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Gewalt gegen Polizei – Länderinitiativen im Bundesrat nicht weitgehend genug – Abschreckung verpufft

Witthaut: Parlamentarier müssen an einem Strang ziehen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung eine Gesetzesinitiative einiger Bundesländer zur Strafverschärfung von Gewaltakten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte behandelt. Der stellv. GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut: „Die Intensität der Gewalt, die unseren Kolleginnen und Kollegen gerade am vergangenen 1. Mai-Wochenende in Hamburg und Berlin entgegenschlug, unterstreicht die Forderung der Gewerkschaft der Polizei nach einer Strafverschärfung und einem eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch, der gewaltsame Übergriffe gegen Polizeibeamtinnen und -beamte ahndet.“

Die einzelnen Gesetzesinitiativen, so Witthaut weiter, seien aber ebenso wie der Gesetzentwurf der FDP-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nicht weitgehend genug: „Deshalb fordern wir die Parlamentarier auf, an einem Strang zu ziehen.“

Gesetzesinitiativen, die das Ziel verfolgten, Polizeibeamtinnen und -beamte wirksamer vor der unzweifelhaft wachsenden Gewalt und Brutalität zu schützen, müssten, so Witthaut, auch den Willen erkennen lassen, potenzielle Täter wirksam abschrecken oder eben hart bestrafen zu wollen. Dies sei hier ebenso wie beim Kabinettsvorschlag nicht zu erkennen.

Witthaut: „Eine Strafverschärfung allein ist nach unserer Auffassung nicht ausreichend und würde letztlich verpuffen. Uns geht es um Rechtsklarheit. Wer einen Polizeibeamten angreift, macht sich in jedem Fall erheblich strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe. Das muss mutmaßlichen Tätern glasklar sein und nur das ist effektive Abschreckung.“

Die Gewerkschaft der Polizei, die seit Jahren auf die steigende und brutaler werdende Gewalt hinweist, fordert zum Schutz der Vollstreckungsbeamten einen eigenständigen Strafrechtsparagraphen, der jeden tätlichen Angriff auf den Beamten unter Strafe stellt.
 
 
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