100-Tage-Programm der Landesregierung
GdP Schleswig-Holstein zieht Bilanz
Beim vorgelegten Gesetzesentwurf zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen und Geschäftsräumen gibt es noch Anpassungsbedarf: „Die Einführung des zur Rede stehenden Gesetzentwurfes würde den Einsatz der Bodycam außerhalb von Wohnungen verkomplizieren, die Eingriffsbefugnisse wären mit einer höheren Hürde verbunden“, warnt Sven Neumann. Die GdP stehe bei der Gesetzesformulierung als Ansprechpartnerin zur Verfügung, so der Polizeihauptkommissar.
Mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung werde die GdP weiter energisch auf den zwingend notwendigen Personalzuwachs für die Landespolizei drängen. Aber auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit für den Bereich der Landespolizei und des Justizvollzugs stehe bei der GdP nach wie vor auf der Prioritätenliste. „Hier setzen wir weiterhin darauf, dass die CDU ihr vor der Landtagswahl gegebenes Versprechen einhalten und die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar des kommenden Jahres in diesen Bereichen einführen wird“, so Sven Neumann.
Mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung werde die GdP weiter energisch auf den zwingend notwendigen Personalzuwachs für die Landespolizei drängen. Aber auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit für den Bereich der Landespolizei und des Justizvollzugs stehe bei der GdP nach wie vor auf der Prioritätenliste. „Hier setzen wir weiterhin darauf, dass die CDU ihr vor der Landtagswahl gegebenes Versprechen einhalten und die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar des kommenden Jahres in diesen Bereichen einführen wird“, so Sven Neumann.