26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zeitnah erkennungsdienstliche Maßnahmen einleiten
Schwierige Identifizierung
Im Rahmen der Zuwanderung sind den Gewerkschaftern zufolge viele unbegleitete Minderjährige ohne gesicherte Identitäten in das Gebiet der Schengener-Vertrag-Staaten eingereist. Eine nicht unerhebliche Anzahl dieser Minderjährigen sei in Sozialgemeinschaften anzutreffen, die ihren Lebensunterhalt durch Straftaten finanzieren und den Geflüchteten Schutz bieten.
Die hierzulande vorgesehenen gesetzlichen Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahmen zum Schutz des Einzelnen, die Versorgung, die Familienzusammenführung beziehungsweise die Bestellung eines Vormunds sowie zwischenzeitliche Integrations- und Therapiemaßnahmen insbesondere die Identifizierung seien bei den Betroffenen nicht möglich.
Gegenüber Polizeivollzugsangehörigen, Ausländerbehörden und Jugendämtern würden ungesicherte und abweichende Personalien angegeben, in Folge dessen eine Identifizierung des Einzelnen nicht möglich sei. Die Minderjährigen verließen grundsätzlich zeitnah, nach der Übergabe an die Jugendämter, die entsprechenden Hilfseinrichtungen. Die Identitäten blieben unbekannt, Schutzmaßnahmen könnten nicht gezielt angesetzt werden.
Die hierzulande vorgesehenen gesetzlichen Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahmen zum Schutz des Einzelnen, die Versorgung, die Familienzusammenführung beziehungsweise die Bestellung eines Vormunds sowie zwischenzeitliche Integrations- und Therapiemaßnahmen insbesondere die Identifizierung seien bei den Betroffenen nicht möglich.
Gegenüber Polizeivollzugsangehörigen, Ausländerbehörden und Jugendämtern würden ungesicherte und abweichende Personalien angegeben, in Folge dessen eine Identifizierung des Einzelnen nicht möglich sei. Die Minderjährigen verließen grundsätzlich zeitnah, nach der Übergabe an die Jugendämter, die entsprechenden Hilfseinrichtungen. Die Identitäten blieben unbekannt, Schutzmaßnahmen könnten nicht gezielt angesetzt werden.