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GdP zu Urteil über polizeiliche Videoüberwachung

Witthaut: „Die Polizei leidet nicht an Datensammelwut“

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, das die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der polizeilichen Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten auf öffentlichen Wegen und Plätzen bestätigt hat. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Eine Einschränkung der Videoüberwachung oder gar ein generelles Verbot hätte die Polizei in ihrer Arbeit massiv behindert. Die richterliche Entscheidung entkräftet den immer wieder öffentlich geäußerten Vorwurf, dass die Polizei an Datensammelwut leide.“

Witthaut weiter: „Die schnelle Festnahme der Berliner U-Bahn-Schläger zeigt, dass Videobilder polizeiliche Ermittlungen wesentlich unterstützen. Was hier dank privater Überwachung möglich war, darf der Polizei im öffentlichen Raum nicht vorenthalten werden.“ Witthaut betonte auch die präventive Wirkung der Videoüberwachung: „Den Tätern muss klar sein, dass sie beobachtet werden.“

Während die polizeiliche Videoüberwachung aber klaren Regeln und Kontrollen unterworfen sei, so der GdP-Vorsitzende, stelle sich die optische Überwachung in Geschäften, Banken oder Veranstaltungsräumen als Wildwuchs dar. Es sei völlig unklar, wie groß der Raum sei, der privat überwacht werde und wann, oder ob die Daten wieder gelöscht würden. Witthaut: „Solange nicht die Polizei hinter der Kamera steht, scheinen Bürgerinnen und Bürger völlig naiv damit umzugehen, dass sie beim Einkauf, beim Geld abheben oder in der Warteschlange vor dem Tanz-Club gefilmt werden.“

Die GdP fordert den Gesetzgeber auf, die Regelungen der Videoüberwachung in privaten und öffentlichen Räumen anzugleichen.
 
 
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Foto: er - pixelio.de
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