Konrad Freiberg: Gesetzentwurf überfällig
GdP unterstützt Auftrittsverbot für Neonazis
Freiberg weiter: "Auf der Straße sieht es dann so aus, als fänden Neonazi-Demonstrationen unter dem Schutz der Polizei statt. Wenigstens die übelsten Auftritte zur Verherrlichung oder Verharmlosung der Gewaltherrschaft und die Schändungen des Gedenkens an die Opfer können durch die geplante Gesetzesänderung künftig verhindert werden."
Allerdings, so Freiberg, würden auch mit der Gesetzesänderung den Neonazis nicht alle öffentlichen Auftritte verboten werden können. Nach wie vor sei es schwierig zu verhindern, dass sie mit "Ausländer raus!"-Parolen durch das Brandenburger Tor marschieren. Nicht nur in Sachsen sei zu beobachten, dass sich die Neonazis einen bürgerlichen Habitus zulegen und die Menschen mit einem gesellschaftsfähigen Erscheinungsbild täuschen. Freiberg: "Das ist der Wolf im Schafspelz."
Das eigentliche Problem, so der GdP-Vorsitzende, seien die Wahlerfolge rechtsgerichteter Parteien und ihr Zulauf an jungen Menschen. Freiberg: "Wenn rechte Jugendorganisationen konkrete Freizeitangebote machen können, Länder und Kommunen aber die Jugendarbeit vernachlässigen, wird der entstehende Schaden nicht allein durch eine Änderung des Versammlungsrechts zu beheben sein."
Zur Pressemeldung im pdf-Format
Allerdings, so Freiberg, würden auch mit der Gesetzesänderung den Neonazis nicht alle öffentlichen Auftritte verboten werden können. Nach wie vor sei es schwierig zu verhindern, dass sie mit "Ausländer raus!"-Parolen durch das Brandenburger Tor marschieren. Nicht nur in Sachsen sei zu beobachten, dass sich die Neonazis einen bürgerlichen Habitus zulegen und die Menschen mit einem gesellschaftsfähigen Erscheinungsbild täuschen. Freiberg: "Das ist der Wolf im Schafspelz."
Das eigentliche Problem, so der GdP-Vorsitzende, seien die Wahlerfolge rechtsgerichteter Parteien und ihr Zulauf an jungen Menschen. Freiberg: "Wenn rechte Jugendorganisationen konkrete Freizeitangebote machen können, Länder und Kommunen aber die Jugendarbeit vernachlässigen, wird der entstehende Schaden nicht allein durch eine Änderung des Versammlungsrechts zu beheben sein."
Zur Pressemeldung im pdf-Format