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Arbeitsschutz

4. Arbeitsschutz
4.1 Arbeitsschutzsymposium II
Am 10. und 11. April 2008 führte die GdP in Potsdam ihr zweites Arbeitsschutzsymposium durch (Arbeitsschutzsymposium I – 2005). Eingeladen waren circa 130 Kolleginnen und Kollegen, die von den Landesbezirken und Bezirken entsandt worden waren.

Thema des Symposiums waren die psychischen Belastungen am Polizei-Arbeitsplatz.

Nach der Begrüßung durch Jörg Radek, als Vertreter des Geschäftsführenden Bundesvorstandes, hielt Frau Prof. Dr. Anna-Marie Metz ihren Einführungsvortrag. Darin wurde eine Reihe von Grundlagen auf dem großen Gebiet der psychischen Belastungen in der Arbeitsumwelt für die nachfolgenden Gruppenarbeiten geklärt.

Im Anschluss an diesen Vortrag übernahm Frau Dipl.-Psych. Barbara Weißgerber, die bei der Konzeption des Symposiums wesentlich mitgearbeitet hatte, die Regie und machte Ausführungen zu dem neuen Erfassungsbereich über psychische Belastungen und Traumen, der Teil der PC-Software „Handlungshilfe“ ist.

Mit dieser Software hat die GdP einen Großteil ihrer Personalräte ausgestattet.

Nach diesen Vortragsmodulen gingen die Teilnehmer in fünf verschiedene Arbeitsgruppen, die erfahrungsgemäß im betrieblichen Umfeld eine herausragende Rolle spielen und dazu besondere Schnittstellen mit der Polizeiarbeit aufweisen.

AG 1
Belastungsquelle Führungstätigkeit
Erich Traphan vom Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen moderierte diese Arbeitsgruppe.


AG 2
Polizeiarbeit und Gewalt, Betrachtung von Täter und Opfer
Die Moderation dieses schwierigen Themas übernahm Prof. Dr. Hans-Jürgen Lange, vom Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung e.V.


AG 3
Die optimale Work-Life-Balance im Polizeidienst
Dipl.-Soz. Frank Brenscheidt, von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), moderierte diese Arbeitsgruppe, die es sich zur Aufgabe gemacht hatte zu diskutieren, ob und an welchen Stellen fließende Übergänge von Belastungen aus dem Freizeitbereich in das betriebliche Umfeld hinein oder ggf. auch herausführen.


AG 4
Ängste in der Polizei
Die Moderation dieses oft als Tabuthema behandelten Phänomens „Angst“ übernahm PD Dr. Rolf Manz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.


AG 5
Über- und Unterforderung, Stress und Monotonie
Den klassischen Belastungen Stress, Monotonie, psychische Sättigung und psychische Ermüdung war Prof. Dr. Heinz-Jürgen Rothe von der Universität Potsdam mit seiner Gruppe auf der Spur.


Nach einer Zusammenfassung der Moderatoren ihrer wesentlichen Ergebnisse in den Arbeitsgruppen ging der erste Tag des Symposiums mit einem gemeinsamen Buffet zu Ende.

Am folgenden Vormittag hielt zunächst Konrad Freiberg einen Vortrag über die aktuelle Lage des Arbeitsschutzes in Deutschland. Er sparte dabei nicht mit konstruktiver Kritik an den verantwortlichen Organen in Bund und Ländern, soweit sie – was nach wie vor massiv geschieht – die konkreten Errungenschaften des Arbeitsschutzes der zurückliegenden Jahrzehnte auszuhöhlen versuchen.

Die folgende Zeit war der Vorstellung des Forschungsprojekts zur Prävention gegen posttraumatische Belastungsstörungen im Polizeidienst gewidmet.

Hierzu trugen Vertreter der Forschungsnehmer, von Seiten der Polizei NRW Erich Traphan und von Seiten des Universitätsklinikums Dr. Olaf Bär, vor.

Daran schlossen sich die Ausführungen von Dipl.-Psych. Jens Hinrichs an, der das interaktive Internetinstrument zur Selbstbewertung nach einem traumatischen Ereignis vorstellte.

Zu guter Letzt zog Frank Richter das Resümee der Veranstaltung und stellte fest, dass die GdP in Sachen Arbeitsschutz gut aufgestellt sei. Er verlieh seinem Wunsch Ausdruck, die Teilnehmer des zweiten Symposiums ggf. bei einer folgenden Veranstaltung erneut begrüßen zu dürfen.

Das Handout, das den Teilnehmern des Symposiums zur Verfügung gestellt wurde, ist im internen Bereich der GdP-Homepage zum Download eingestellt.
Die gesamten Beiträge und Empfehlungen aus den Arbeitsgruppen wurden ebenfalls eingestellt. Darüber hinaus fertigte die GdP eine CD an, die Interessenten ab Juli 2008 zur Verfügung steht.


4.2 Arbeitsschutzsymposium III (nach oben)
Der Geschäftsführende Bundesvorstand hat in seiner Sitzung am 22./23. April 2009 beschlossen, ein weiteres GdP-Arbeitsschutzsymposium durchzuführen.
Dieses fand am 11./12. Mai 2010 in Potsdam, Kongresszentrum Am Templiner See statt.

Den Schwerpunkt dieses Symposiums bildeten zwei unterschiedliche Themenkomplexe.
Zum einen soll die Frage krank machender Faktoren im Polizeidienst näher beleuchtet und die Möglichkeit erörtert werden, inwieweit ein System zur betrieblichen Gesundheitsförderung wirksam gegen die steigenden Ausfalltage durch Krankheit Wirkung entfalten kann.

Zu diesem Zweck wurden die Teilnehmer in drei Arbeitsgruppen zusammengefasst. Sie diskutierten die Teilthemen somatische und psychische Erkrankungen im Polizeidienst und erörterten die Chancen einer spezifischen betrieblichen Gesundheitsförderung in der Polizei.

Eine weitere Arbeitsgruppe befasste sich mit dem Phänomen des Suizids in der Polizei. Dieses steht zweifelsohne mit krank machenden Faktoren im Arbeitsumfeld in Zusammenhang, hat aber auch mehr oder weniger starke Bezüge zum außerbetrieblichen Bereich.
Aufgrund einer Empfehlung des Bundesfachausschusses Schutzpolizei, der in den Ländern einen deutlichen Bedarf einer gewerkschaftlichen Befassung mit diesem Thema sah, wurde ein Arbeitskreis des Symposiums beauftragt, eine erste Bestandsaufnahme hinsichtlich der konkreten Angebote in den Ländern vorzunehmen.
Geleitet wird dieser Arbeitskreis von einer Kollegin, die in der Niedersächsischen Polizei institutionalisierte Suizid-Prävention betreibt.

Das Symposium begann, nachdem Frank Richter einen Vortrag über die aktuelle Situation im Arbeitsschutz gehalten hat, mit kurzen Impulsvorträgen der vier Arbeitsgruppenleiter bzw. der Arbeitsgruppenleiterin.

Danach zogen sich die Teilnehmer in die Arbeitsgruppen zurück.

Über deren Ergebnisse berichteten die Mentoren zu Beginn des zweiten Veranstaltungstags. Damit wurde sichergestellt, dass jeder Teilnehmer des Symposiums unmittelbar über die wesentlichen Ergebnisse der Veranstaltung verfügt.

Im Anschluss an diese Kurzvorträge wurden noch zwei Gastvorträge zu Themen angeboten, die in der Arbeitsschutzlandschaft zwar nicht unbekannt, aber in der Polizei noch relativ neu sind.

Der erste Gastvortrag wurde von Dr. Hauk gehalten, der auf die Beurteilung von Strahlen jedweder Art spezialisiert ist. Er führte in die Problematik der nichtionisierenden Strahlung, insbesondere der Tetra-Strahlung ein. Diese Technik wird durch die in der Polizei einzuführenden Digitalfunkgeräte verwendet.

Den zweiten Gastvortrag hielt Dr. Kleine vom Institut für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Er berichtete über Nanostäube und die Möglichkeit, diese messtechnisch zu erfassen.

Die Arbeitskreise mit ihren Mentoren:
  • AK 1 Körperliche Beanspruchungen im Polizeidienst - Dr. Christian Kühl, Polizei Bayern
  • AK 2 Seelische Beanspruchungen im Polizeidienst - Erich Traphan, Polizei Nordrhein-Westfalen
  • AK 3 Ist der Suizid im Polizeidienst „nur“ ein Sonderfall der spezifischen psychischen Belastungen? - Christina Meyer, Polizei Niedersachsen
  • AK 4 Wie funktioniert ein Gesundheitsmanagementsystem in der Polizei? - Bernd Becker, Polizei Rheinland-Pfalz
Die Gastvorträge:
  • Gefahren durch nichtionisierende Strahlung, insbesondere durch Tetrafunk - Dr. rer. nat. Walter Hauk
  • Beurteilung und Messung von Fein- und Feinststäuben am Arbeitsplatz - Dr. rer. nat. Horst Kleine, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)

4.3 Interaktives Internetinstrument zur Bestimmung einer ggf. entstehenden Posttraumatischen Belastungsstörung (nach oben)
Im Zusammenhang mit dem im Herbst 2006 abgeschlossenen Forschungsprojekt zur Posttraumatischen Belastungsstörung im Polizeidienst entstand ein Folgeprojekt, das als Internetanwendung Aufschluss über die Entwicklung einer PTBS nach traumatischen Ereignissen geben soll.

Wenngleich noch einige Fragen, insbesondere zur langfristigen Finanzierung des Projekts und weitere technische Problemstellungen nicht geklärt sind, steht das Instrument unter der Suchmaschinenbezeichnung „opti-online“ allen Nutzern offen zur Verfügung.

Dieses Programm gibt nach dem Durchlaufen einer umfangreichen Frage-Routine Auskunft darüber, ob aufgrund eines konkreten, möglichst aktuellen, Ereignisses eine Traumatisierung erfolgt ist, und gibt darüber hinaus Empfehlungen, ob, und falls ja, welche externe Hilfe angezeigt ist.


4.4 Forschungsprojekt „Arbeitsschutz auf Polizeibooten“ (nach oben)
Das Forschungsprojekt der BAuA, mit dem bestimmte Sicherheitsstandards für Polizeiboote wissenschaftlich definiert wurden, konnte im Frühjahr des Jahres 2007 nach dreijähriger Projektlaufzeit fertiggestellt werden. Die offizielle Abschlussveranstaltung findet am 26. April 2007 in Duisburg statt.

Die GdP-seitige Umsetzung der Ergebnisse erfolgte im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Bundesfachausschusses WaPo am 29./30. Mai 2007, ebenfalls in Duisburg.

Der 180-seitige Forschungsbericht F 2094 kann über die BAuA bezogen werden. Er ist ebenso auf der GdP-Homepage zum Download eingestellt.

Die Wasserschutzpolizeischule Hamburg veranstaltete zu diesem Thema ein Seminar vom 12. bis15. März 2007.
Die GdP war eingeladen, ihre Position zu dem Forschungsvorhaben vorzutragen. Der Termin am 14. März 2007 wurde vom Gewerkschaftssekretär H.-J. Marker wahrgenommen.

4.5 Forschungsprojekt „Lebensarbeitszeit im Polizeidienst“ (nach oben)
Aufgrund der historisch ungeklärten Herkunft der vorgezogenen Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und -beamte wurde bei der BAuA angeregt, diese Grenze wissenschaftlich zu definieren.

Hierzu hat 2004 ein Workshop unter Teilnahme etlicher Wissenschaftler in Dortmund stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgelegt, dass es durchaus Sinn machen würde, gerade den durch prekäre Arbeitszeiten belasteten Schichtdienst in der Polizei vor diesem Hintergrund näher zu beleuchten.

Allerdings wurde auch gesagt, dass eine solche Studie einen erheblichen Umfang einnehmen würde, so dass es erforderlich ist, eine Machbarkeitsstudie vorzuschalten.

Eine solche Studie wurde auch konzipiert, musste jedoch wegen diverser Haushaltssperren gegenüber der BAuA mehrfach verschoben werden.

Am 05. März 2007 konnte die Studie mit der Kennziffer F 2223 schließlich ausgeschrieben werden. Studiennehmer ist Prof. Dr. Friedhelm Nachreiner von der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Prof. Nachreiner, der für die Polizei in den vergangenen Jahrzehnten schon mehrfach Gutachten zur Arbeitszeit erstellt hat, nahm seine Arbeiten Anfang Oktober 2007 auf. Die Studie war zunächst auf sechs Monate ausgelegt.

Nach langen und teilweise zähen Verhandlungen konnten quasi im letzten Moment neben dem Saarland die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein für eine Mitarbeit gewonnen werden.
Oft scheiterte die Teilnahme an Datenschutzbedenken oder an nicht aufbereiteten Daten, deren Auswertung unmöglich war.

Aber schon zu Beginn der Arbeiten in den genannten Ministerien zeigte sich, dass auch diese Daten für eine sinnvolle statistische Verwertung kaum zu gebrauchen waren. An dieser Stelle bot sich die GdP an, mittels verstärkter ÖA Teilnehmer zu finden, die bereit waren, einen Internetfragebogen, den der Forschungsnehmer generiert hatte, zu bearbeiten.
Auf diesem Weg ist es letztendlich doch noch gelungen, die erforderliche Datenmenge zu beschaffen.

Mitte April des Jahres 2009 wurde der Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie für das Forschungsprojekt „Lebensarbeitsbiografie von Polizeibeamten“ vorgelegt. Dieser kann von der Mitgliederseite (Arbeitsschutz) der GdP-Homepage heruntergeladen werden.
Ob es zu einer Hauptstudie kommt, hängt jetzt von der Bewertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ab. Dieser Vorgang ist nicht unproblematisch, da aufgrund einer umfassenden Organisationsreform innerhalb der BAuA die Zuständigkeit für betriebspsychologische Projekte von Dortmund nach Berlin gewechselt hat und dort bislang andere Schwerpunkte gesetzt waren. Eine Entscheidung soll noch im Laufe des Jahres 2010 fallen.


4.6 Forschungsprojekt „Airwave“ des Britischen Innenministeriums (nach oben)
Airwave ist ein Forschungsprojekt innerhalb der britischen Polizei zur Erforschung der Strahlungsgefahren beim Betrieb von Digitalfunkgeräten im Tetra-System (Terrestrial Trunked Radio – Erdgestütztes Funksystem).

Nach dem Bekanntwerden möglicher Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit dem Tetra-Funk-System beschloss die britische Regierung die Durchführung eines langjährig angelegten Forschungsvorhabens. Das Innenministerium als durchführende Behörde beauftragte ein nationales Institut mit den Forschungsarbeiten, das Imperial College London, Abteilung Epidemiologie, Öffentliche Gesundheit, wissenschaftlich-medizinische Lehre.
Unterstützt wird das Vorhaben von der britischen Polizeigewerkschaft, UNISON und die Vereinigung der Leitenden Polizeibeamten (ACPO).

Nach Durchführung einer Pilotstudie zwischen 2003 und 2005 startete ab 2006 die (vorerst) bis zum Jahr 2018 datierte Hauptstudie. Sie soll die gesamte britische Polizei, also England, Wales und Scottland einbeziehen. Die Mitwirkung wird jedem Einzelnen freigestellt. Teilnehmen können nur Personen, die Funkgeräte einsetzen. Man geht von circa 70 % der britischen Polizei als Teilnehmer aus.

In dem Projekt werden auf Basis eines umfangreichen Fragebogens laufende Datenerhebungen bei den Probanden durchgeführt. Anhand dieser Daten und jeweils drei Kontrollgruppen à 50 Personen, die intensiv klinisch untersucht werden, sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob Tetra-Systeme, insbesondere Handsprechfunkgeräte, kurz- oder langfristig schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.

Die GdP-Kommission Arbeitsschutz hat sich mit der Materie ständig befasst.

Sie empfahl, über EuroCOP Verbindung mit den autorisierten britischen Stellen aufzunehmen, um zu prüfen, ob eine deutsche Beteiligung an dem Projekt ggf. sinnvoll sein könnte.

Diese Überprüfung, die über die britische Polizeigewerkschaft erfolgte, verlief jedoch negativ. Als Begründung wurde angegeben, dass das Projekt bereits am Laufen sei und dass die Finanzierungsproblematik eine weitere Teilnahme nicht zuließ.

Im Grunde wäre eine Beteiligung auch nur symbolischer Natur gewesen, da nicht zu erwarten ist, dass sie das Ergebnis der rein britischen Studie in irgendeiner Weise hätte beeinflussen können.


4.7 Schulungsmaßnahmen im Arbeitsschutz (nach oben)
Die GdP führt seit Mitte der 90er Jahre Seminare zum Thema Arbeitsschutz für die Ebene der Personalratsmitglieder und für diejenigen Personen durch, die den Aufbau der Arbeitsschutzorganisation in den Behörden zu verantworten haben.

Im Berichtszeitraum wurde erstmals das in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) konzipierte Schulungs-Modul für Behördenleiter und deren Beauftragte zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Sinne des § 5 Arbeitsschutzgesetz eingesetzt. Angeboten wurden zwei Seminare, 27. bis 29. November 2007 sowie 22. bis 24. April 2008, jeweils in der BAuA, Dortmund.
Beide Seminare stießen auf eine positive Resonanz insbesondere deshalb, weil für den genannten Personenkreis keine einschlägigen Seminare am freien Markt angeboten werden.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass Seminare, die nur sporadisch von Zeit zu Zeit angeboten werden, keine nachhaltige Wirkung erzeugen. Daher beschloss die GdP ein System von Grund- und Fortbildungsseminaren, das als langfristiges Bildungskonzept angelegt ist.

Die bisher durchgeführten Seminare wurden durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) teilfinanziert. Aufgrund einer Organisationsreform innerhalb der Behörde sind allerdings solche Branchenprojekte künftig zumindest in der bisherigen Weise nicht mehr möglich.

Die GdP steht jedoch mit der BAuA in Verhandlungen über die Fortführung der Kooperation. Der dort zuständige Fachbereich hat signalisiert, dass eine zukünftige Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen dennoch möglich sei.

Die Bundesgeschäftsstelle hat ein Konzept erarbeitet, das den Vorgaben der BAuA gleichermaßen gerecht wird wie dem Schulungsbedarf innerhalb der GdP-Mitgliedschaft. Das Konzept liegt der Anstalt zur Prüfung vor. Vom Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob und ggf. in welcher Weise weitere Schulungen angeboten werden können.


4.8 Musterverfahren zur Posttraumatischen Belastungsstörung (nach oben)
Nach den Tatbestandsmerkmalen des § 31 BeamtVG muss ein Dienstunfall hinsichtlich des Umstandes als solchem sowie der Zeit und des Ortes, an dem er sich ereignet hat, genau bezeichnet werden können. Darüber hinaus sind noch diverse Verjährungsfristen hinsichtlich der Anzeige des Unfalls zu beachten.

Eine chronisch verlaufende Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erfüllt aber in der Regel das Zeit-Merkmal nicht. Es kann oft nur gesagt werden, dass bestimmte Ereignisse, die sich in der Vergangenheit ereignet haben, in der Summe zu dem Krankheitsbild geführt haben. Welches Ereignis im konkreten Fall ursächlich war, ist meist – auch gutachterlich – nicht feststellbar.

Die Berufskrankheitenverordnung (BKV) findet im Beamtenbereich nur im Umfang der in der Anlage 1 genannten Erkrankungen Anwendung. Dort ist aber die PTBS nach ICD 10 F 43.1 (Internationaler Schlüssel zur Klassifizierung von Krankheiten) nicht genannt.
Aufgrund der Nichtanwendbarkeit des Paragrafen-Teils der BKV kann auch nicht auf die Experimentierklausel in § 9 Abs. 2 SGB VII zurückgegriffen werden. Auf diese Klausel verweist § 4 Abs. 1 der BKV.
Das SGB VII ist für Beamte aufgrund seines § 4 Abs. 1 Nr. 1 nicht anwendbar.

Damit ist festzustellen, dass – anders als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – dem Beamten die Anerkennung eines Dienstunfalls, der durch die chronische Verlaufsform eine PTBS erlitten hat, aufgrund der mangelnden Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften versagt bleibt.

Der Versorgungsanspruch eines Beamten muss sich aber am Niveau der Fürsorge aller Beschäftigten orientieren, ansonsten läge im konkreten Fall eine Unterversorgung vor, die nicht Ziel der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn sein kann.

Auf Ebene der europäischen Gesetzgebung wird seit geraumer Zeit nicht mehr zwischen Beamten und anderen Beschäftigten unterschieden. Eine Differenzierung gibt es dort nicht mehr für Statusgruppen, sondern nur noch für bestimmte Tätigkeiten (z. B. § 20 ArbSchG).

Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden. Ein möglicher Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist der Klageweg in einer einschlägigen Angelegenheit.
Die GdP-BGSt hat in den vergangenen Jahren verschiedene Anläufe unternommen, einen geeigneten Rechtsstreit für die Durchführung eines Musterverfahrens zu finden. Dies gelang nicht, weil geeignete Kläger entweder durch eigene Eingriffe in wesentliche Verfahrenstatbestände oder nicht eingelegte Rechtsmittel der Beklagten eine Anerkennung verhinderten.

Ende April des Jahres 2007 wurde aus Rheinland-Pfalz ein dort anhängiges Verfahren gemeldet. Dieses erfüllte nach eingehender Prüfung die Rahmenbedingungen. Der Geschäftsführende Bundesvorstand beschloss daher die Anerkennung dieses Verfahrens als Musterverfahren, zunächst für die erste Instanz.
Die Klagevertretung oblag Herrn RA Prof. Dr. Werner Hecker.

In der ersten Instanz obsiegte das beklagte Land Rheinland-Pfalz, weil sich die Spruchkammer der bisherigen gerichtlichen Argumentation angeschlossen hat, nachdem eine schleichende PTBS die Tatbestandsmerkmale des § 31 BeamtVG nicht erfüllt. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Der GBV beschloss dann, das Verfahren in der zweiten Instanz zu betreiben. Dort sollte über den Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde der direkte Weg zum europäischen Gerichtshof gesucht werden.

Aber auch diese Klage wurde mit Beschluss vom 28. Juli 2008 durch das OVG Koblenz abgewiesen.
Die Begründung war dieselbe wie bei der Vorinstanz. Darüber hinaus stellte das OVG fest, dass die unterschiedliche soziale Positionierung von Beamten und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vom Gesetzgeber gewollt und inhaltlich nicht zu beanstanden sei. Der Beamte erhielt über das Fürsorgeprinzip eine vergleichbare Beamten-Absicherung.

Von weiteren Verfahrenszügen (Bundesverfassungsgericht oder EuGH direkt anzurufen) riet der Prozessvertreter des Klägers, Prof. Dr. Hecker eindeutig ab.
Es bestünden hierzu nur sehr geringe Prozesschancen.

In Anbetracht dieser Empfehlung, die ein so hohes Risiko nicht rechtfertigen würde, wurde dem GBV für seine Sitzung am 20./21. August 2008 empfohlen, das Ziel der Anerkennung einer PTBS auch für Beamte als Dienstunfall, künftig nicht mehr über den Rechtsweg zu betreiben, da diesbezügliche Entscheidungen des BVerwG sowie die vergleichbare Haltung des BVG durch die OVG wohl nicht zu Fall gebracht werden können.
Die GdP wird daher künftig auf anderen Interventionswegen versuchen, das vorstehend genannte Ziel zu erreichen.


4.9 Gesundheitsschädliche Stäube/Sick-Building-Syndrom (SBS) (nach oben)
In mehreren Polizeidienststellen klagen eine Reihe von Beschäftigten schon seit Mitte der 90er Jahre über gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch Tonerstäube aus Laserdruckern und -kopierern verursacht werden sollen.

Die wissenschaftliche Betrachtung deutscher Behörden und Institutionen im frühen Stadium dieser Hinweise war ebenso eindeutig wie die Haltung der Kommunikationsgeräteindustrie. Sie lässt sich mit der Feststellung zusammenfassen, dass eine Gefahr durch diese Geräte nicht bestand.

Es hat sich aber schnell gezeigt, dass eine solche Aussage nicht haltbar ist. Gerade in der damaligen Zeit enthielten die Toner – die gefahrstoffrechtlich eine so genannte „Zubereitung“ darstellen, in diesem Fall also ein Pulver, das sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt – Komponenten, die bei manchen Kontaktpersonen starke allergische Reaktionen hervorrufen konnten, z. B. diverse Schwermetalle und/oder Lösungsmittel. So auch Benzol und Derivate davon, die hoch toxisch sind.

Manche dieser Beimengungen sind als kanzerogen eingestuft und können unter bestimmten Voraussetzungen Krebs verursachen.
Darüber hinaus kann sich im unmittelbaren Bereich der Druckfixierungseinheit der Geräte aufgrund der dort herrschenden thermischen Bedingungen Ozon bilden, das als Reizgas die oberen Atemwege beeinträchtigen kann.

Kurzum, der Betrieb von Lasergeräten kann in dreierlei Hinsicht die Gesundheit von Beschäftigten, die mit solchen Geräten umgehen, beeinträchtigen, nämlich indem sie
  • Allergien begründen, auslösen oder verstärken
  • Krebs erzeugen
  • auf die Atemwege reizend wirken.
Dazu kommen noch weitere Faktoren, die im Gesamtkontext zu betrachten sind und für sich selbst oder in Kombination miteinander geeignet sind, bestimmte negative gesundheitliche Folgen herbeizuführen oder zu verstärken.

Dazu gehören z. B.: die Verwendung vom Gerätehersteller nicht empfohlener Tonermedien, defekte Geräte, die Tonerstäube emittieren, die Verwendung von Recycling-Kopierpapier mit hohem, flüchtigem Holzanteil, unterlassene Gerätewartung, unzureichende Reinigung der Büroräume, insbesondere in schwer zugänglichen Bereichen sowie mangelhafte Raumbelüftung. Diese Phänomene werden unter dem neuen Begriff Sick-Building-Syndrom (SBS) zusammengefasst. Damit wird die Summe der krank machenden Faktoren innerhalb von Innenraumarbeitsplätzen bezeichnet.

Wenngleich sich gegenüber den beschriebenen Zuständen hinsichtlich der Tonerzusammensetzungen von damals bis heute einiges getan hat, insbesondere im Hinblick auf die Substitution toxischer und allergener Anteile, wirkt das Grundproblem noch immer, d. h., die Klagen betroffener Beschäftigter mehren sich.

Durch massiven öffentlichen Druck, vor allem durch die Interessengemeinschaft Tonergeschädigter, im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V., die von dem aufgrund einer Tonererkrankung in den Ruhestand versetzten GdP-Kollegen Achim Stelting gegründet wurde, kam letztendlich Bewegung in die Szene.

So schrieb das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Studie aus, die auf der Basis wissenschaftlicher Methoden die Relevanz der Wirkung von tonerbasierten Lasergeräten in Arbeitsräumen auf die menschliche Gesundheit evaluieren sollte. Als Ergebnis der von Mitte 2005 bis Mitte 2006 durchgeführten Studie wurde eine Empfehlung dahingehend erwartet, ob es sinnvoll und notwendig sei, weitere Forschungen durchzuführen, oder ob sich ein Nachweis der gesundheitlichen Wirkung nicht führen ließe.

Erste Ergebnisse der von Prof. Mersch-Sundermann, einem renommierten Fachmann auf dem Gebiet der Innenraum- und Umwelttoxikologie, geleiteten Studie wurden in diesem Frühjahr vorgestellt.

In diesen Darstellungen wurde ein wissenschaftlicher Beweis für die unmittelbare Gefährlichkeit von Tonerstäuben auf die menschliche Gesundheit nicht geführt, einfach deshalb, weil dies nicht Auftrag und Inhalt der Machbarkeitsstudie war.

Es wurde aber deutlich, dass weitere Studien, vor allem im Bereich der gentoxikologischen Feldforschung und anderer Fachdisziplinen, sowie auf größere Kohorten ausgeweitete Untersuchungen erforderlich scheinen.

Nachdem die beiden Teilergebnisse im Februar und März 2007 vorgestellt worden waren, trat allerdings eine nicht nachzuvollziehende Stille um das BfR ein, das noch Anfang Mai einen engagierten Fahrplan im Hinblick auf die angeblich kurzfristig zu treffenden Absprache zwischen verschiedenen Behörden vorgelegt hatte.

Auffällig war auch die im Trend unterschiedliche Diktion in der Vorstellung der Teilergebnisse. Während das BfR eine mögliche Gefahr eher herunterzureden versuchte, argumentierte Prof. Mersch-Sundermann eher in die andere Richtung.

Da ab Mitte März nichts mehr geschah, schrieb Frank Richter, zuständiges Mitglied im GBV, das BfR an, kritisierte die Verzögerungen und mahnte den Fortgang des Verfahrens an.

Am 03. August 2007 legten die Studiennehmer um Prof. Mersch-Sundermann den abschließenden Bericht zur Machbarkeitsstudie vor.

Das BfR reichte einen erneuerten „Fahrplan“ nach und stellte fest, dass mit seinen Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Sachen Lasergeräte und Toner noch im Herbst 2007 zu rechnen sei.

Die GdP hat in der seinerzeit neu gegründeten Kommission „Arbeitsschutz“ mit Josef Schumacher aus Rheinland-Pfalz einen Kollegen berufen, der in der eigenen Behörde mit Erkrankungen durch Toner konfrontiert ist, sich mit der Materie auseinandergesetzt hat und daher besonders prädestiniert ist, die Bundesgeschäftsstelle in dieser Thematik zu beraten.

Aufgrund der äußerst zurückhaltenden Medienpolitik des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des auffälligen Zeitbedarfs zur Beurteilung der Anfang des Jahres vorgelegten Teilstudien in Sachen Gefährdung durch Toner hat die GdP das BfR mit Schreiben vom 10. September 2007 erneut um Aufklärung über den Stand der Feststellungen gebeten und gefordert, der Angelegenheit Fortgang zu gewähren.

Mit Schreiben vom 26. September antwortete das BfR, dass die Studien wohl einige Mängel enthielten, die zunächst durch den Studienleiter Prof. Dr. Mersch-Sundermann aufgearbeitet werden müssten. Das BfR äußerte sich jedoch zuversichtlich, dass unter Einbezug aller Akteure bis Ende des Jahres eine abschließende Bewertung einschließlich der Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vorgelegt werden könnte.

Am 29. Januar 2008 veranstaltete der Landesbezirk Rheinland-Pfalz in Trier ein Symposium zum Thema „Gefahr durch Feinstäube und Nanopartikel“.
Neben zahlreichen Polizeibeschäftigten nahmen Vertreter aus Politik und Fachbehörden teil. Der Forschungsnehmer der so genannten „Tonerstudie“ Prof. Dr. Mersch-Sundermann referierte über deren Ergebnisse.

Prof. Dr. Mersch-Sundermann abstrahierte bei dieser Veranstaltung die Gefahren durch bestimmte Toner, indem er den Bogen weiterspannte und auf multiple Ursachen hinwies.

Bezogen auf Arbeitsplätze, die im Inneren von Gebäuden liegen, gibt es zu diesem Phänomen, das als Sick-Building-Syndrom bezeichnet wird, auch schon einige erste wissenschaftliche Informationen.

Ein exakter Beweis für die Existenz solcher vermeintlicher Erkrankungen konnte bislang allerdings noch nicht geführt werden, obwohl sich damit schon zahlreiche wissenschaftliche Einrichtungen befasst haben. In keinem Fall konnte aber eine annähernd stabile Kausalitätskette zwischen angenommener Ursache und möglicher Wirkung belegt werden.

SBS soll dann entstehen, wenn bestimmte Gesundheits- bzw. Hygienestandards nicht gegeben sind oder nicht eingehalten werden. Diese beziehen sich sowohl auf diverse natürliche Umweltbedingungen als auch auf rein anthropogene Ursachen.

Wesentliches Kriterium des SBS ist die multikausale Wirkung verschiedener Ursachen, wie z. B. die Exposition durch Lösungsmittel in Reinigungsmitteln, diverse Staubfraktionen und -arten, ungünstige (raum-)klimatische Bedingungen etc.

Durch diese Einwirkungen sollen vermehrt Erkrankungen der oberen Atemwege, Kopfschmerzen, Ermüdung, allergische Reaktionen u. Ä. erklärt werden können.

SBS wird in der nahen Zukunft, ebenso wie das damit möglicherweise zusammenhängende Thema Nanostäube, ein Aspekt sein, mit dem sich die GdP näher befassen muss. Beim Arbeitsschutzsymposiums III wird hierzu ein Gastvortrag angeboten.


4.10 Arbeitszeit im Polizeidienst (nach oben)
Schon seit geraumer Zeit bitten die Landesbezirke/Bezirke um Unterstützung in arbeitszeitrechtlichen Fragen.

Neben inhaltlichen Problemen, z. B. hinsichtlich der Bewertung von Bereitschaftsdiensten und von Dauerdiensten während großer Polizeilagen, stehen dabei immer wieder Fragen nach der Anwendung diverser Rechtsnormen im Fokus der Betrachtung.

Aus dieser Bedarfslage heraus wurde eine Analyse der spezifischen Arbeitszeitvorschriften hinsichtlich wesentlicher Parameter des Arbeitszeitrechts angefertigt.
Diese Arbeit wurde im September 2009 fertiggestellt. Sie gliedert sich in folgende Punkte:
  • eine übersichtliche interaktiv zu bedienende grafische Aufbereitung der derzeit gültigen EU-Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88/EU
  • ein grafisches Ablaufschema zur Überprüfung diverser Arbeitszeitmodelle auf Rechtskonformität mit der EU-Arbeitszeit-Richtlinie sowie
  • eine textliche Aufbereitung der Überprüfungsergebnisse.
Bei der Ausarbeitung konnte nur der Fokus auf die korrekte Umsetzung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie auf die diversen Arbeitszeitverordnungen der Polizeien (soweit sie der BGSt vorlagen) gelegt werden.
Die Überprüfung der unzähligen Arbeitsmodelle in den Ländern war – und ist – aufgrund der zahlreichen Variationsmöglichkeiten mit und ohne Betriebs- oder Dienstvereinbarung nicht möglich. Eine solche Überprüfung kann nur punktuell am praktischen Beispiel, d. h. unter Spiegelung eines konkreten Modells an der Richtlinie erfolgen.

Bei der Überprüfung der Rechtskonformität der EU-Arbeitszeit-Richtlinie ergab sich aufgrund einer unklaren Formulierung in der Richtlinie ein rechtliches Problem, das der Lösung bedurfte. Dabei handelte es sich um einen auf unterschiedliche Weise interpretierbaren Verweis in der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie, die – je nach Interpretation – eine Anwendung des europäischen Arbeitszeitrechts für die Polizei in bestimmten Fällen ausgeschlossen hätte.

Da dieses für die Polizei schwerwiegende Problem auf andere Weise, d. h. durch vorhandene Literaturmeinungen oder existierende Rechtsprechung, nicht behoben werden konnte, wurde ein externer Gutachter mit der Würdigung des Sachverhalts beauftragt.

Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen, der sowohl über die erforderliche Reputation in der Fachwelt verfügt als auch Kenntnisse des supranationalen Rechts der Europäischen Union, des Arbeitszeitrechts und des Rechts des öffentlichen Dienstes besitzt, gestaltete sich schwierig.

Schließlich konnte mit Prof. Dr. Zachert () von der Universität Hamburg der auf dem Gebiet des internationalen Arbeitsrechts bekannteste deutsche Wissenschaftler gefunden werden.
Er hat sich in der Kernaussage seiner Beurteilung der juristischen Auffassung der Bundesgeschäftsstelle angeschlossen und ist somit zu einer arbeitnehmerfreundlichen Auslegung der offenen Frage gekommen. Demnach sind einige Bestimmungen in diversen Länder-Arbeitszeitvorschriften als rechtswidrig zu bezeichnen.
Zu diesem komplexen Thema wurden die Landesbezirke/Bezirke im Rahmen der eingangs erwähnten Abhandlung zum Arbeitszeitrecht ausführlich in Kenntnis gesetzt. Das Gutachten wurde ebenfalls zur Verfügung gestellt.


4.11 Periodischer Informationsdienst der GdP zum Arbeitsschutz (nach oben)
Der Geschäftsführende Bundesvorstand der GdP hat ein langfristiges Schulungskonzept zum Arbeitsschutz beschlossen.
Die darin vorgesehenen Grund- und Fortbildungsseminare sind Teil eines Gesamtkonzepts zur Steigerung der Arbeitssicherheit in den Polizeidienststellen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, Beschäftigte, die entsprechende Aufgaben wahrnehmen, nicht nur fortführend zu qualifizieren, sondern mit ihnen ein Netzwerk zu bilden, damit Informationen und Unterstützungen auf dem kurzen Weg verfügbar gemacht werden können.

Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen durch regelmäßige, periodisch erscheinende Informationen zu Neuerungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes ergänzt werden.

Die Bundesgeschäftsstelle erarbeitet derzeit als Teil und im Zusammenhang mit dem Qualifizierungskonzept ein solches Verfahren, das die Einspeisung regelmäßiger Informationen in das Netzwerk der Zielgruppe ermöglicht.
Mit dem Informationsdienst, der etwa dreimal pro Jahr aktuelle Informationen zum Arbeitsschutz vorsieht, wird im Kontext mit den künftigen Schulungsmaßnahmen der GdP zum Arbeitsschutz begonnen.


4.12 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz (nach oben)
Das bei der Uni Münster durchgeführte Forschungsprojekt zur Entwicklung eines Präventionsinstruments gegen Posttraumatische Belastungsstörungen hat ein hohes Störpotenzial auf nahezu allen Führungsebenen der Polizeidienststellen und -behörden erbracht.
Diese Erkenntnis wird durch entsprechende Informationen aus den Fachausschüssen und im Gespräch mit aktiven Kolleginnen und Kollegen bestätigt.

In der Polizei gibt es demnach eine nicht zu unterschätzende Problematik zum Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Diese Problematik muss sich eine Berufsvertretung zu eigen machen. Aufgrund der immensen Bandbreite der möglichen Gefährdungen und Beeinträchtigungen einerseits und der Sensibilität andererseits, die eine solche Thematik in der Herangehensweise erfordert, war es sinnvoll, zunächst einen systematischen Ist-Stand zu erheben.

Mit einem von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) speziell für solche Befragungen freigegebenen Instrument zum Massenscreening konnten diverse Belastungsschwerpunkte festgestellt werden.
Abgefragt wurden die klassischen Belastungen Stress, Monotonie, psychische Sättigung und psychische Ermüdung.

Der Screeningbogen wurde in DP Heft 11/2007 abgedruckt.
Die ausgewertete Umfrage wurde den Teilnehmern des zweiten GdP-Arbeitsschutzsymposiums zur weiteren Interpretation und Verwendung im eigenen Dienstbereich zur Hand gegeben. Die Ergebnisse sind auch im internen Bereich der GdP-Homepage zum Download eingestellt.


4.13 Betriebliche Gesundheitsförderung in der Polizei (nach oben)
Im sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbereich haben die gesetzlichen Krankenkassen die in § 20 SGB V festgelegte Vorgabe, bestimmten häufig auftretenden Erkrankungen im Rahmen von Förderungsprogrammen hauptsächlich für Selbsthilfegruppen entgegenzuwirken.

Dabei handelt es sich nicht um Erkrankungen oder Gefährdungen, die im Rahmen von Arbeitsprozessen stattfinden, sondern eher um solche Belastungen, die stark verallgemeinert als „Volkskrankheiten“ bezeichnet werden können.
Gleichwohl hat die Breitenbekämpfung solcher Krankheiten in volkswirtschaftlicher Hinsicht einen enorm hohen Stellenwert, weil durch die Hebung der Gesundheit in genau diesen Bereichen ein hohes Einsparpotenzial erzielt werden kann, das anderweitig im Gesundheitswesen dringend benötigt wird.

Aus der Mitgliedschaft unserer Gewerkschaft kommen schon seit geraumer Zeit Anregungen, solche Programme bundesweit aufzulegen.

Dies zu tun hat sich die BGSt aus mehreren Gründen vorgenommen. Zum einen ist es Ziel einer Gewerkschaft, die sozialen Rahmenbedingungen der Arbeit zu stärken. Die Gesundheitsförderung ist ein solches Ziel. Daneben wird ein wichtiger gesellschaftlicher Beitrag mit einem Engagement auf diesem Gebiet geleistet. Ferner gibt es im Bereich der Polizei eine Reihe guter Ansätze für eine Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), wie z. B. in Rheinland-Pfalz und in Berlin.

Die Schwierigkeit bei der Definition einer funktionierenden BGF liegt allerdings darin, dass mit Ausnahme der Verpflichtung, in der GKV Mittel für Massenprojekte freizusetzen, keinerlei Rechtsverpflichtungen zur Durchführung einer BGF bestehen. Darüber hinaus gibt es keine „amtliche“ Definition, was denn eine BGF nun ist oder ausmacht. Insofern wird es zwar schwer, aber nicht unmöglich sein, ein Rahmenkonzept zu generieren, das in allen Ländern, einschließlich des Bereichs des BMI, Zustimmung finden kann.

Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde die kürzlich ins Leben gerufene GdP-Kommission Arbeitsschutz auch mit Spezialisten besetzt, die gerade zu diesem Interventionsfeld Schnittstellen in ihrer Arbeit vor Ort haben.

Die GdP-BGSt beginnt mit der konkreten Befassung mit diesem Thema im Rahmen des Arbeitsschutzsymposiums III, das in vier Arbeitsgruppen Informationen sammelt, diskutiert und bewertet.


4.14 Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement zwischen DGB, DBB und dem BMI (nach oben)
Anfang des Jahres 2007 fand zwischen Spitzenvertretern des DGB und des BMI ein Gespräch über die Möglichkeit gemeinsamer Aktionen im Bereich Arbeit und Soziales statt. Im Ergebnis wurde vereinbart, eine Rahmenvereinbarung zum Thema „Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst“ abzuschließen.
Bereits Mitte des Jahres 2008 zeichnete sich ab, dass seitens des BMI darauf bestanden wurde, den DBB mit in die Beratungen einzubeziehen. Die Vereinbarung sollte unter diesen drei Parteien geschlossen werden.

Die Beteiligten gründeten jeweils eigene und im späteren Verlauf einen gemeinsamen Arbeitskreis.

Der AK des DGB traf sich erstmals am 16. Juli 2007 in Berlin. Darin waren meist ehrenamtlich tätige Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vertreten. Der GdP fielen nach den Regeln des Proporzes drei Stellen zu, die auf insgesamt fünf Personen aufgestockt werden konnten (BGSt, BKA, BP, zweimal Länder).

In mehreren DGB-AK und drei Sitzungen beim BMI wurden die Grundzüge einer solchen Vereinbarung diskutiert. Dem Papier kam zunächst der Charakter einer Personalvereinbarung zu.
Mit vergleichbarem Inhalt und Ziel diskutierte der DBB das Projekt.

Die Verhandlungsszene war bezüglich der inhaltlichen Diskussion von einem im Großen und Ganzen harmonischen Gleichklang zwischen den beiden Gewerkschaftsverbänden einerseits und einem sehr engstirnigen Verhandlungsfokus des BMI andererseits geprägt.

Die wechselnden Verhandlungsführer des BMI hinterließen den Eindruck, dass sie mit diesem Papier ein sichtbares Zeichen gegen ihre eigenen Beschäftigten aufgrund der AU-Zahlen, die sich im zweistelligen Bereich bewegen, setzen wollten. Konsequent versuchten sie auch, Textpassagen zu verhindern, die eine gewisse Verbindlichkeit hinsichtlich Führungsverantwortung und Finanzierung von Gesundheitsmaßnahmen bedeutet hätten.

Indem konkrete Schlüsselpassagen entweder aus der Präambel verbannt und in einen Anhang geschoben oder zu einer Fußnote verkürzt und ansonsten nahezu an allen anderen Stellen mit dem Konjunktiv versehen wurden, avancierte das Papier letztendlich zu einer harmlosen Beschreibung dessen, was schon aus rechtlichen Gründen niemand bestreiten würde.

Im April 2008 fand das Papier am Rande eines Beteiligungsgesprächs Eingang in die Abstimmung „auf höchster Ebene“ zwischen StS Dr. Beus, Inge Sehrbrock und Peter Heesen. Der mit diesem Gespräch verbundene erhoffte Qualitätszuwachs blieb jedoch aus.
Im Oktober 2009 läutete das BMI die voraussichtlich letzte Korrekturrunde ein, indem es nochmals zwei Formulierungen in den Konjunktiv gesetzt wissen wollte. Darunter ein Kernbestandteil des Papiers, in dem es um die Finanzierung geht.

Das Gewerkschaftslager war sich nach einem Rundtelefonat am 26./27. Oktober einig, dass dem Papier, das zwischenzeitlich die Bezeichnung „Gemeinsame Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ erhalten hatte, wegen seiner übergeordneten Signalwirkung die Zustimmung nicht verweigert werden sollte.

Die Unterzeichnung im kleinen festlichen Rahmen, an der die vorstehend genannten Spitzenvertreter ihrer jeweiligen Organisationen und die Mitglieder des Arbeitskreises teilgenommen haben, fand am 10. Dezember 2009 in den Räumen des DGB statt.

Die Landesbezirke/Bezirke haben das Papier erhalten.


4.15 Suizidprävention in der Polizei (nach oben)
Die GdP befasst sich bereits seit der Seminararbeit von KHK Mayer im Jahr 2000 an der PFA Münster über die Erfassung des Ist-Standes in der Polizei Deutschlands mit dem Thema Suizide in der Polizei.
Ein Bundeskongress (Magdeburg 2006) beauftragte den Bundesvorstand, eine wissenschaftliche Untersuchung zur Feststellung der Ursachen durchzuführen.

Eine solche Untersuchung fand nicht statt. Sie hätte kein greifbares Ergebnis erbracht. Diese Auffassung vertraten auch die Mitglieder einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, die im Nachgang zu den Feststellungen von KHK Mayer mit dem gleichen Ziel eingesetzt worden war. Die AG hat sich darüber aufgelöst.

Einige ehemalige Teilnehmer haben den ehemaligen wissenschaftlichen Ansatz fallen gelassen und einen neuen Weg beschritten, der erfolgversprechender zu sein scheint als die reine wissenschaftliche Analyse.
Dieser neue Weg hieß „Suizidprävention“. Er besteht aus mehreren Komponenten. Eine davon ist die Nachsorge im Fall eines vollendeten Suizids, der bis in die betroffenen Familien hinein führt.

Ein anderer Teil versucht sich aber auch in der Prävention. Prävention meint hier, die Aufklärung des Arbeitsumfeldes über Ursachen und mögliche Erkennungsmuster unmittelbar bevorstehender Suizide, die es tatsächlich gibt.

Da sich die GdP bislang eher zaghaft mit dem Thema Suizide im Polizeidienst befasst hat – zumal hier neben der gesellschaftlichen Tabuisierung das spezifische Thema des Waffentragens einwirkt –, gibt die neue Ausrichtung der praktischen Arbeit gegen Suizide Hoffnung auf konkrete Ergebnisse.

Daher wird sich ein Arbeitskreis des Arbeitsschutzsymposiums III mit dem Thema befassen, um zunächst festzustellen, wie weit die unterschiedlichen Maßnahmen in den Ländern gediehen sind, ob es sinnvoll ist, ein Netzwerk zu schaffen oder ob einheitliche Systeme hilfreich sein können.


4.16 A+A Kongress und Messe zum Arbeitsschutz in Düsseldorf (nach oben)
Die GdP nimmt schon seit Mitte der 90er Jahre im Rahmen des DGB-Standes an der Arbeitsschutzmesse, die im zweijährigen Abstand in Düsseldorf stattfindet, teil.

Im Berichtszeitraum waren dies die Messen vom 18. bis 21. September 2007 und vom 03. bis 06. November 2009.
Während der Messe stand Bernhard Schmidt, der Vorsitzende des BFA BePo, durchgehend für Gespräche mit Besuchern aus der Polizei und zeitweise auch Gewerkschaftssekretär Hans-Jürgen Marker sowie vom GBV Frank Richter zur Verfügung.

Am Stand konnten wieder zahlreiche GdP-Mitglieder begrüßt werden. Zuvor wurde die Messe in DEUTSCHE POLIZEI vorgestellt.
Besucher, die Mitglied des Personalrates sind, haben die Möglichkeit, mittels Entsendebeschluss geeignete Foren des Kongresses – und damit auch die Messe – zu besuchen.

Die GdP wird sich auch wieder an der A+A 2011, die vom 18. bis 20. Oktober 2011 wiederum in Düsseldorf stattfinden wird, engagieren.


4.17 Gefahrstoffschutzpreis 2010 (nach oben)
Die Bundesministerin für Arbeit und Sozialordnung schreibt für das Jahr 2010 den 8. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis aus.

Mit dieser Preisvergabe sollen Personen, Unternehmen und Organisationen für besondere Produktinnovationen, Verfahren oder Leistungen zum Schutz von Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen gewürdigt werden.

Die GdP befasst sich schon seit geraumer Zeit mit dem Engagement des ehemaligen Hamburger Polizeibeamten Joachim Stelting, der aufgrund des häufigen Kontakts mit mangelhaft gewarteten und betriebenen tonerbasierten Kopiergeräten seiner Dienstherren so stark erkrankte, dass er in der Folge vorzeitig pensioniert werden musste.

Stelting gründete in der Initiative für tonergeschädigte Menschen im Bundesverband Bürgerinitiativen Umwelt eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema und machte es sich zur Aufgabe, in groß angelegtem Stil über die Gefahren im Umgang mit solchen Geräten zu informieren.

Aufgrund der zunehmenden öffentlichen Bedeutung der „modernen Umweltkrankheiten“ gewannen die Aktivitäten Steltings immer stärker an Gewicht und nahmen zuletzt einen breiten Raum in der öffentlichen Berichterstattung ein. Die aufgrund dessen erforderliche Veränderung im organisatorischen Bereich führte dann im Jahr 2008 zur Gründung der gemeinnützigen Stiftung „nano-Control International e. V.“ mit Sitz in Erfurt.

Die Stiftung hat mit Prof. Dr. Georges Füllgraff einen renommierten Gesundheitswissenschaftler zum Schirmherrn und hat den „Freiburger Kreis“ gegründet, dem weitere namhafte Wissenschaftler angehören.

Die Stiftung war Hauptinitiator der so genannten Toner-Studie, die in den Jahren 2007 und 2008 am Universitätsklinikum Gießen unter Federführung von Prof. Dr. Mersch-Sundermann durchgeführt wurde.

Die Stiftung hat ihr Aufgabenspektrum erweitert. Der ehemalige Toner-Ansatz wurde auf alle Gefahren durch chemische und physikalische Agenzien erweitert. Er umfasst damit auch das künftig an Bedeutung zunehmende Sick-Building-Syndrom.

Es ist daher angebracht, das Wirken von Joachim Stelting, das er in der Stiftung nano-Control als deren Vorsitzender zeigt, in angemessener Weise öffentlich zu würdigen.
Eine solche Möglichkeit besteht darin, ihn und die Stiftung zur Preisvergabe beim 8. Deutschen Gefahrstoffschutzpreis vorzuschlagen. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert.

Konrad Freiberg schlug deshalb nach vorhergegangenem Beschluss des GBV die Stiftung nano-Control zur Vergabe des Gefahrstoffschutzpreises 2010 vor.


4.18 Workshop und Konferenz zum Arbeitsschutz der Nordirischen Polizeigewerkschaft PFNI (nach oben)
EuroCOP hat im Jahr 2009 mehrere Unterausschüsse, darunter auch das „Subcommittee for Health und Safety at Work“ eingerichtet. In diesen Unterausschuss entsenden die Mitglieder Vertreter, die auf nationaler Ebene von sachkundigen Personen beraten werden. Alle zusammen sind auf europäischer Ebene in einem Netzwerk zusammengefasst.

Um die Arbeitsfähigkeit zwischen den Mitgliedern des neuen Netzwerks erstmals herzustellen und die künftige Zusammenarbeit und Vorgehensweise zu koordinieren, plante EuroCOP die Durchführung eines Workshops. Dieser fand am Rande einer Arbeitsschutzkonferenz statt, zu der die Gewerkschaft der Nordirischen Polizei (PFNI) nach Belfast eingeladen hatte.
Neben der gastgebenden Delegation nahmen Vertreter aus England, Schottland und Wales, der Republik Irland, Norwegen, Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Deutschland, Spanien, Portugal und der Slowakei statt.

Die halbtägige Einführung in das Arbeitsschutzsystem des Vereinigten Königreichs brachte grundlegende Unterschiede zu dem in Deutschland praktizierten Verfahren zu Tage. Zwei der wesentlichsten Erkenntnisse waren, dass im UK eine dem deutschen Personalrat vergleichbare Institution fehlt. Die entsprechenden Aufgaben werden in Form einer Art Beleihung durch die Gewerkschaft wahrgenommen. Darüber hinaus fiel die menschzentrierte Herangehensweise auf, die jede polizeiliche Lage in den Hintergrund treten lässt, wenn die obligatorische Gefährdungsbeurteilung, die bei allen Lagen neu durchzuführen ist, Gefahrenmomente für die einzusetzenden Polizeibeamten erkennen lässt. In einem solchen Fall haben die von der Gewerkschaft ernannten Sicherheitsbeauftragten ein Vetorecht – sogar in taktischen Erwägungen.

Ein Besuch des Memorial Garden’s, der Polizeizentrale von Nordirland, einer Gedenkstätte für die hunderte von Polizeibeamtinnen und -beamten, die im Terror des Nordirischen Bürgerkriegs ihr Leben gelassen haben, führte die Geschichte des Landes vor Augen und zeigte, dass auch in der heutigen Zeit nach wie vor eine Rückkehr zum Terror der 80er und 90er Jahre möglich erscheint.
Auf dem Kongress wurden zahlreiche Vorträge zu polizeilichen Themen angeboten. Unter anderen sprach auch der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert, über die Einsatzlage in Deutschland.

Insgesamt bildete das mehrtägige Treffen der Delegationen den Anfang einer fruchtbaren Zusammenarbeit zur Gestaltung eines Systems des Schutzes der Gesundheit bei der Arbeit auf möglichst hohem europäischem Niveau. Die Gespräche untereinander haben gezeigt, dass es gerade im Hinblick auf die Qualität von Arbeitssicherheit noch viel zu tun gibt.
(nach oben)
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