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DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe Februar 2020

Achtung, Hipster Alarm – Darf ein Polizist so auf Streife gehen?“ titelte die „Bild“ und zeigte einen baden-württembergischen Kollegen, der mit seinem Hipster-Bart und Irokesenschnitt bei einem Alltagseinsatz fotografiert worden war. Der Tageszeitung zufolge ging der zur Schau gestellte Kollege anschließend zum Friseur – auf Anweisung seiner Vorgesetzten. Die Kommentare im Netz auf diese Berichterstattung fielen erwartungsgemäß vielfältig aus. Über Geschmack lässt sich ausgiebig streiten, und Meinungen gibt es in Hülle und Fülle. Die Regelungen der Polizeiorganisationen bedienen sich zumindest bei der Frage der Frisur unbestimmter Rechtsbegriffe und lassen Interpretationsspielraum. Wie weit kann oder sollte der Dienstherr dem Individualisierungsbedürfnis beim Erscheinungsbild der Polizeibediensteten entgegenkommen, und wo besteht ein Regelungsbedarf? Die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz forscht dazu. Ein Schwerpunkt liegt auf Erkenntnissen zu tätowierten uniformierten Polizeibeamtinnen und -beamten.

Das bloße Äußere

„Kleider machen Leute“, so der Titel einer Novelle des Schweizer Dichters Gottfried Keller. In dem Werk erlangt ein mittelloser Schneidergeselle Anerkennung und in der Folge Wohlstand und Glück. Er wird aufgrund seines vornehmen Aussehens als Graf eingeschätzt. Sollte man jemanden nur aufgrund des Äußeren beurteilen? Natürlich nicht!

Aber dennoch: Meist entscheidet der erste Eindruck, es wird sortiert, kategorisiert und in Schubladen gesteckt. Das passiert übrigens ganz automatisch und ist evolutionär bedingt. Droht von der wahrgenommenen Person Gefahr? Halte ich sie für glaub- und vertrauenswürdig? Dient sie als potenzieller Geschlechtspartner? Äußerlichkeiten spielen da durchaus eine wichtige Rolle. Gleichwohl eindeutig ist, dass diese Zuschreibung nicht frei von Irrtümern sein kann. Vor diesem Hintergrund ist es lohnend, das Erscheinungsbild von Polizistinnen und Polizisten in den Mittelpunkt zu rücken, denn die Beurteilung des Einzelnen im ersten Eindruck könnte doch ein ausschlaggebendes Kriterium für den Einsatzerfolg sein.

Die Mode und das Erscheinungsbild des und der Menschen wandeln sich stetig. Vor zweihundert Jahren war es noch schick und ein Beleg für Wohlstand, wenn man blass und korpulent war. Heute besteht das Schönheitsideal eher in einer schlanken, fitten Figur und einer gesunden Hautfarbe. Dieser Wandel gilt freilich auch für Farben und Formen von Kleidung, das Schmuckdesign und sonstigen Accessoires, und selbstverständlich unterliegen Haar- und Barttrachten stetigen „hippen“ Einflüssen.

Diese Entwicklungen wirken auch auf Polizeibeschäftigte. Keine Polizeiorganisation trägt heute mehr Tschako oder Schaftstiefel wie noch zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts. Die grüne-beige-braune Uniform wirkt antiquiert, die alten, grünen Trainingsanzüge dienen heute allenfalls als zweckmäßige Notfallbekleidung in polizeilichen Gewahrsamsbereichen.
Seit den 1970er-Jahren prägte die mehr oder weniger einheitlich grüne Uniform das Erscheinungsbild der deutschen Polizei. Seit der Jahrtausendwende stellten sukzessive alle Polizeien auf die europäische blaue Uniformgebung um. Allerdings spielen bis heute neben rein optischen Aspekten der Farbgebung auch ergonomische Gründe eine Rolle bei der Weiterentwicklung der Uniformen. So ist die ballistische Überziehweste inzwischen ebenso Standard wie Reflektorstreifen an der Uniform – im Sinne des Arbeitsschutzes.

Neben der dienstlich zugelassenen beziehungsweise zur Verfügung gestellten (Uniform-) Kleidung gestalten alle Bediensteten allerdings zwangsläufig ihr darüber hinaus gehendes Erscheinungsbild selbst. Beispielsweise können Haarfarbe, -form und -länge, Brillengestelle, Bärte, sichtbare Tätowierungen oder das Tragen von Schmuck wie Ohr- und Fingerringe, Halsketten oder Armbänder je nach Form, Farbe oder Größe in erheblicher Weise die Optik beeinflussen und auch das „Uniforme“ überstrahlen.

Fraglich ist allerdings, ob diese Behauptung tatsächlich stimmt. Immerhin konstatiert die Forschung neben einem „Uniformfokuseffekt“ auch einen „Waffenfokuseffekt“. Sowohl die Uniform sowie insbesondere das Tragen einer Schusswaffe ziehen eine besondere Aufmerksamkeit des Gegenübers auf sich. Ist die individuelle Optik des einzelnen wirklich von so großer Bedeutung, wie es die eine oder andere Vorschrift des Bundes und der Länder suggeriert? Oder sind diese Vorschriften inzwischen überholt? Wie sehr sollte der Dienstherr dem Individualisierungsbedürfnis der Bediensteten durch Regelungen entgegentreten?
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