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DP - DEUTSCHE POLIZEI

Ausgabe April 2021

Private wie gewerbliche Drohnenflüge nehmen zu. Nicht nur hierzulande. Gut, dass die Europäische Union die heterogenen Regeln der Mitgliedsländer harmonisiert hat. Oder? Einen Überblick gibt DP-Autor Jan-Philipp Richter. Auch Schwachstellen konnte er lokalisieren.

Unbemannte Luftfahrzeuge, auch Drohnen genannt, erfreuen sich seit Jahren einer großen Beliebtheit. In Deutschland sind mittlerweile rund eine halbe Million Drohnen im Umlauf. Die weit überwiegende Zahl befindet sich im privaten Besitz. Etwa ein Drittel davon machen Spielzeugmodelle mit einem Wert von bis zu 300 Euro aus. Doch längst geht das Anwendungsfeld über den privaten Gebrauch hinaus: Rund 19.000 Drohnen werden zurzeit kommerziell genutzt – überwiegend in den Bereichen Vermessung und Inspektion.

Bis 2030 wird sich die Zahl der Drohnen hierzulande auf circa 850.000 erhöhen, wobei der Gesamtmarkt auf ein Volumen von fast drei Milliarden Euro anwächst und vor allem die kommerzielle Nutzung stark zunimmt. Es dürfte kaum überraschen, wenn somit auch die Einsatzzahlen der Polizei für Drohnen-Sachverhalte steigen würden. Möglichkeiten gibt es jedenfalls viele: die fremde Drohne über dem Garten des hübschen Einfamilienhauses oder der viel zu tief fliegende Minihubschrauber über der viel befahrenen Autobahn. Die polizeilich professionelle Abarbeitung dieser Einsätze erfordert auf jeden Fall versierte Kenntnisse im Bereich des Drohnenrechts.

Wie der Straßen- unterliegt der Luftverkehr in Deutschland zahlreichen Bestimmungen, darunter das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) oder die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Zum 31. Dezember 2020 traten neue EU-Regelungen für Drohnen in Kraft. Damit wurden die nationalen Reglungen der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und somit auch die erst drei Jahre alte sogenannte Drohnen-Verordnung hierzulande abgelöst.

Ziel war es, über die Grenzen der Mitgliedsstaaten hinweg die Bestimmungen der technisch äußerst unterschiedlichen Drohnen angemessen und dem Betriebszweck entsprechend zu harmonisieren. Die Regelungen verfolgen einen risikobasierten Ansatz. Die unterschiedlichen Bestimmungen ergeben sich aus den Gefahren, die von Fluggeräten oder -manövern ausgehen. Zwischen privater und kommerzieller Nutzung wird künftig nicht mehr unterschieden.

Was nun europaweit gilt, ergibt sich insbesondere aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Diese beinhaltet vor allem Bestimmungen über den Betrieb von Drohnen und zu den steuernden Piloten. Ebenso wichtig ist die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945, die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Drohnen enthält. Beide Verordnungen wurden ab April 2020 mehrfach, teils umfangreich ergänzt. Unter anderem ist das Inkrafttreten einiger neuer Regelungen aufgeschoben worden. Die Verzögerungen resultieren aus Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.

Im EU-Drohnenrecht neu eingeführt wurden die Begriffe „Klasse“ und „Kategorien“, anhand derer sich die einzuhaltenden Bestimmungen für den beabsichtigten Betrieb ergeben:
Zunächst werden Drohnen anhand ihrer technischen Eigenschaften (zum Beispiel Gewicht, Geschwindigkeit und maximal erreichbare Höhe) in die Klassen C0, C1, C2, C3, C4, C5 und C6 eingeteilt. Je höher die Zahl der Klasse, desto größer ist das unterstellte Risiko beim Betrieb dieses Gerätes. Der Drohnen-Hersteller ist künftig verpflichtet, die Klasse des Gerätes eindeutig zu kennzeichnen.
INHALT In eigener Sache; INNENLEBEN Wer unser Zusammenleben in Frage stellt oder angreift, ist bei der GdP unerwünscht; VOR ORT Auf Sendung mit Bellevue; KOMMENTIERT Erfolgsfaktor Mensch; INNENLEBEN Mein Weg in den Polizeihauptpersonalrat; HINGESCHAUT Home Sweet Homeoffice?; SCHWERPUNKT Ein wertvoller Rohstoff; HINGESCHAUT Es geht voran; SCHWERPUNKT Der Schatz am Fuße des digitalen Regenbogens; SCHWERPUNKT Digitale Souveränität; INNENLEBEN Grundgesetz. Unsere Verantwortung!; TITEL Harmonisierter Höhenflug; INNENLEBEN Angesteckt - aber nicht anerkannt, Musterklagevereinbarung; AUSGESPROCHEN Hinschauen statt Luftschlösser bauen; HINTERFRAGT Politisch unterschätzter Schmuggel; HINGESCHAUT Kurvendynamik; IM GESPRÄCH Ethnische Vielfalt unterentwickelt?, Heller ermittelt zu einem antisemitischem Abschlag; GELESEN Der so wichtige schärfende Blick; EURE MEINUNG; IMPRESSUM

Falls Sie einen Leserbrief zu einem Artikel dieser Ausgabe schreiben möchten, vergessen Sie bitte nicht, den betreffenden Artikel zu nennen, zu dem Sie sich äußern möchten: gdp-pressestelle@gdp.de
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