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GdP-Vize Dietmar Schilff zur Urteilsverkündung im Lübcke-Prozess

Große Gefahren durch rechtsextremistische Kräfte hierzulande

Foto: H_Ko - stock.adobe.com
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Hannover.

„Das Urteil gegen den Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist in seiner Tragweite gerechtfertigt. Es stellt das Ende eines Prozesses dar, der nicht nur die verbrecherische Tat des Verurteilten feststellte, sondern vor allem verdeutlichte, dass von rechtsextremistischen Kräften hierzulande große Gefahren ausgehen. Damit ist diese Entwicklung keineswegs gestoppt. Die Sicherheitsbehörden müssen personell, technisch und rechtlich in die Lage versetzt werden, gewaltbereite, rechtsextremistische Gefährder zu identifizieren. Die Politik muss weiter hart daran arbeiten, rückwärtsgewandten Parteien keinen parlamentarischen Raum zu lassen. Unsere Gesellschaft muss weiter hart daran arbeiten, braune Einflüsterer in die Schranken zu weisen. Jede und jeder kann mit ihrem und seinem unerschütterlichem Bekenntnis zur Demokratie, einen wesentlichen Beitrag für ein Leben ohne Hass und Hetze in unserem Land leisten.“

Der Deutschen Presseagentur (dpa) zufolge ist im Mordprozess um den Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Vorwurf wiege besonders schwer, sagte Richter Sagebiel bei der Urteilsverkündung.

Vor diesem Hintergrund halte er sich eine anschließende Sicherheitsverwahrung vor. Seit Juni vergangenen Jahres verhandelte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen Stephan Ernst und den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. Dieser wurde zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wegen des Besitzes einer Schusswaffe. Die Strafe gegen ihn wurde zur Bewährung ausgesprochen.
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