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Expertenanhörung beim BVerfG bestätigt DGB-Auffassung:

Versorgungsänderungsgesetz 2001 verfassungswidrig

Berlin.

Sämtliche Experten, die am heutigen Dienstagmorgen in Karlsruhe zur Anhörung geladen waren, bestätigten auf Nachfragen des Gerichts dass sie die Auffassung der DGB-Gewerkschaften teilen, wonach die Übertragung der Änderungen im Rentenbereich auf die Versorgungsempfänger zu einer überproportionalen Belastung der Betroffenen führt. Das gibt eine positive Ausgangslage für die weitere Verhandlung der Verfassungsbeschwerden, wenngleich sich eine konkrete Prognose noch nicht stellen läßt.

Die DGB-Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes halten das Gesetz für verfassungswidrig und haben Klagen von Mitgliedern unterstützt.
DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock: "Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger werden durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 stärker belastet als Rentnerinnen und Rentner. Bei den Renten wurde lediglich die gesetzliche Grundversorgung gekürzt, bei den Pensionen auch der Anteil, der der betrieblichen
Altersversorgung entspricht. Damit sind die Einschnitte bei den Pensionen um mehr als 30 Prozent höher als bei den Renten. Der Bundesrat hat unsere
Auffassung in seiner Stellungnahme zum aktuellen Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz am 17. Mai bestätigt."

Sehrbrock weiter: "Pensionärinnen und Pensionäre sollen für die Versäumnisse ihrer Dienstherren büßen. Sie haben es über Jahrzehnte hinweg versäumt, Rücklagen für künftige Versorgungskosten zu bilden. Der DGB dagegen plädiert schon lange für den Aufbau ausreichender Versorgungsrücklagen. Dieser Weg ist verfassungsrechtlich unbedenklich und sichert die Pensionen, wie auch die öffentlichen Haushalte, der Zukunft nachhaltig ab."
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