Belastungssituationen in allen Polizeien und beim Zoll teilweise existierten nunmehr völlig unterschiedliche, teils konträre Vorschriften für die Arbeitszeit- und Ausgleichsbedingungen für die Beamtinnen und Beamten.

In einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Leitantrag brachten die Delegierten ein umfangreiches und zahlreiche Aspekte berücksichtigendes Forderungspaket auf den Weg. So soll unter anderem die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem 7-Tage-Zeitraum nicht überschritten und die regelmäßige Arbeitszeit auf bundesweit höchstens 35 Stunden abgesenkt werden.

Bei flexiblen Schichtdienstmanagementsystemen sei eine verbindliche Dienstplangestaltung mit möglichst langen Vorlaufzeiten umzusetzen. Ebenso wurde eine bundesweit einheitliche Definition für die Begriffe „Mehrarbeit“, „Zuvielarbeit“ und „Überzeitarbeit“ wie eine Jahreshöchstgrenze für Mehrarbeit angemahnt. Sogenannte Bereitschaftszeiten seien unterschiedslos auf die Arbeitszeit anzurechnen.

„Die GdP hat vor rund einem Jahr ihre Arbeitszeitkampagne gestartet. Mit diesem Beschluss haben wir jetzt einen klaren Auftrag auf dem Fundament einer ausgefeilten Agenda“, erklärte GdP-Vize Radek.
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