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GdP-Chef Witthaut: Wirksamkeit der Anti-Terror-Datei darf nicht verpuffen

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Anti-Terror-Datei grundsätzlich verfassungsgemäß ist und damit den Sicherheitsbehörden als Instrument zur Aufklärung und Bekämpfung terroristischer Anschlagsplanungen weiter zur Verfügung steht. GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut: "Die von den Verfassungsrichtern geforderten Nachbesserungen müssen nun im Einzelnen geprüft werden. Mit Augenmaß und ohne parteipolitisches Geplänkel muss darauf geachtet werden, dass die Wirksamkeit dieses wichtigen Ermittlungsinstruments der Polizei im Kampf gegen den weltweiten Terror nicht verpufft."

Die wiederholt erhobenen Forderungen im Zusammenhang mit der Aufklärung der NSU-Morde nach einem besseren Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden sowie die jüngsten Vorfälle in den USA und Kanada seien deutliche Hinweise darauf, dass eine engere Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendiensten und Polizei zur Aufdeckung und Verhinderung von Terroranschlägen mit Toten und Verletzten notwendig ist. Witthaut: "Das in Deutschland bestehende Trennungsgebot steht zwar nicht zur Disposition, muss aber dem Maßstab der wachsenden Bedrohungen unserer Gesellschaft standhalten."


Das Bundesverfassungsgericht hat zur heutigen Entscheidung folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
Link: Antiterrordatei ist in ihren Grundstrukturen mit dem Grundgesetz vereinbar, nicht jedoch in ihrer Ausgestaltung im Einzelnen


 
Zur Pressemeldung als pdf-File

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