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UISP-Fachtagung

Ergebnisse einer Bürgerbefragung zur Akzeptanz von polizeilichen Kontroll- und Eigensicherungsmaßnah

Ergebnisse einer Bürgerbefragung zur Akzeptanz von polizeilichen Kontroll- und Eigensicherungsmaßnahmen

Clemens Lorei

Zusammenfassung

Polizeiliches Handeln im Kontakt mit Bürgern und Rechtsbrechern erfordert mitunter eine Gradwanderung zwischen Bürgerfreundlichkeit und notwendigen Maßnahmen, um die Sicherheit der eingesetzten Polizisten zu gewährleisten. Infolge der Tötung von 8 Polizisten im Jahr 2000 wurden sogenannte "amerikanische Verhältnisse" erwogen, das heißt Kontrollbedingungen und Maßnahmen, die einer verstärkten Sicherheit der eingesetzten Polizeikräfte bewirken sollen. Unabhängig von einer taktischen Bewertung dieser Eigensicherungsmaßnahmen scheint es im Sinne sowohl der Bürgerfreundlichkeit als auch der Kooperationsbereitschaft von bürgerlicher Seite aus wichtig, die Akzeptanz von entsprechenden polizeilichen Kontroll- und Eigensicherungsmaßnahmen zu erfragen. Es wurde in einer nicht repräsentativen Befragung von 431 hessischen Bürgerinnen und Bürgern versucht, mittels Fragebogen eine Bewertung polizeilicher Kontroll- und Eigensicherungsmaßnahmen, die Einstellung gegenüber der Polizei und die psychologische Reaktanz zu erfassen. Die Ergebnisse zeigen, dass Bewertungen verschiedener Maßnahmen interindividuell unterschiedlich variieren. Die mittleren Beurteilungen zeigen trotz überwiegend positiver Einstellung gegenüber der Polizei teilweise deutliche Ablehnung. Fast alle Kontroll- oder Eigensicherungsmaßnahmen bei Fußgängerkontrollen werden geringfügig, aber statistisch signifikant negativer bewertet als bei Fahrzeugkontrollen. Insgesamt zeigten sich höchstens geringe korrelative Zusammenhänge zwischen verschiedenen Maßnahmen und der Einstellung gegenüber der Polizei und der Reaktanzneigung. Es wird deshalb daraus geschlossen, dass die polizeilichen Maßnahmen nicht auf Grund einer allgemeinen Haltung bewertet werden. Der Versuch, die verschiedenen Maßnahmen faktorenanalytisch zu gruppieren legt nahe, dass neben einer starken allgemeinen Bewertung 4 Gruppen von polizeilichen Handlungsweisen existieren, die sich inhaltlich mehr oder minder gut interpretieren lassen und Rückschlüsse über die Beurteilungen erlauben.

Einleitung

Der Polizeiberuf bringt sowohl eine enorme Aufgabenvielfalt mit sich als auch vielfältige Kontakte zu unterschiedlichen Personengruppen. Da die Aufgabe der Polizei u.a. in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung besteht, ist mit einer gewissen Regelmäßigkeit damit zu rechnen, dass der Polizist in potenziell gefährliche, mitunter lebensbedrohliche Auseinandersetzungen gerät. Dabei kann ein Polizeibeamter nicht - im Gegensatz zu den klassischen Annahmen Ernst Kretschmers - an der äußeren Erscheinung seines Gegenübers erkennen, ob dieser ein gewaltbereiter Täter oder ein friedfertiger (Normal-)Bürger ist. Um mit einem Mindestmaß an Sicherheit polizeiliche Aufgaben erledigen zu können, ist deshalb ein präventives (und auch reaktives) Verhalten notwendig, dass Eskalationen vorbeugt oder im Falle gewalttätiger Interaktionen es den Polizeibeamen erlaubt, alles notwendige zur Sicherheit des Bürgers und natürlich auch des eigenen Lebens zu tun. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Polizei mit einer entsprechenden Gesetzesgrundlage ausgestattet, die polizeiliches Handeln u.a. zur Sicherheit der Polizeibeamten der sog. Eigensicherung erlaubt. In Folge der Ereignisse des vergangenen Jahres, in dem mit 8 ermordeten Polizisten ein trauriger "Rekord" nach den durch Terrorismus geprägten 80er Jahren aufgestellt wurde, wurden häufig sog. "amerikanische Verhältnisse" diskutiert (vgl. Hasselmann, 27.6.2000). Unabhängig davon, welche Verhältnisse in der USA im Bereich von Gewalt und bei der polizeilichen Arbeit tatsächlich vorliegen und welche taktischen Vorteile entsprechende Maßnahmen der Eigensicherung dem Beamten auf der Straße verleihen, ist klar, dass diese in Bezug zur Bürgerfreundlichkeit zu setzen (vgl. Schmalzl, 1996a). Dabei gilt, dass die empfundene Fairness bei solchen Polizei-Bürger-Interaktionen unabhängig vom inhaltlichen Ausgang des Polizei-Bürger-Kontaktes ist und sogar wichtiger als dieser sein kann, selbst wenn das Polizeigegenüber für eine Ordnungswidrigkeit oder Gesetzesübertretung zur Verantwortung gezogen wird (Tyler & Folger, 1980). Dies gilt nach Tyler & Folger (1980) insbesondere für Fahrzeugkontrollen. Sie schlussfolgern, dass eine faire Behandlung durch die Polizei den Eindruck negativer Folgen dieses Kontaktes, z.B. in Form einer Bestrafung, reduzieren kann. Entsprechend erfordert polizeiliches Handeln im Kontakt mit Bürgern und Rechtsbrechern eine Gradwanderung zwischen Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit, denn viele der über die Polizistenmorde eben noch empörten Bürger befürchten wenig später, wie Schwerverbrecher behandelt oder sogar versehentlich erschossen zu werden. So zeigte eine Online-Befragung des Tagesspiegels (3.3.2001), dass 60.4% von 763 beteiligten Personen dagegen sind, dass Verkehrskontrollen künftig zum Schutz von Beamten mit gezogener Waffe durchgeführt werden sollten (Frage: "Soll die Polizei Autofahrer mit gezückter Waffe kontrollieren?"). Kommentare zu dieser Maßnahme fallen höchst unterschiedlich aus.
Ziel dieser Studie ist, in einer ersten explorativen Studie detailliert zu erfahren, wie Bürger über verschiedene Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen denken und mit welchen psychologischen Faktoren dies im Zusammenhang steht. Erkenntnisse hierbei könnten Teil der Grundlage sein, die Sicherheit von Polizeibeamten durch entsprechende polizeiliche Eigensicherung zu gewährleisten und gleichzeitig Zufriedenheit des Bürgers im Sinne von Bürgerfreundlichkeit zu erreichen.

Theorie

Einstellung

Einstellung stellt ein Merkmal einer Person dar, das eine überdauernde Ausrichtung auf Objekte meint und sich in dessen Gedanken, Gefühlen, Bewertungen und Verhaltensabsichten bzw. Intentionen auf ein soziales Objekt richtet (Mummendey, 1995, S. 30). Einstellungen können entsprechend als Neigung angesehen werden, auf eine bestimmte Klasse von Reizen mit einer bestimmten Klasse von Reaktionen zu antworten (Rosenberg & Hovland, 1960 [zitiert nach Stahlberg, Frey, 1992, S. 145f.]). Dabei werden die Reaktionsklassen in affektiv, kognitiv und verhaltensmäßig spezifiziert. Die Einstellung vermittelt zwischen vorangehenden externen Reizen und darauf bezogenes Verhalten (Stahlberg & Frey 1992, S. 145). Dabei zählen Six und Eckes (1996) zu den Funktionen von Einstellungen die selektive Aufnahme und Verarbeitung von Informationen, die kognitive Orientierung in einer komplexen sozialen Umwelt, die Selbstbewertung und Selbstinterpretation, die Vorhersage und Änderung von Verhalten und die Regulation der Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft. Die Konsistenz zwischen Einstellung und Verhalten wird heftig diskutiert. Einerseits nehmen Kritiker des Einstellungsbegriffs eine seltene Konsistenz von Einstellung und Verhalten zum Anlass, eine Verhaltensprognose auf Grund von Einstellungen für unmöglich zu halten (vgl. Thomas, 1991, S. 161f.). Andererseits kommen verschiedene Meta-Analysen zum Zusammenhang von Einstellung und Verhalten zu einer starken Beziehung zwischen Einstellung und Verhalten (Six & Eckes, 1994) und halten sogar das Konzept der Einstellung für den wichtigsten Prädiktor von Verhalten (Six & Eckes, 1996). Dabei wird Verhalten nicht ausschließlich durch Einstellungen determiniert, vielmehr spielen verschiedene weitere Faktoren auch eine Rolle (vgl. Mummendey, 1988; Six, 1998).

Einstellungen des Bürgers zur Polizei wurden seit 1980 ausgehend von verschiedenen Fragestellungen mehrfach erhoben. Naether (1980) fand bei seiner Befragung von über 1000 Nordrhein-Westfalen allgemein eine neutral bis eher positiv wertende Haltung im Sinne einer rein gefühlsmäßigen Sympathie, die er als Ausdruck der Ambivalenz gegenüber der Polizei beurteilt. Dabei stimmten die Befragten der Aussage zu, dass Polizisten einen sehr gefährlichen und risikoreichen Beruf hätten. Schüller (1990) fand in seiner Befragung von 452 Personen eine Ambivalenz gegenüber der Polizei. Während eine allgemeine Kontrolle der Bürger durch die Polizei überwiegend abgelehnt wurde, solle diese verstärkt zur Bekämpfung organisierter und politischer Verbrechen eingesetzt werden. Also "mehr Kontrolle, ohne kontrolliert werden zu wollen" (Schüller, 1990, S. 295). Das EMNID-Institut (vgl. Emnid, 1988) stellte in der Zusammenfassung einer repräsentativen Befragung fest, das 78% der Bürger der Auffassung sind, die Polizei werde ihrer Aufgabe "die Bürger zu schützen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten" gerecht (EMNID, 1988, S. 203). Murck (1989, S.28) stellte bei der überwiegenden Mehrheit derselben Befragung von 1987 (EMNID, 1988) fest, das die Einstellung zur Polizei "alles in allem" positiv ausfällt und sieht darin "die bekannt positive Grundeinstellung zur Polizei beim weit überwiegenden Teil der Bevölkerung" (Murck, 1989, S. 29) bestätigt. 1991 bestätigte sich die überwiegend positive Einstellung in den alten Bundesländern, auch wenn sie eine Niveauverschiebung zu verzeichnen hatte (Murck, 1992). Hingegen zeigten zu diesem Zeitpunkt die neuen Länder eine deutlich schlechtere Bewertung ihrer Polizei (gefragt wurde 1991 nach der Polizei des entsprechenden Bundeslandes). Hermanutz (1995) fand in seiner Befragung zur Zufriedenheit von 109 Bürgern, die einen Polizeikontakt hatten, dass das "Ansehen der Polizei allgemein" überwiegend als durchschnittlich bis gut beurteilt wurde.

Reaktanz

Die auf Brehm (1966) zurückgehende Reaktanztheorie bezieht sich im Wesentlichen auf freiheitliches Handeln von Personen und die Folgen, wenn dieser Freiraum eine (subjektive) Einschränkung erfährt. Es wird davon ausgegangen, dass Personen über eine gewisse Freiheit verfügen, Verhalten selbstbestimmend auszuführen. Empfindet eine Person die Wahlfreiheit bzgl. ihres Handelns als gefährdet oder sogar beschränkt, erwächst in ihr die Motivation, diese (potenzielle) Einengung aufzuheben. Dieser motivationale Zustand wird als psychologische Reaktanz bezeichnet und zielt auf die Wiederherstellung der verlorenen oder bedrohten Freiheit ab, was sich in unterschiedlichen Verhaltensweisen äußern kann. Entscheidend für die Reaktanzgenese ist dabei, welche Bedeutung der Entscheidungsfreiheit beigemessen wird, in welchem Umfang die Freiheit eingeschränkt wird und mit welcher Intensität die freie Handlungswahl beeinträchtigt wird.

Als wesentliche Bedingung für das Auftreten von Reaktanz sehen Dickenberger, Kniech & Grabitz (1993, S. 244), dass die subjektiv eingeschränkte Person, die Freiheitseinengung als illegitim ansieht und sich ihr ausgeliefert fühlt. Nicht hingegen soll Reaktanz einsetzen, wenn die Einengung aus sozialen Gründen akzeptiert wird oder der einengenden Instanz diese Maßnahme zugebilligt wird. Über die momentane Freiheitsbedrohung hinaus, kann eine Generalisierung dieser Einschränkung auf zukünftige und weitere Situationen zu einer Verstärkung der Reaktanz führen. Dabei scheint ebenso die Reaktanz zu verstärken, wenn Personen bzgl. einer Freiheitseinschränkung informiert oder vorgewarnt werden (Dickenberger et al. 1993, S. 247).

Als Folge von psychologischer Reaktanz kann die Person versuchen, ihre Freiheit durch subjektive Reaktionen und Verhalten (vgl. Brehm, 1972 [zitiert nach Dickenberger et al., 1993, S. 247]) wiederherzustellen. Während sich subjektive Reaktionen nicht in offenem Verhalten äußern, sondern u.a. in kognitiven Umstrukturierungen und Einstellungsänderungen bestehen, beinhalten die Verhaltenseffekte direkte Aktionen, wie z.B. Widerstand, aggressive Attacken oder Verlassen der Situation. Verhaltens-Effekte werden dabei häufig auf Grund sozialer Normen, gesellschaftlicher Ordnungen, persönlicher Gegebenheiten und natürlich aus Angst vor negativen Konsequezen - insbesondere in Gegenwart "sanktionsmächtiger Zeugen" (Dickenberger et al., 1993, S. 252) - unterlassen. Entsprechend finden die Reaktionen auf Freiheitseinschränkungen wohl häufiger in kognitiven Handlungen Niederschlag oder werden auf Zeitpunkte geschoben, die eine Freiheitswiederherstellung ermöglichen.

In polizeilichen Kontrollsituationen kann Reaktanz auf der Seite des Bürgers vor allem durch zwei Komponenten hervorgerufen werden: Erstens durch die Unterbrechung der Handlung des zu Kontrollierenden durch die Kontrolle selbst; und zweitens durch verschiedene polizeiliche Maßnahmen im Rahmen der Kontrolle, die als Verbote oder Vorschriften erlebt werden. Bedeutsam ist hierbei, dass es sich um erlebte Freiheitsbedrohungen oder Einschränkungen handelt und nicht um objektive Tatbestände. Relevant ist also, wie der Bürger Kontroll- und Eigensicherungsmaßnahmen beurteilt und nicht welche rechtlichen Zulässigkeiten vorliegen. Erlebt ein Person, die kontrolliert wird, diese Situation als bzgl. ihrer Handlungsfreiheit hinreichend einschränkend und meint sie, dass diese Einengung nicht gerechtfertigt ist, kann Reaktanz auftreten, die die Person motiviert, gegen die einschränkenden Bedingungen vorzugehen. Die Stärke der Reaktanz, kann durch die eventuell totale Handlungseinschränkung (z.B. exakte Verhaltensvorschriften, die keine Wahl lassen) und Versagen jeglicher Alternativen ausgeprägt sein. Ebenso trägt dazu bei, dass natürlich eine Generalisierung auf zukünftige Situationen und weitere Polizeikontakte wahrscheinlich ist. Entsprechend der sozialen Normen, Gesetze und der Sanktionsmacht der Polizisten werden als Reaktanzeffekte von Kontrollsituationen zwar wahrscheinlich eher subjektive Reaktionen statt Verhaltenseffekte in Form von Angriffen und Widerstandshandlungen auftreten, jedoch sind beide Arten möglich und jeweils unerwünscht. Denn auch kognitive Reaktanzreaktionen und (zeitlich) verschobene Verhaltenseffekte dienen nicht einer kooperativen Beziehung zwischen Polizei und Bürger. Auch sind reaktante Reaktionen nicht im Sinne des Konzeptes "Bürgerfreundlichkeit"

Methode

Fragebogen

Der für diese Studie konstruierte Fragebogen enthielt allgemeine Fragen zur Person (Geschlecht, Alter, Wohnort-Charakter, Bildung), zu Erfahrungen mit der Polizei (bekannt mit Polizisten, Beurteilung des letzten Kontaktes, Kontrollerfahrung), zur subjektiven Gewaltsituation (Veränderung der Gewalt im Allgemeinen in Deutschland sowie gegen Polizisten), zur Beurteilung der Dienstpistole der Polizei und zur Akzeptanz unterschiedlicher Einsatzmittel. Neben diesen Items war ein Katalog von Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen zu beurteilen sowie ein Fragebogen zur Reaktanz und zur Einstellung gegenüber der Polizei zu beantworten.

Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen

Die Teilnehmer wurden gebeten, sich vorzustellen, sie seien mit dem Auto unterwegs zu einem wichtigen Termin. Dabei würden sie angehalten und sollten kontrolliert werden. Verschiedene Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen (z.B. " Ein Polizist hat bei der Kontrolle die Hand an seiner Waffe"), die dabei möglicherweise ihnen gegenüber zur Anwendung gebracht werden könnten, sollten sie auf einer 5-stufigen Skala einschätzen (von "ist völlig übertrieben" bis "ist sehr angebracht"). Analog wurde eine Situation zur Kontrolle der Person als Fußgänger gegeben, wobei Maßnahmen weggelassen wurden, die spezifisch für eine KFZ-Kontrolle sind (z.B. Aufforderung aus dem Auto auszusteigen oder die Hände auf das Lenkrad zu legen).

Einstellung von Bürgern zur Polizei

Die Messung der Einstellung von Bürgern zur Polizei im Allgemeinen erfolgte durch die Skala Polizei (FRPO) des Frankfurter Rechtsinventars von Deusinger (n.d.). Ausgehend von einem klassischen Einstellungskonzept, das emotionale, kognitive und konative Komponenten umschließt, soll die Einstellung gegenüber der Polizei als rechtspflegende Instanz Verhalten und Enscheidung in entsprechenden Situationen unter Berücksichtigung situativer Faktoren beeinflussen (Deusinger, 1997). Entsprechend erfasst die Skala FRPO mittels 20 Items, die eine 6-fach skalierte Zustimmung (von "trifft sehr zu" bis "trifft gar nicht zu") zu allgemeinen Aussagen über die Polizei (z.B. "Polizisten setzen ihre Gesundheit und ihr Leben aufs Spiel, um unser Zusammenleben zu ordnen") erfordern, die Einstellung multidimensional. Der Einstellungswert wird über einen Summenscore gebildet, der eine Polung der Items berücksichtigt. Es ergibt sich eine Score-Spanne von 20 bis 120. Hohe Testwerte (ab 80) lassen eine postive Einstellung zur Polizei erkennen. Niedrige Testwerte (bis 60) stehen für eine negative Einstellung zur Polizei. Erste Erhebungen an nicht repräsentativen Stichproben zeigen für die Skala Polizei u.a. signifikante Unterschiede zwischen männlichen Delinquenten und Männern der Normalpopulation sowie statistisch sehr signifikante Zusammenhänge mit Einstellungen zu Recht und rechtspflegenden Instanzen (Deusinger, 1995).

Reaktanz

Die Ermittlung der Neigung auf Freiheitseinschränkung eine Reaktanz-Motivation zu entwickeln, übernahm der Reaktanzfragebogen von Metz (1983), bei dem davon ausgegangen wird, dass sich mittels direkter Befragung eine generalisierte Bereitschaft, psychologische Reakzanz zu mobilisieren erfassen lässt. Das Instrument enthält 18 Statements (z.B. "Vorschriften und Verpflichtungen erwecken in mir starke Widerstände"), die Reaktanzsituationen und entsprechende Reaktionen darauf beschreiben. Der Befragte hat zu beurteilen, in wieweit diese Aussagen auf ihn persönlich zutreffen (6-fach gestufte Antwortmöglichkeiten von "trifft gar nicht zu" bis "trifft vollständig zu"). Ein aus den Antworten gebildeter Summenwert (Score-Spanne 18-108) gibt Aufschluss über die Bereitschaft, psychologische Reaktanz zu mobilisieren. Metz (1983, S. 78ff.) gibt an, dass der Fragebogen gut zwischen verschiedenen Merkmalsausprägungen zu differenzieren vermag, über eine recht befriedigende Reliabilität verfügt und Hinweise Anlass geben, Validität anzunehmen.

Befragung

Die Studie war auf Grund des explorativen Charakters nicht auf Repräsentativität der Stichprobe ausgerichtet. Es wurden im Januar 2001 in Hessen Bürger an verschiedenen öffentlichen und nicht-öffentlichen Orten zufällig ausgewählt und zur freiwilligen Teilnahme aufgefordert. Deshalb ist von einer Selektivität der Stichprobe auszugehen. Eine Generalisierung der Ergebnisse ist deshalb nicht möglich. Ebenso ist bei einer Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass durch eine hohe Medienpräsenz der Thematik und durch soziale sowie politische Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Antworten momentanen Tendenzen unterliegen und weniger latente, zeitlich relativ stabile Dispositionen reflektieren.

Teilnehmer

Insgesamt konnten 431 Personen für eine Teilnahme gewonnen werden, die bei einigen jedoch nur unvollständig blieb. Der Anteil der Frauen betrug 46.9%. Die Mehrheit entstammte einer eher jüngeren Bevölkerungsschicht bis 30 Jahre (54%). Mit nur 9.6% war der Anteil der über 50-jährigen Personen deutlich unterrepräsentiert. Zu jeweils ca. 1/3 hielten die Teilnehmer ihre Wohngegend für ländlich, kleinstädtisch oder großstädtisch. Sehr wenige der Befragten waren ohne Schulabschluss (2,6%). Ca. je 1/3 hatten Abitur oder Realschulbildung. Die Übrigen hatten die Hauptschule abgeschlossen (21.3%) oder einen (Fach-) Hochschulabschluss (12.8%). Während bei über 2/3 die entfernte Verwandtschaft oder der Bekanntenkreis einen Polizisten einschloss, hatten 9.8% einen Polizisten als nahen oder nächsten Verwandten (Lebenspartner, Eltern, Geschwister). Die Beurteilung des letzten Polizeikontaktes fiel bei fast der Hälfte der Teilnehmer neutral aus, während 1/4 diesen als "eher angenehm" bis "sehr angenehm" bewertete. Mindestens einmal von der Polizei kontrolliert wurden 64.7% aller Teilnehmer als Autofahrer und 16.9% als Fußgänger.

Ergebnisse

Subjektive Gewaltentwicklung, Beurteilung der Dienstwaffe und Akzeptanz polizeilicher Einsatzmittel

Die überwiegende Mehrheit der Befragten meinte, dass Gewalt im Allgemeinen in Deutschland leicht oder sogar stark zugenommen habe (83.7%). Nur etwa jeder Zehnte war der Ansicht, dass diese unverändert sei. Die Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamte wurde statistisch signifikant minimal geringer eingeschätzt (Wilcoxon-Test Z=-2.233*).

Die Majorität der Befragten (63.8%) gab an, dass der Anblick einer Dienstpistole als Ausrüstungsgegenstand bei einem uniformierten Polizisten allgemein keine besonderen Empfindungen bei ihnen auslöse. ¼ aller Befragten fühlten sich durch diese Bewaffnung sogar geschützt. Nur etwa jeder Zehnte gab an, negative Wirkungen durch den Anblick der Waffe zu verspüren. Die Antworten bei der hier vorliegenden Studie unterscheiden sich statistisch sehr signifikant zu denen, die Murck (1989) bei der selben Fragestellung erhalten hatte (Chi2 nach Pearson=25.136**, df=4, n=1442): Die Anzahl derer, die negativ beeindruckt sind, zeigt sich bei der vorliegenden Befragung halbiert, während deutlich mehr Personen angeben, unberührt vom Anblick der Dienstwaffe zu sein.

Die Akzeptanz unterschiedlicher polizeilicher Einsatzmittel bei gewaltsamen Auseinandersetzungen differiert meist statistisch signifikant (Wilcoxon-Tests). Mit Abstand am besten akzeptiert ist der Einsatz von Handschellen. Hier halten 96.6% der Befragten den Einsatz für in entsprechenden Situationen für "eher akzeptabel" oder "völlig akzeptabel". Weniger einheitlich werden Einsatzmittel beurteilt, die wahrscheinlich vor allem mit Demonstrationsveranstaltungen assoziiert sind: Schlagstock, Tränengas und Wasserwerfer. Sie werden von ¾ der Teilnehmer als "eher akzeptabel" oder "völlig akzeptabel" angesehen. Von ca. 65% wird die Schusswaffe in gewaltsamen Auseinandersetzung "eher" bis "völlig" akzeptiert. Ein völlig anderes Bild bietet sich hingegen für den Einsatz körperlicher Gewalt: Die Mehrheit hält Schlagen und Treten für "eher nicht akzeptabel" bis "gar nicht akzeptabel". Damit liegt dieses Einsatzmittel noch hinter der Schusswaffe. Dabei kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass für die Beurteilung der Einsatzmittel von unterschiedlichen Einsatzsituation ausgegangen wurde. Vielmehr kann es sein, dass jeweils entsprechende Situationen, die sich möglicherweise im Gewaltniveau unterscheiden, als Bewertungsgrundlage verwendet wurden und keine gemeinsame Referenz Anwendung fand.

Hinsichtlich eines Vergleichs der vorliegenden Befragung mit der von 1987 (Murck, 1989) ergeben sich deutliche Unterschiede (Chi2 nach Pearson jeweils> 42.077**, df=3, n>1451): Die Einsatzmittel Schlagstock, Tränengas und Wasserwerfer konnten eine deutliche Verbesserung der Akzeptanz verbuchen (die Übrigen wurden 1987 nicht erfragt).

Einstellung

Die Befragung zur Einstellung gegenüber der Polizei ergab, dass die befragten Personen mehrheitlich (83.8%) positiv zur Polizei eingestellt sind. Im Mittel erreichen sie einen Einstellungswert von 94.32 (sd=14.15, n=370, min.=24, max.=120). Während 14.6% eher im neutralen Einstellungsbereich antworteten, konnte bei nur 1.6% eine negative Einstellung zur Polizei gefunden werden. Die Einstellung zur Polizei korreliert mit der subjektiven Entwicklung der Gewalt gegen Polizeibeamte (Spearmans-Rho=.330**) und der Beurteilung der Schusswaffe als polizeiliches Einsatzmittel (Spearmans-Rho=-.321**) mindestens gering.

Reaktanz

Im Mittel erreichen die Befragten einen Reaktanzwert von 54.49 (n=390, sd=11,79, min.=23, max.=103), der als mittlere Ausprägung der latenten Reaktanz mit Tendenz zu geringer Reaktanzneigung angesehen werden kann (siehe Abbildung 2). Dabei weisen Befragte durchaus sowohl sehr niedrige Reaktanzwerte auf, während andere eine sehr hohe Bereitschaft zur Reaktanzmobilisierung zeigen. Letztendlich finden sich in den Kategorien mit extremer Ausprägung jedoch die wenigsten Personen. Fast 90% neigen nur gering oder mittelmäßig zur Reaktanz. Die Reaktanzneigung korreliert mit der Einstellung zur Polizei (Spearmans-Rho=-.221**) und der Beurteilung der Schusswaffe als polizeiliches Einsatzmittel (Spearmans-Rho=.173**) nur gering. Die subjektive Entwicklung der Gewalt gegen Polizeibeamte steht mit der Reaktanz in keinem statistischen Zusammenhang (Spearmans-Rho=-.099).

Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen

Die Bewertungen unterschiedlicher Maßnahmen fallen sehr unterschiedlich aus Einerseits wird bei allen Maßnahmen die gesamte Breite der Antwortmöglichkeiten genutzt, was für eine deutliche interindividuelle Variation der Urteile spricht. Andererseits fallen auch die mittleren Bewertungen für verschiedene Maßnahmen sehr unterschiedlich aus und reichen von "eher angebracht" mit Tendenz zu "sehr angebracht" bis hin zu "leicht übertrieben" mit Tendenz zu "völlig übertrieben". Es erstrecken sich also auch die mittleren Bewertungen fast über das gesamte Antwortspektrum. Dabei schneiden die Vorgehensweisen durchgängig (bis auf die Maßnahme "ein Polizist will Sie durchsuchen") bei Füßgängerkontrollen negativer ab als bei Fahrzeugüberprüfungen.

Es finden sich zwischen der Bewertung der Kontroll- und Eigensicherungsverfahren und der Einstellung zur Polizei mehrheitlich signifikante Korrelationen, die jedoch nur auf geringe Zusammenhänge hindeuten. Ebensolches lässt sich für die subjektive Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamte feststellen. Für die Reaktanzneigung konnte nur zweimal ein statistisch bedeutsamer Zusammenhang mit der Maßnahmenbewertung gefunden werden. Deren Größenordnung ist als geringfügig einzustufen. Für die waffenbezogenen Maßnahmen (Hand an der Waffe, Waffe gezogen und Maschinenpistole) konnten Korrelationen mit der allgemeinen Akzeptanz der Schusswaffe als polizeiliches Einsatzmittel gefunden werden, die wie die Übrigen auch nur eine geringe Größe besitzen.

Faktorenanalyse der Bewertungen von Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen

Es ist offensichtlich, dass die Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen mehr oder minder ähnlich zueinander sind bzw. gemeinsame Anteile besitzen. Aus diesem Grund wurden sie einer explorativen Faktorenanalyse unterzogen, die quasi Gemeinsamkeiten verschiedener Maßnahmen zum Vorschein bringen sollte. Eine Hauptkomponentenanalyse mit dem Kriterium "Eigenwerte>1" extrahiert 5 Faktoren, die gemeinsam eine Varianz von 65.714% erklären. Die Anfangslösung offenbart einen sehr starken ersten Faktor und 4 weitere Faktoren, die mehr oder minder augenscheinlich ähnliche Maßnahmen zusammenfassen. Die Interpretation der durch Varimax-Rotation erstellten Komponentenmatrix legt folgende 5 Faktoren nahe:
  • Waffenbezogene Eigensicherungsmaßnahmen
  • distanzierte Maßnahmen und Verhaltensanweisungen
  • "alltäglich" Maßnahmen und passive Sicherheit
  • Durchsuchung
  • Aufforderungen bzgl. der Hände
Diskussion
Wie bei allen bewerteten Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen ersichtlich ist, gehen die Meinungen bei den befragten Bürgern deutlich auseinander, welches polizeiliche Verhalten bei Kontrollen angebracht ist und welches nicht: Die Beurteilungen streuen jeweils über alle Antwortkategorien. Es ist deutlich geworden, dass verschiedene Maßnahmen allgemein eher akzeptiert werden als andere. Dabei finden Maßnahmen, wie "Schutzwesten zu tragen" überwiegend Zustimmung, während z.B. "das Ziehen der Dienstwaffe", verbale Verhaltenskommandos wie "Hände hoch!" oder "Machen Sie keine falsche Bewegung!" und durchsucht zu werden (inkl. der dabei einzunehmenden Position) als übertrieben abgelehnt werden. Die hier zur Beurteilung gebrachten Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen stoßen bei den Teilnehmern der Befragung überwiegend eher auf Ablehnung. Zu erwähnen ist hierbei unbedingt, dass die befragten Bürger überwiegend positiv oder sogar sehr positiv zur Polizei eingestellt sind und wenig bis mittelmäßig zur Reaktanz neigten. Es handelte sich also wahrscheinlich um eine Stichprobe, die eher kooperativ und polizeifreundlich in Bürger-Polizei-Begegnungen ist. Entsprechend fällt auf, dass die Einstellung zur Polizei nur gering, die Reaktanz sogar quasi gar nicht mit den Bewertungen der Maßnahmen zusammen hängt. Ebenso scheint die Einschätzung der Veränderung der Gewalt gegen Polizeibeamte nur minimal mit der Beurteilung der Maßnahmen einherzugehen. Dies kann darauf hindeuten, dass eine Ablehnung von Maßnahmen nicht unbedingt damit einhergeht, dass man Polizei allgemein ablehnt bzw. dieser gegenüber negativ eingestellt ist. Umgekehrt tolerieren anscheinend Personen, die sehr positiv zur Polizei eingestellt sind, ebensowenig automatisch jegliches polizeiliches Verhalten bei Kontrollen.

Dass fast nie ein Zusammenhang zwischen Reaktanzneigung und Beurteilung der Maßnahmen zu finden war, unterstützt die zuvor schon geäußerten Vermutungen, dass die Befragten nicht pauschal auf Grund von Dispositionen antworten, sondern differenziert die Kontrollverfahren bewerten. Es scheint also, dass eine Maßnahme nicht deshalb abgelehnt werde, weil man sich generell nichts sagen lassen möchte.

Die Akzeptanz von Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen zeigte sich nur schwach zusammenhängend mit der Einschätzung der Veränderung von Gewalt gegen Polizeibeamte. Zwar scheint grundsätzlich die Einsicht in die Gefahrensituation der Polizei mit der Akzeptanz von Sicherheit spendenden Verhaltensweisen einherzugehen, doch weisen die nur gering ausgeprägten Korrelationen darauf hin, dass Mitgefühl nicht hinreichend ist für Akzeptanz. Hier wird eventuell ein Konflikt zwischen eigener Perspektive und Verständnis für die polizeiliche Lage zu eigenen Gunsten gelöst.

Die Akzeptanz der Schusswaffe als Einsatzmittel hängt zwar mit der Beurteilung von Kontrollmaßnahmen zusammen, erreicht aber keinen hohen Wert. Dies deutet daraufhin, dass die Personen, die allgemein den Einsatz von Schusswaffen in gewalttätigen Situationen durch die Polizei akzeptieren, nicht unbedingt diese Schusswaffe auch bei einer Kontrolle ihrer Person eingesetzt (im Sinne des Konzeptes von Lorei, 1999) sehen wollen. D. h. die Ablehnung mit gezogener Waffe kontrolliert zu werden, steht nur in geringem Zusammenhang damit, dass man generell eine Dienstwaffe als polizeiliches Einsatzmittel ablehnt.

Es kann vermutet werden, dass die befragten Personen genau zwischen der Polizei allgemein und spezifischen Einsatzmaßnahmen, bzw. Gruppen von polizeilichen Verhaltensweisen (siehe Faktorenanalyse) differenzieren. Dies entspricht Befunden von Tyler & Folger (1980): Sie fanden in ihrer Studie Anzeichen dafür, dass Beurteilungen des Polizei-Bürger-Kontakes in Hinsicht auf Fairness und Zufriedenheit nicht einfach nur Ergebnisse einer Einstellung oder Voreingenommenheit darstellen, sondern vor allem Resultate der persönlichen Erfahrung einer spezifischen Situation sind. Vergleichbar dazu scheinen die hier gefundenen nur geringen Korrelationen Ausdruck dafür zu sein, dass Eigensicherungs- und Kontrollmaßnahmen nicht auf Grund einer negativen Einstellung zur Polizei abgelehnt werden, sondern die befragten Personen sich diesen Maßnahmen nicht ausgesetzt sehen wollen. Dabei ist zu beachten, dass die statistischen Zusammenhänge keine Aussage über Wirkungszusammenhänge zulassen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass auf Grund der geringen Streuung der Einstellungswerte sowie der Bewertungen Korrelationen tendenziell geringer ausfallen können. Die Größe der Korrelationen zwischen Bewertungen und der Einstellung kann somit auch methodisches Artefakt sein, da durch geringe Varianz keine ausgeprägte gemeinsame Variation möglich war.

Auffällig ist, dass alle Maßnahmen bei einer Fußgängerkontrolle weniger Akzeptanz finden als bei einer Fahrzeugkontrolle. Das unterstützt die Annahme, dass die polizeilichen Maßnahmen nicht pauschal und auf Grund einer eher allgemeinen Haltung beurteilt und akzeptiert werden, sondern unter Berücksichtigung spezifischer Situationsmerkmale Bewertung finden.

Schlussfolgerungen

Allgemein kann nicht davon ausgegangen werden, dass polizeiliches Verhalten in Kontrollsituationen einfach hingenommen wird oder sogar begrüßt wird. Vielmehr spricht Einiges dafür, dass einige polizeiliche Kontrollverfahren schon bei "polizeifreundlichen" Personen auf Ablehnung stoßen. Es ist deshalb unumgänglich, die Akzeptanz zu fördern, um sowohl die Sicherheit der Polizisten zu gewährleisten als auch eine Bürgerzufriedenheit zu erreichen.

Mittlerweile sind verschieden Informationskampagnen zur Eigensicherung gestartet worden. Sie setzen vor allem darauf, den Bürger über die (KFZ-) Kontrollmaßnahmen zu informieren, indem sie u.a. Verhaltensregeln aufstellen und auf die Gefahren für die Polizei hinweisen (siehe z.B. Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 2001). Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen diese Maßnahmen haben. Aus den Ergebnissen dieser Studie scheint fraglich, ob Hinweise auf Gefahren für Polizeibeamte ausreichen. Wie oben dargestellt, sehen die Bürger der Stichprobe Gewalt gegen Polizeibeamte zwar, doch hängt dies nur wenig mit den Bewertungen der Maßnahmen zusammen. Es ist deshalb zu vermuten, dass weitere Hinweise auf Gewalt gegen Polizeibeamte nicht zu mehr Akzeptanz führen werden. Ebensolches kann für das "Image" der Polizei vermutet werden, da die Einstellung zur Polizei nur gering mit der Akzeptanz der polizeilichen Maßnahmen zusammenhing.

Sollten die Informationen lediglich Anweisungscharakter haben scheint kritisch, dass Reaktanz verstärkt wird, wenn Personen bzgl. einer Freiheitseinschränkung informiert oder vorgewarnt werden (Dickenberger et al. 1993, S. 247). Dies bedeutet, dass ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften (oder -erfordernisse) nicht ausreichend ist, sondern womöglich Widerstand hervorrufen könnte.

Literatur

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