26. Ordentlicher Bundeskongresses der Gewerkschaft der Polizei (GdP)
Arbeitszeit muss gerecht, sozial und gesund sein
Problematische Folgen der Föderalismusreform
Die Gewerkschafter monieren im Besonderen Folgen der Föderalismusreform. So hätten sich die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit in den Ländern und beim Bund auseinanderentwickelt. Trotz vergleichbarer Belastungssituationen in allen Polizeien und beim Zoll teilweise existierten nunmehr völlig unterschiedliche, teils konträre Vorschriften für die Arbeitszeit- und Ausgleichsbedingungen für die Beamtinnen und Beamten.
In einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Leitantrag brachten die Delegierten ein umfangreiches und zahlreiche Aspekte berücksichtigendes Forderungspaket auf den Weg. So soll unter anderem die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem 7-Tage-Zeitraum nicht überschritten und die regelmäßige Arbeitszeit auf bundesweit höchstens 35 Stunden abgesenkt werden.
Bei flexiblen Schichtdienstmanagementsystemen sei eine verbindliche Dienstplangestaltung mit möglichst langen Vorlaufzeiten umzusetzen. Ebenso wurde eine bundesweit einheitliche Definition für die Begriffe „Mehrarbeit“, „Zuvielarbeit“ und „Überzeitarbeit“ wie eine Jahreshöchstgrenze für Mehrarbeit angemahnt. Sogenannte Bereitschaftszeiten seien unterschiedslos auf die Arbeitszeit anzurechnen.
„Die GdP hat vor rund einem Jahr ihre Arbeitszeitkampagne gestartet. Mit diesem Beschluss haben wir jetzt einen klaren Auftrag auf dem Fundament einer ausgefeilten Agenda“, erklärte GdP-Vize Radek.
In einem mit überwältigender Mehrheit angenommenen Leitantrag brachten die Delegierten ein umfangreiches und zahlreiche Aspekte berücksichtigendes Forderungspaket auf den Weg. So soll unter anderem die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in einem 7-Tage-Zeitraum nicht überschritten und die regelmäßige Arbeitszeit auf bundesweit höchstens 35 Stunden abgesenkt werden.
Bei flexiblen Schichtdienstmanagementsystemen sei eine verbindliche Dienstplangestaltung mit möglichst langen Vorlaufzeiten umzusetzen. Ebenso wurde eine bundesweit einheitliche Definition für die Begriffe „Mehrarbeit“, „Zuvielarbeit“ und „Überzeitarbeit“ wie eine Jahreshöchstgrenze für Mehrarbeit angemahnt. Sogenannte Bereitschaftszeiten seien unterschiedslos auf die Arbeitszeit anzurechnen.
„Die GdP hat vor rund einem Jahr ihre Arbeitszeitkampagne gestartet. Mit diesem Beschluss haben wir jetzt einen klaren Auftrag auf dem Fundament einer ausgefeilten Agenda“, erklärte GdP-Vize Radek.