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GdP-Thüringen demonstriert vor Landtag für mehr Geld

Erfurt.

Mehr als 100 GdP-Mitglieder und Beschäftigte der Thüringer Polizei haben heute vor dem Landtag für die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses 2011 auf den Beamtenbereich demonstriert. Der Landtag berät am 15.09.2011 abschließend über das Gesetz.

Den Abgeordneten wurde folgender Appell übergeben: Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtages, das Land fordert von seinen Beamtinnen und Beamten trotz wirtschaftlich guter Lage und steigenden Steuereinnahmen ein Sonderopfer zur Sanierung der Staatsfinanzen.

Die Erhöhung der Besoldung und Versorgung der Beamten und Pensionäre soll um einmal sechs und einmal drei Monate gegenüber den Tarifbeschäftigten des Landes nach hinten verschoben werden. Für dieses Sonderopfer gibt es keine sachliche Rechtfertigung.

Im Gesetzentwurf und in der Einbringungsrede des Gesetzes im Thüringer Landtag durch Finanzminister Dr. Wolfgang Voß bleibt die Landesregierung die Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Verschiebung schuldig. Da wird von Abständen zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst bzw. in der Privatwirtschaft gesprochen, ohne die vollständige Sachlage darzustellen.

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringen werden aus Anlass der Tariferhöhung bzw. der nachfolgenden Erhöhung der Besoldung der Beamten nur als Kostenfaktor betrachtet. Die Leistungen, welche die Beschäftigten für das Land und seine Bürger erbringen und die für das Funktionieren des Staates existenziell sind, bleiben völlig außer Betracht.

Es werden Vergleiche zu anderen Bundesländern gezogen, wobei nur die Fakten genannt werden, die als Begründung für die Verschiebung der Besoldung geeignet sind. Fehler und Verwerfungen in der Entwicklung des öffentlichen Dienstes, wie z.B. die Besoldungs- und Stellenstruktur der Thüringer Polizei, werden überhaupt nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Die Gewerkschaft der Polizei appelliert deshalb an die Abgeordneten des Thüringer Landtages, stimmen Sie dem „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2011 und 2012 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“ nur dann zu, wenn dadurch des Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des Landes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten des Freistaates übertragen wird.
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