Zum Inhalt wechseln

Karlsruher Urteil zur Beschlagnahme von E-Mail-Daten

Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten notwendig bei der Kriminalitätsbekämpfung

Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das heute ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur erleichterten polizeilichen Beschlagnahme von E-Mail-Verbindungsdaten. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: „Diese höchstrichterliche Entscheidung verleiht der Polizei Rechtssicherheit im Umgang mit gespeicherten E-Mail-Verbindungsdaten. Die Ermittler verfügen damit über ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung.“

Nun gebe es keinen Grund mehr, so Freiberg, die gesetzlich festgelegte Speicherung und Aufbewahrung von Telekommunikations-Verbindungsdaten weiter aufzuschieben. Nachdem sich die Große Koalition auf eine sechsmonatige Aufbewahrung von Telekommunikationsdaten bereits geeinigt habe, fordert der GdP-Bundesvorsitzende nun die schnelle gesetzliche Umsetzung dieses Beschlusses: Freiberg: „Die Polizei muss auf die mindestens sechs Monate lang gespeicherten Telekommunikations-Verbindungsdaten zugreifen können, um Ermittlungen bei Terrorverdächtigen, in Fällen der organisierten Kriminalität und weiteren Straftaten erfolgreich durchführen zu können.“

Zur Pressemeldung als pdf-File
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.