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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe August 2018

Die körperliche Leistungsfähigkeit gehört zum Berufsbild der Polizei und stellt eine Voraussetzung sowohl für den eigenen Schutz als auch für den der Bürgerinnen und Bürger dar. Sie kann als Schlüsselqualifikation für die Funktionsfähigkeit der Polizei gewertet werden. Mit dieser Aussage positioniert sich zumindest das Deutsche Polizeisportkuratorium in einem Dossier von 2011. Auch Experten auf internationaler Ebene resümieren, dass eine hohe körperliche Leistungsfähigkeit die Voraussetzung zum Schutz des Individuums bei brisanten und gesundheitsgefährdenden Einsätzen ist. Laut internationaler Forschung beschäftigen sich alle „law enforcements“, wie die Polizeien der Welt zusammengefasst werden, mit einer Analyse von Beamten und den besonderen Belastungen des dienstlichen Alltages.

Eine Frage der Transparenz

Die polizeilichen Zuständigkeiten in Deutschland sind föderal organisiert. Das bedeutet, dass jedes Bundesland über eine begrenzte Eigenständigkeit verfügt, jedoch zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammengeschlossen ist. Hierbei gewährleisten die 16 Länderpolizeien in Zusammenarbeit mit Bundespolizei und Bundeskriminalamt die Innere Sicherheit.

Innerhalb der Polizei bestehen Strukturen und Rahmenbedingungen, die den Sport innerhalb des Dienstes fördern sollen. Dazu gehört das Deutsche Polizeisportkuratorium (DPSK), das primär koordinierende, informierende, beratende und impulsgebende Funktionen hat. Seine Aufgaben sind unter anderem die Beratung von Bund und Länder zur Durchführung des Dienstsports in der Polizei, die Planung, Vergabe und Überwachung von Deutschen Polizeimeisterschaften (DPM) sowie die Ausrichtung internationaler Polizeiwettkämpfe. Außerdem werden Grundsatzangelegenheiten wie Wettkampfordnungen und Leitfäden zum Dienstsport vorbereitet und geregelt. Ferner bestehen bundeseinheitliche Richtlinien, Vorschriften, Erlasse und Dienstanweisungen, die den Sport innerhalb der Polizei reglementieren.

Trotz dieser übergeordneten Institutionen und Strukturen gibt es dennoch keinen länderübergreifenden Zuständigkeitsbereich, der den Sporteinstellungstest organisiert beziehungsweise standardisiert. Lediglich die Polizeidienstvorschrift (PDV) 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und Polizeidienstfähigkeit“ in der aktuellsten Ausgabe von 2012 lässt auf standardisierte Anforderungskriterien schließen.

Alle Themen der Ausgabe:

1. INTERNATIONALE POLIZEIJUNGENDKONFERENZ IN BRÜSSEL Zusammenarbeit junger europäischer Polizeigewerkschafter soll ausgebaut werden; TITEL/SPORTTESTS Mindestmaß an Sportlichkeit – ein bundesweites Manko; KURZ BERICHTET ++; BUNDESKONGRESS-TICKER +++ Bundeskongress: Zielgerade naht; GESPRÄCH Intensiver Gedankenaustausch mit Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius; RECHT OVG hält Beamtenbezüge im Saarland für verfassungswidrig; BEAMTENRECHT Beteiligungsgespräch zur Besoldungsanpassung an den Tarifabschluss 2018; RECHT Wie Rheinland-Pfalz das neue Prostituiertenschutzgesetz umsetzt; GdP-BILDUNG Locker vor der Linse; BUNDESSENIORENVORSTAND Erste Sitzung nach Bundesseniorenkonferenz 2018; STRAFVERFOLGUNG Drei Ermordete, immer wieder "Bewährung" – Fatale Gutachten bei Intensivtätern; GdP-INTERVIEW "Es geht nicht nur um Polizisten, sondern auch um Familie und Freunde; TARIF Wir wollen keine (sachgrundlosen) Befristungen in der Polizei; TERMIN Heiße Stifte, volle Blätter: Der Stoff, aus dem Geschichten sind; EINSATZ Vorsicht Lebensgefahr – Gedanken zu sogenannten Verfolgungsfahrten; VERKEHR Augen auf bei der Gefahrgutkontrollen!; BÜCHER; IMPRESSUM


modifizierte Tabelle 1.1.3.6.3 ADR zum Artikel von Peter Wiederhold:
"Augen auf bei der Gefahrgutkontrolle!"

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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