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Pressekonferenz "Versorgungsänderung 2001" in Berlin

GdP: Mit uns keine Kürzungen

Der Krach ist vorprogrammiert: Bundesinnenminister Schily will heute, am 5. September 2001 in Berlin mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über seine Pläne zur weiteren Kürzung der Altersversorgung der Beamten und Versorgungsempfänger reden.

Bei diesem Beteiligungsgespräch gemäß § 94 Bundesbeamtengesetz wird die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dem Bundesinnenminister eine klare Absage erteilen. Entgegen den Plänen Schilys fordert die GdP den Ausbau der bisherigen Versorgungsrücklagen zu beitragsgestützten Versorgungskassen.

GdP: Die Beamten dürfen nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Die von Schily geplante Übertragung der Rentenreform auf die Beamtenversorgung darf nicht zu weiteren Kürzungsmaßnahmen missbraucht werden."

GdP: Beamte und Versorgungsempfänger leisten bereits ihre Beiträge zur Altersversorgung

Schily will unseren betroffenen Kolleginnen und Kollegen weitere absolut unzumutbare Benachteiligungen auflasten. Aber: Die Beamten und Versorgungsempfänger haben schon in den vergangenen Jahrzehnten durch eine Serie von Verschlechterungen und Abkopplungen von tariflichen Entwicklungen bereits einen erheblichen Beitrag zur Sanierung der maroden Kassen des Bundes und der Länder geleistet.

Die Tatsache, dass verantwortliche Politiker von den so kassierten Geldern entgegen vollmundiger Ankündigungen keinerlei Rücklagen gebildet haben, darf jetzt nicht auch noch dazu führen, die Betroffenen erneut zu belasten.

Die Gewerkschaft der Polizei wird beim heutigen Beteiligungsgespräch dem Bundesinnenminister ins Stammbuch schreiben, dass die Beamten und Versorgungsempfänger bisher schon Beiträge zur Altersversorgung geleistet haben und leisten.

GdP: Wir wehren uns!

Wir wehren uns dagegen, dass Bundesinnenminister Schily nach dem Motto "Verordnen" statt "Verhandeln" agiert. Begriffe wie Vertrauensschutz oder Besitzstandswahrung werden von ihm mit Füßen getreten.

Die von Schily geplanten Versorgungsänderungen führen zu weiteren, absolut unzumutbaren Benachteiligungen unserer betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Sie haben nämlich in den vergangenen Jahrzehnten durch eine Vielzahl von Kürzungsmaßnahmen und Abkopplungen von tariflichen Entwicklungen bereits einen erheblichen Beitrag zur Sanierung der maroden Kassen des Bundes und der Länder geleistet.

Wir wehren uns nicht gegen eine wirkliche Reform des aktuellen Versorgungssystems, doch wir bestehen darauf, dass unsere Vorleistungen anerkannt werden!

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