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Geschäftsführung / Büro Vorsitzender

C. Geschäftsführung/Büro Vorsitzender

1. Weitere Finanzierung der Koordinierungsstelle für gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit (KOS)

Der DGB und seine Einzelgewerkschaften beteiligen sich seit Jahren per Umlage an der Finanzierung der Koordinierungsstelle für gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit (KOS). In den letzten drei Jahren haben die Gewerkschaften mehr und mehr darauf gedrängt, die Finanzierung der KOS zu überarbeiten. Darauf haben sich alle Gewerkschaften und der DGB 2006 verständigt.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass auch andere Finanzierungsquellen erschlossen werden könnten. Diese Bemühungen waren inzwischen erfolgreich, so dass der Finanzierungsanteil für die Gewerkschaften insgesamt geringer wird. In den Jahren 2008 bis 2012 wird sich die Hans-Böckler-Stiftung (HBS) über ein Projekt mit jährlich 50.000 Euro an den Gesamtkosten beteiligen.
Die GdP beteiligt sich aus gewerkschaftspolitischen Gründen weiterhin an der Finanzierung der KOS per Umlage entsprechend ihrem Mitgliederanteil.

2. Neues GdP-Layout

Mit GBV-Beschluss aus 2007 wurde für die Briefbogen der Bundesgeschäftsstellen ein neues Corporate Design beschlossen. Nachdem der bisherige Papierbestand verbraucht wurde, kommen die neuen Briefbogen im Juni 2008 für beide Geschäftsstellen zum Einsatz.

3. Stand der Bearbeitung der Kongressbeschlüsse Bundeskongress Berlin 2006

Der Bundeskontrollausschuss (BKonA) befasste sich in seinen Sitzungen turnusgemäß mit dem Stand der Bearbeitung der Bundeskongressbeschlüsse Bundeskongress Berlin 2006. Diese hat der GBV regelmäßig in Form von synoptischen Darstellungen nach der GBV-Sitzung im Dezember 2009 dem BKonA zur Verfügung gestellt.

4. Polizeitag am 03. Februar 2009 in Hannover

Nachdem ver.di die GdP gebeten hatte, zur Unterstützung zwischen der zweiten und dritten Verhandlungsrunde der Einkommensrunde 2009 eine bzw. mehrere Aktionen zu veranstalten, hat der GBV beschlossen, am 03. Februar 2009 in Hannover eine zentrale Demonstration als so genannten „Polizeitag“ zu organisieren. Die Veranstaltung wurde mit organisatorischer Unterstützung der GdP-Bund vom Landesbezirk Niedersachsen durchgeführt und richtete sich insbesondere an die Beamte/-innen.

5. EGB-/DGB-Demonstration am 16. Mai 2009

Am Samstag, den 16. Mai 2009 fand unter Organisation des DGB in Berlin im Rahmen der Aktionstage des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) die Demo „Die Krise bekämpfen. Sozialpakt für Europa!“ statt.

6. Bearbeitung Kongressbeschluss B 56

Der Antrag B 56 wurde beim Bundeskongress 2006 in Berlin als Arbeitsmaterial angenommen:
„Der Bundesvorstand wird beauftragt, alle nicht erledigten Kongressbeschlüsse beim folgenden Kongress zur Abstimmung zu bringen.“
Der Bundeskontrollausschuss hat zur Umsetzung des Beschlusses B 56 folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Der Bundesvorstand beschließt, dass der Beschluss B 56 zum Bundeskongress 2010 in Berlin umgesetzt wird.
Berücksichtigung für die „Wiederbefassung“ nicht erledigter Beschlüsse finden ausschließlich die angenommenen/als Arbeitsmaterial überwiesenen Beschlüsse des Bundeskongresses 2006. Alle angenommenen Beschlüsse aus weiter zurückliegenden Bundeskongressen, die nicht als erledigt qualifiziert worden sind, sind davon nicht betroffen. Der Status aller vor 2006 gefassten Kongressbeschlüsse bleibt also unangetastet.

A.) Wirkung ab dem Bundeskongress 2014

Um den Beschluss B 56 umsetzen zu können, bedarf es der Ergänzung der Satzung der GdP (neu: § 15 Abs. 6) und der Versammlungs- und Sitzungsordnung der GdP (neu: § 11 Abs. 6) mit Wirksamkeit für den Bundeskongress 2014.

Der Bundeskontrollausschuss schlägt dazu vor:

Der Bundesvorstand schlägt dem Bundeskongress 2010 zur Umsetzung des Beschlusses B 56 Berlin 2006 folgende Ergänzung der Satzung der GdP und der Versammlungs- und Sitzungsordnung vor:

Neu einzufügen ist § 15 Abs. 6 der Satzung der GdP mit folgendem Text:

„Beschlüsse des vorhergehenden Bundeskongresses, deren Umsetzung nach Feststellung durch den Bundeskontrollausschuss bis Antragsfrist gemäß Abs. 3 nicht erledigt ist, bedürfen zur weiteren Bearbeitung der Bestätigung durch den Bundeskongress.“

Ein Abs. 6 mit dem gleichen Wortlaut ist auch § 11 der Versammlungs- und Sitzungsordnung anzufügen.

B.) Wirkung für den Bundeskongress 2010

Der Kongressbeschluss B 56 soll bereits zum Bundeskongress 2010 umgesetzt werden. Die vorgeschlagene Satzungsergänzung erhält Wirkung erst zum Bundeskongress 2014.
Deshalb schlägt der Bundeskontrollausschuss für den Bundeskongress 2010 folgende Vorgehensweise vor:
Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der GdP kann die Antragsberatungskommission (ABK) von dem Grundsatz des Satzes 1: „Über Anträge, die durch einen früheren Kongress angenommen, als Arbeitsmaterial überwiesen oder abgelehnt worden sind, darf nur bei veränderter Sach- und Rechtslage erneut beraten und abgestimmt werden“ Ausnahmen zulassen.

Die vom Bundeskongress 2006 angenommenen/als Arbeitsmaterial überwiesenen, aber nach Meinung des Bundeskontrollausschusses nicht erledigten Kongressbeschlüsse werden der ABK vom Bundeskontrollausschuss bis zur Antragsfrist als Anträge vorgelegt. Die ABK empfiehlt dann dem Bundeskongress, ob diese Anträge weiter bearbeitet werden oder als erledigt zu betrachten sind.

Die nach Satz 2 als Ausnahme behandelten angenommenen, nicht erledigten Kongressbeschlüsse können dann dem Bundeskongress 2010 zur Beratung und Beschlussfassung erneut vorgelegt werden.

Der Bundesvorstand hat auf seiner Sitzung am 17./18. Juni 2009 beschlossen, so zu verfahren.

7. DGB-Strukturreform, Eckpunktepapier

Anlässlich der GBV-Sitzung im Juli 2009 stellte Konrad Freiberg in groben Zügen die Eckpunkte der DGB-Strukturreform vor und die sich daraus ergebenden Änderungen insbesondere bei der Gremienbesetzung.

Nach ausführlicher Diskussion sowohl im GBV wie auch im BV zur Beteiligung und zum Stimmrecht von Frauen, Jugend und Senioren an den Vorstandssitzungen stimmt der GBV (mit einer Enthaltung) wie auch der BV der vorgestellten DGB-Strukturreform zu.

8. DGB-Bundeskongress 2010
Bis zum 14. Januar 2010 mussten die Teilnehmer für die Antragsberatungskommission des DGB-Bundeskongresses seitens der Einzelgewerkschaften benannt werden. Wie in den vergangenen Jahren wurde dies erneut von Bernhard Witthaut übernommen. Ansprechpartner seitens GdP für die Anträge waren Hans Adams (in Zusammenarbeit mit Alberdina Körner).
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