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Bei Gewaltdelikten müsse „Wehret den Anfängen“ gelten

Freiberg: Justiz soll inflationäres Einstellen von kleineren Gewaltstrafsachen beenden

Berlin.

Kleinere Gewaltdelikte sollten zukünftig nicht mehr so häufig aus Gründen der Geringfügigkeit eingestellt werden, forderte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg in einem Referat anlässlich der von GdP und dem Bonner „Behörden Spiegel“ veranstalteten „Polizeitage 2010“ in Berlin. Er forderte die Justizbehörden auf, die gefährliche Inflation der Straferlasse unverzüglich zu beenden und damit das klare Signal zu setzen, jedwede Gewalt nicht zu tolerieren. Im Bereich der Gewaltdelikte müsse, so Freiberg weiter, das bewährte Prinzip des „Wehret den Anfängen“ gelten.

Der GdP-Vorsitzende: Es liegt doch auf der Hand, dass ein Gewalttäter seine unrechte Handlung nicht zu erkennen vermag, wenn sich die prinzipiell nötige Bestrafung mit einer routinierten Regelmäßigkeit im Akten-Nirwana verliert. Da läuft doch schon im Grundsatz etwas falsch.“ Freiberg führt die zunehmende und unbestrittene Brutalisierung der Gesellschaft unter anderem auf politische Ignoranz, sicherlich aber auch auf das personellen und technischen Engpässen geschuldete Vorgehen der Justiz zurück.

Mittlerweile wirke sich diese besorgniserregende Entwicklung bekanntermaßen auch auf den alltäglichen Dienst der Polizei aus. So hatte eine im Mai 2010 vorgestellte Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts (KFN) zur „Gewalt gegen Polizeibeamte“ eindeutig belegt, dass der dienstliche Alltag für Polizeibeamtinnen und -beamte immer risikoreicher, brutaler und unvorhersehbarer werde. Vor allem in Ballungsräumen, wo sich Subkulturen verdichteten und radikalisierten, müsse jeder als Polizist erkennbare Beamte mittlerweile damit rechnen, anlasslos attackiert und schwer verletzt zu werden. Die prinzipielle Verfolgung und Bestrafung von Gewaltdelikten würde sicherlich zu einer wirksameren Abschreckung der Täter beitragen.

Freiberg regte zudem an, das Instrument des „Täter-Opfer-Ausgleichs“ stärker einzusetzen. Es sei für den Täter eine wesentliche Erfahrung, nicht nur mit der rein faktischen Tat konfrontiert zu werden, sondern auch mit den direkten Auswirkungen aus Sicht des Opfers. Nur dann können der Täter das gesamte Ausmaß seiner Tat ermessen. Auch bei Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamten halte er dieses Verfahren für richtig und wirkungsvoll.
 
 
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