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Vorratsdatenspeicherung:

GdP-Bayern: Karlruher Urteil versetzt die Polizei auf den Stand der 80er Jahre

München.

Nicht nachvollziehbar sind für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern die Jubelrufe von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zum gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung als nicht verfassungsgemäß beurteilt wurde. Straftäter haben allen Grund zur Freude, als Justizministerin sollte eigentlich tiefe Betroffenheit das Gebot der Stunde sein.

Denn mit diesem Urteil wird den Strafverfolgungsbehörden ein in der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenkendes Ermittlungswerkzeug aus der Hand geschlagen. Gerade im Internet sind Straftaten nur mit Hilfe der sog. Verbindungsdaten aufzuklären.

Betrug über das Internet, Kinderpornografie und das Betreiben politischer Hetzseiten einschließlich islamistischer Terrornetzwerke, um nur einige Beispiele zu nennen, sind nun nicht mehr aufzuklären – wollen wir das wirklich? Auch international agierende Einbrecherbanden, seien es nun Tresorknacker oder Diebe von hochwertigen Fahrzeugen, können nun dank dieses Urteils aufatmen – ihre Verfolger sind nun wieder auf dem Stand vor 20 Jahren. Denn über die Handyverbindungsdaten gelang es der Polizei in vielen Fällen, hier den Straftätern rasch das Handwerk zu legen. Nun dürfen die Ermittler wieder nur auf „Kommissar Zufall“ hoffen, wenn ansonsten keine Ermitt-lungsansätze vorhanden sind.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher alle Politiker auf, hier schnellstmöglich eine den Vorgaben des noch genau auszuwertenden BVerfG-Urteils entsprechende gesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung zu schaffen, damit schwerwiegende Straftaten mit Handy und/oder Computer aufgeklärt und dem Bürger damit Schutz vor Straftaten gewährt werden kann. Straftäter bedrohen unsere Freiheit, nicht das Auswerten ohnehin anfallender technischer Daten.
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