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Mitbestimmung

2. Mitbestimmung
2.1 Foren für die Vorsitzenden der Haupt- und Gesamtpersonalräte in der Polizei
Forum für die Vorsitzenden der Haupt- und Gesamtpersonalräte 2007
In der zweiten Jahreshälfte 2007 wurde im Zusammenhang mit dem Schöneberger Forum in Berlin ein Forum für die Vorsitzenden der Haupt- und Gesamtpersonalräte in der Polizei durchgeführt.

Forum für die Vorsitzenden der Haupt- und Gesamtpersonalräte 2008
Am 11. / 12. Dezember 2008 fand ein weiteres Forum für die Vorsitzenden der Haupt- und Gesamtpersonalräte in der Polizei in Kassel statt. Das Programm beinhaltete u. a. folgende Themen:

Personalrat und GdP / GdP und Personalrat
  • aktuelle Gewerkschaftspolitik und vertrauensvolle Zusammenarbeit

Personalgestellung durch die deutsche Polizei bei internationalen Missionen / Auslandseinsätze der deutschen Polizei
  • - Rolle der Personalvertretungen / Personalvertretungsrechtliche Beteiligung

Arbeitszeitrecht in der Polizei
  • Forschungsprojekt Lebensarbeitszeit
  • Gutachten zu der Anwendungsfrage RiLi 2003/88/EG

Gestaltung der Arbeitsplätze
  • in Dienstfahrzeugen
  • in Dienststellen
Die Teilnehmer hatten auch Gelegenheit, mit dem Bundesvorsitzenden über aktuelle Gewerkschaftspolitik zu diskutieren. Themen waren u. a. die Chancen und Risiken der Finanzmarktkrise, die Bundestagswahl, der Skandal bei der T-Com, die zunehmende Gewalt gegen Polizisten, zurückliegende Personalratswahlen sowie die Ergebnisse und die Mitgliederentwicklung.


2.2 Freistellung und Kostenübernahme für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 46 Abs. 6 BPersVG
Das Bundesinnenministerium hatte u. a. alle obersten Bundesbehörden, aber auch die Spitzenorganisationen um Stellungnahme zu dem Entwurf eines neuen Rundschreibens gebeten.

Das Bundesinnenministerium begründet die Neufassung des Rundschreibens wie folgt:

Das bisherige Rundschreiben „Kosten der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)“ bedarf aus folgenden Gründen einer Überarbeitung:
  1. Der Pauschbetrag – der seit 1996 unverändert ist – soll von derzeit 102,26 Euro auf
  2. 125 Euro angehoben werden.
  3. Bei der Auswahl und Durchführung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sollen auch innovative Bildungskonzepte, wie z. B. Online-Seminare / E-Learning-Angebote, Fernlehrgänge sowie Indoor- / Inhouse-Schulungen berücksichtigt werden und ggf. zu einer Entlastung des Haushalts beitragen.
  4. Die Rechtsprechung seit Einführung des Rundschreibens im Jahre 1996 insbesondere durch das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht sowie durch die Oberverwaltungsgerichte bzw. die Verwaltungsgerichtshöfe ist zu berücksichtigen.
  5. Schließlich ist die Änderung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in das Rundschreiben einzuarbeiten.
Aufgrund der Zahl der Änderungen habe ich eine grundlegende Neufassung vorgesehen.

Die GdP begrüßt das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, den Pauschbetrag für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 46 Abs. 6 BPersVG anheben zu wollen.


Eine Anhebung auf 125 Euro ist allerdings nicht ausreichend, um kostendeckende Schulungsveranstaltungen durchführen zu können. Es müsste seitens der Gewerkschaften weiterhin „spitz“ abgerechnet werden, was letztlich nicht zu der angestrebten Verwaltungsvereinfachung führen wird.

Die GdP lehnt Indoor- und Inhouse-Schulungen grundsätzlich ab.
E-Learning kommt für die GdP nur nach einer Grundschulung und auch nur dann in Betracht, wenn die technischen Grundvoraussetzungen geschaffen wurden, d. h. ein diskreter Zugang zu einem E-Learning-Programm über ein ständig verfügbares EDV-System mit der notwendigerweise angeschlossenen Peripherie.


2.3 Projekt „Mitbestimmung & Teilhabe“ der Initiative Trendwende des DGB
Das Projekt „Mitbestimmung & Teilhabe“ der „Initiative Trendwende“ des DGB gliedert sich in zwei Teilprojekte:
  1. MAA = Mitbestimmung am Arbeitsplatz und
  2. MAB = Mitbestimmung und materielle Arbeitnehmerbeteiligung
Ziel des Teilprojektes MAB ist es, das Zukunftsthema „Materielle Arbeitnehmerbeteiligung“ durch den DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften kompetent zu besetzen.

Im Januar 2007 fand die erste Sitzung der Teilprojektgruppe MAB statt. Die Teilnehmer von DGB, IGM, IGBCE, NGG, ver.di, Transnet hatten sich ein Arbeitsprogramm gegeben. Die GdP war anfänglich in dieser Teilprojektgruppe nicht vertreten.

Bis Herbst 2007 sollte ein gewerkschaftliches Positionspapier zu MAB entstehen. In der Juni-Sitzung 2007 wurde der Steuerungsgruppe das Projekt „Mitbestimmung & Teilhabe“ vorgestellt und der Auftrag für das Teilprojekt MAB geklärt. Als ein wichtiges Ergebnis wurde in der Steuerungsgruppe festgehalten, dass MAB ein Zukunftsthema ist und von den Gewerkschaften im Projekt diskutiert werden soll.
Daraus ergab sich die Konsequenz, dass die Projektgruppe MAB um die bis dahin nicht beteiligten Gewerkschaften GdP, GEW, IG BAU erweitert wurde.
Die GdP nahm das Positionspapier aus der Projektgruppe MAB des Projekts „Mitbestimmung & Teilhabe“ des DGB zustimmend zur Kenntnis.


2.4 Personalrätebefragung durch das WSI im Jahr 2007
Ergebnisübersicht:
Das WSI hat im Jahr 2007 in telefonischen Interviews, die durchschnittlich 50 Minuten dauerten, 1.742 Personalräte in Dienststellen mit über 20 Beschäftigten befragt.
Von den Befragten haben sieben das Gespräch abgebrochen. 92 % der Befragten würden sich noch einmal an einer solchen Umfrage beteiligen.
Anzumerken ist auch, dass erstmals die Befragung von Betriebs- und Personalräten getrennt durchgeführt wurde.

Die Ergebnisse sehen wie folgt aus:
Viele Personalratsmitglieder haben Angst, aufgrund ihrer Freistellung zu den fachlichen Themen ihres Berufslebens den Kontakt zu verlieren. Sie befürchten deshalb beim Wiedereinstieg nach der Amtszeit Schwierigkeiten oder einen Karriereknick.
Das wird auch daran erkennbar, dass die rechtlich zulässige Freistellungsquote von rund 30 % der befragten Personalräte nicht ausgeschöpft wird. 45 % schöpfen die Quote voll aus.

Warum werden Freistellungsmöglichkeiten nicht voll ausgeschöpft?
9 % der Freistellungsanträge wurden nicht bewilligt, 78 % der Personalräte hatten nicht mehr beantragt, 51 % der Personalratsmitglieder wollen ihre dienstliche Tätigkeit für den Personalrat nicht einschränken, 46 % sind der Auffassung, dass die in der Dienststelle anfallenden Personalratstätigkeiten keine weiteren Freistellungen rechtfertigen.

Um diesen Sorgen abzuhelfen, sind ergänzende gesetzliche Regelungen zu schaffen, z. B. ein Anspruch ausscheidender Personalratsmitglieder auf Schulungen zur Wiedereingliederung in das Berufsleben. Hierfür soll sich der DGB in einer Initiative starkmachen.
Die Frauenquote bei den Personalratsvorsitzenden beträgt 41 %.
Festgestellt werden konnte auch die durchschnittliche Zahl der Amtsperioden eines Personalrats:
Vorsitzende werden im Schnitt nach 1,6 Amtsperioden in dieses Amt gewählt und sind dann maximal zwei Amtsperioden Vorsitzender. Das Durchschnittsalter der Personalratsvorsitzenden beträgt 48 Jahre.

Die befragten Personalräte sehen für sich folgenden Qualifikationsbedarf:
  1. Tarifvertragsrecht
  2. Individualarbeitsrecht
  3. Konfliktmanagement / Mediation
  4. Gesundheits- und Arbeitsschutz
  5. Personalvertretungsrecht
  6. Verwaltungsrecht
  7. Präsentation – Auftreten
  8. Allgemeine Geschäftsführung des Personalrats (in dieser Reihenfolge)
Nach Auffassung der Personalräte wird der Schulungsbedarf durch die Gewerkschaften nicht ausreichend abgedeckt!
32 % der Personalratsmitglieder sagen, das ungenügende Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Räumlich und materiell sahen sich die Personalräte gut ausgestattet.

Organisationsgrad der Beschäftigten:
  • DBB 41 %
  • ver.di 21 %
  • GEW 30 %
  • GdP 60 %
Organisationsgrad im PR-Gremium (DGB/DBB/keine)
  • DBB 21/48/31 %
  • ver.di 53/7/40 %
  • GEW 41/15/44 %
  • GdP 73/21/6 %
  • DGB ges. 52/8/39 %

In der AG Personalvertretungsrecht des DGB wurde auch über die Datenlage in den Personalvertretungen diskutiert. Es wurde nämlich deutlich, dass es keine genauen Angaben über die Zahl und Zusammensetzung von Personalvertretungen gibt. Auch die Rückmeldungen der Personalräte an die Gewerkschaften nach einer Wahl sind lückenhaft. Daher wurde erörtert, ob sich der DGB für ein gesetzliches Register
starkmachen soll, demgegenüber das Bestehen einer Personalvertretung und deren Zusammensetzung zu melden ist.


2.5 „Deutscher Personalräte-Preis“ 2010
Der Bund-Verlag beabsichtigt, über die Zeitschrift „Der Personalrat“ 2010 erstmals den „Deutschen Personalräte-Preis“ auszuloben. Ende 2010 soll dieser Preis im Rahmen des „Schöneberger Forums“ verliehen werden.
Die GdP wurde um Unterstützung für diesen Preis gebeten. Als Mitglied für die Jury möchte der Bund-Verlag das für Mitbestimmung zuständige Mitglied der Einzelgewerkschaften gewinnen.

Der „Deutsche Personalräte-Preis“ steht unter dem Motto „Innovative Personalratsarbeit auch in schwierigen Zeiten“ und wird in Zeitschriften, Internetseiten und Newslettern des Bund-Verlages sowie weiteren Verteilern prominent beworben.

Mit der Verleihung des Personalräte-Preises will die Zeitschrift „Der Personalrat“ die wertvolle, innovative Arbeit würdigen, die Personalräte gerade auch in schwierigeren Zeiten im öffentlichen Dienst leisten. Neben der Wertschätzung für einzelne ausgezeichnete konkrete Projekte wird damit auch der Personalratsarbeit im Allgemeinen mehr Anerkennung verschafft.

Die Auszeichnung Einzelner soll Personalräte motivieren, sich weiter aktiv, kreativ und gestaltend für die Beschäftigten und deren Belange zu engagieren.
Es wird bewusst kein Geldpreis verliehen, sondern ein „Ehrenpreis“ samt Urkunde, der die Wertschätzung und die Anerkennung für die Arbeit der Personalräte zum Ausdruck bringt.
Die GdP unterstützt das Vorhaben des Bund-Verlages, 2010 einen „Deutschen Personalräte-Preis“ zu verleihen.
Als Jury-Mitglied der GdP wurde das für Mitbestimmung zuständige GBV-Mitglied, Jörg Radek, dem Bund-Verlag benannt.


2.6 Betriebs- und Personalrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion am 22. April 2009
In fast regelmäßigen Abständen lädt die SPD-Bundestagsfraktion Betriebs- und Personalräte zum Dialog zu aktuellen Themen ein. So auch im April 2009 zum Thema
„Schutzschirm für die Beschäftigung“.

Eröffnet und moderiert wurde die Konferenz durch Andrea Nahles, MdB, Arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Die aktuelle Krise in den Finanzmärkten mit ihren massiven Folgen für die Realwirtschaft sei für alle eine große Herausforderung. Der bevorstehende Abschwung bedrohe viele Arbeitsplätze.

Sie forderte, eine soziale Fortschrittsklausel für Europa zu verankern und für Deutschland einen neuen sozial regulierten Kapitalismus, mehr Initiativrechte bei Umstrukturierungen. Vor kurzem habe man noch heftig für den Erhalt des VW-Gesetzes gerungen, und nun sei die Situation eingetreten, dass Banken verstaatlicht würden.

Nahles kündigte eine Konferenz zum Arbeitnehmerdatenschutz an, zu der die SPD in Kürze einladen werde. Der Bundesarbeitsminister werde noch vor der Wahl einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorlegen.

Ferner werde die SPD die Initiative ergreifen, dass die Altersteilzeitregelung verlängert und eine Mindestrente gesetzlich geregelt werde. Die Krise wolle man durch eine gute Mitbestimmungskultur bewältigen.
Es gehe jetzt darum, klarzumachen, dass langfristiges Denken, Sicherung von Arbeitsplätzen, Anerkennung der Arbeit durch Mitsprache im Betrieb auf der Tagesordnung stehen.

Die Konjunkturpakete seien erforderlich, um Arbeitsplätze zu erhalten. Mitbestimmung, die viele Marktradikale in den letzten Jahren noch abschaffen wollten, sei wichtiger denn je.

Mit dem zweiten Konjunkturpaket würden weitere Maßnahmen für eine langfristige starke deutsche Wirtschaft auf den Weg gebracht. Dazu gehören eine Infrastruktur, gute Bildung und lebenslange Qualifizierung. Wichtig sei, dass die Beschäftigten nicht entlassen, sondern qualifiziert und entlassene Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder vermittelt werden.

2.7 Arbeitnehmerdatenschutz
Entschließung des Bundesrates vom 12. September 2008 zur eigenständigen gesetzlichen Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes
Der Bundesrat hat die Bundesregierung angesichts der Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen und der für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unübersichtlichen Gesetzeslage gebeten, einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Dieser soll die Grenzen zulässiger Datenerhebung, -verarbeitung und -verwendung klar definieren und für alle Beteiligten Rechtssicherheit schaffen.

Begründung:
Fortlaufend werden Informationen zum Beschäftigtenverhalten aus Internet-,
E-Mail- oder Telefondaten, PC-Arbeiten, Zeiterfassungen, Navigationssystemen, Chipkarten oder Kamerabeobachtungen registriert. Hinzu kommen Dokumentationen von ärztlichen Untersuchungen, biometrischen- oder motosensorischen Aufnahmen. Diese Informationen zu sammeln und auszuwerten bereitet technisch keine nennenswerten Schwierigkeiten. Die benötigten Hilfsmittel sind ebenso marktgängig wie erschwinglich.

Wenig Unterschied macht es auch, ob Informationen gezielt oder eher zufällig entgegengenommen werden.
In der jüngsten Vergangenheit sind wiederholt Fälle von Arbeitnehmerüberwachung offenkundig geworden, die eklatant die Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern missachtet und gegen die informationelle Selbstbestimmung verstoßen haben. Neben der Willkür des Arbeitgebers, die Beschäftigten in unzulässigerweise zu überwachen und über ihre Arbeitsleistung hinaus zu kontrollieren, spielt die Unwissenheit über bestehende gesetzliche Regelungen und über die Rechtsprechung eine große Rolle. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen ihre Rechte und die Grenzen des Umfangs und der Verwendung von Arbeitnehmerdaten kennen. Dieses ist nur mit einem übersichtlichen, zusammenfassenden Gesetz zu gewährleisten. Auch die Beauftragten des Bundes und der Länder für Datenschutz fordern den Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes.

Die bestehenden Regeln zum Datenschutz in Arbeitsverhältnissen sind unzulänglich. Auf Bundes- und EU-Ebene sind hierzu nur vereinzelt begleitende Regelungen ergangen.
Die arbeitsrechtliche Praxis orientiert sich überwiegend an Normen, die – bis auf wenige Ausnahmen – nicht speziell auf die Interessenlagen im Arbeitsverhältnis zugeschnitten sind. Innerbetriebliche Regelungen zwischen Arbeitgebern und Interessenvertretungen der Beschäftigten schaffen keine vollständige Abhilfe. Teils gibt es in Betrieben keine Beschäftigtenvertretung. Teils verstehen sich die abgeschlossenen Vereinbarungen eher als anlassbezogene Klärung von Detailfragen.

Eine praktikable, verständliche Gesetzesregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz muss die Prinzipien der Transparenz, der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, der legitimen Zweckbindung wie auch der Datensparsamkeit und -sicherheit berücksichtigen.

Kernelement eines effektiven Arbeitnehmerdatenschutzes muss die sachgerechte Begrenzung der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten sein mit strengen Zweckbindungs- und Verwertbarkeitsregelungen. Ebenso grundlegend ist die Achtung der grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrechte. Weiterhin ist an eine Stärkung der institutionellen Rechte von betrieblicher Interessenvertretung und Betriebsbeauftragten für Datenschutz zu denken, sind die modernen Kommunikations- und Auswertungstechniken in einen Gesetzesvorschlag aufzunehmen wie auch zureichende Informations-, Kontroll- und Sanktionsregelungen einzuführen.
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