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GdP NRW: Empfehlung des Verkehrsgerichtstags zur Nutzung der Unfalldaten zügig umsetzen!

Düsseldorf/Goslar.

Zur Aufklärung der Ursache von schweren Verkehrsunfällen sollen Polizei und Gerichte ein Zugriffsrecht auf die in den Fahrzeugen gespeicherten Daten erhalten. Das hat der in Goslar tagende Verkehrsgerichtstag in seiner heutigen Abschlusserklärung gefordert. Mit dem Beschluss greift der Verkehrsgerichtstag eine Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf. „Durch den Zugriff auf die Bordelektronik können wir in Zukunft genau feststellen, ob die beteiligten Fahrer vor dem Aufprall gebremst haben, ob das Fahrlicht eingeschaltet war, oder ob es einen technischen Defekt am Fahrzeug gegeben hat. Das bringt uns bei der Aufklärung von schweren Verkehrsunfällen einen entscheidenden Schritt voran“, kommentiert der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende in NRW, Michael Mertens, den Beschluss des Verkehrsgerichtstags. „Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber diese Empfehlung zügig umsetzt.“

Positiv bewertet die GdP auch die Forderung des Verkehrsgerichtstags, Standards für Unfalldatenschreiber festzulegen. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn der Einbau der Geräte, anders als zum Beispiel in den USA, nach Meinung der in Goslar versammelten Verkehrsjuristen in Deutschland weiterhin freiwillig bleiben soll“, sagte Mertens
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