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26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Streifenwagen soll „mobiles Büro“ werden

Berlin.

Streifenwagen der Polizei sollen nach Auffassung der 254 Delegierten des in Berlin stattfindenden 26. Ordentlichen Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu mobilen Büros aufgerüstet werden. Der Funkstreifenwagen transportiere nicht nur Personen von einem Ort zum anderen, sondern müsse den Beamtinnen und Beamten als vollwertiger Arbeitsplatz auf Rädern dienen können.

Mobiler Computerarbeitsplatz ein Muss

Bei der Neubeschaffung von Einsatzfahrzeugen müsse darauf geachtet werden, dass die Wagen einerseits einen ladungssicheren Transport der immer umfangreicher werdenden Führungs- und Einsatzmittel sowie der Schutzausrüstung garantieren, gleichzeitig aber auch als Computerarbeitsplatz genutzt werden können.

Es sei nicht zeitgemäß, so die Gewerkschafter, dass „die Kolleginnen und Kollegen am Einsatzort handschriftlich Zeugen mehrseitig vernehmen, um dann wiederum in der Dienststelle am dortigen PC eine Abschrift dieser Vernehmungen zu fertigen“. Ein Großteil der Vorgangsbearbeitung könne direkt im Einsatzfahrzeug realisiert werden. Eine Rückkehr zur Dienststelle sei entbehrlich. Die positive Wirkung wäre eine deutlich höhere Präsenz im öffentlichen Raum, da Rückfahrten in die Dienststelle für „Abschreibeübungen“ dann nicht mehr notwendig seien.

Mit der einmaligen Eingabe relevanter Daten wie Personalien und Fahrzeugdaten wäre vor Ort ein Datenabgleich über verschlüsselte Verbindungen zum polizeilichen IT-System möglich. Eine handschriftliche Datenerfassung würde damit entfallen.

„Polizeiliche Maßnahmen unterliegen der Verhältnismäßigkeit. Diese ist aber nicht mehr gewahrt, wenn ein vor Ort ohne Ausweisdokument angetroffener Bürger zur Dienststelle gebracht werden muss, weil erst dort vorhandenes erkennungsdienstliches Material gesichtet werden kann. Ein Computerarbeitsplatz im Einsatzfahrzeug würde vor Ort einen Datenabgleich ermöglichen und den betroffenen Bürger vor einer zumindest freiheitsbeschränkenden Maßnahme über das tatsächlich erforderliche Maß hinaus bewahren“, unterstrich der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow.
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