3. Verkehrsforum der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Potsdam am 24. und 25. April 2012
Witthaut: Verkehrssicherheit durch Hinweise auf Medikamentenpackungen erhöhen
Zur Berichterstattung über den ersten Tag des GdP-Verkehrsforums bitte hier klicken.
Rund 100 Experten aus der polizeilichen Verkehrsüberwachung hatten auf dem 3. GdP-Verkehrsforum unter dem Motto „Verbotene Substanzen im Straßenverkehr“ Empfehlungen erarbeitet, mit präventiven wie repressiven Maßnahmen das Risiko von Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten einzugrenzen.
Vehement forderten die GdP-Experten eine spürbare Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung. Nur mit einer höheren Kontrolldichte seien betrunkene oder unter Drogen- wie Medikamenteneinfluss stehende Fahrer wirksam aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu müsse die Polizei auch verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen hinsichtlich Alkohol und anderer berauschender Mittel durchführen können. Weiterhin müsse der Richtervorbehalt zur Anordnung von Blutproben bei Alkoholverstößen abgeschafft werden. Täter, so Witthaut, dürften nicht davon profitieren, dass zu nachtschlafender Zeit zu oft kein Richter zu erreichen sei.
Angesichts guter Erfahrungen mit dem Alkoholverbot für junge Fahrer sprachen sich die GdP-Experten für eine generelle Senkung der Promillegrenze aus. Witthaut: „Auto fahren und Alkohol passen nicht zusammen.“ Für Radfahrer solle der Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 auf 1,1 Promille herabgesetzt werden. Bereits ab 0,8 Promille sollen Radfahrer mit einem Bußgeld belegt werden können. Alkoholunfälle wiesen häufig schwere Folgen auf. Jeder zehnte Verkehrstote sei Opfer eines Unfalls unter Alkoholeinfluss.
Link: Zum ersten Tag des 3. GdP-Verkehrsforums
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Vehement forderten die GdP-Experten eine spürbare Stärkung der polizeilichen Verkehrsüberwachung. Nur mit einer höheren Kontrolldichte seien betrunkene oder unter Drogen- wie Medikamenteneinfluss stehende Fahrer wirksam aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu müsse die Polizei auch verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen hinsichtlich Alkohol und anderer berauschender Mittel durchführen können. Weiterhin müsse der Richtervorbehalt zur Anordnung von Blutproben bei Alkoholverstößen abgeschafft werden. Täter, so Witthaut, dürften nicht davon profitieren, dass zu nachtschlafender Zeit zu oft kein Richter zu erreichen sei.
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