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Freiberg: Nur Gesetz reicht nicht, Verkehrspolizei muss gestärkt werden

Alkoholverbot für Fahranfänger konsequent, aber längst überfällig

Berlin.

Als konsequenten, aber längst überfälligen Schritt hin zu einer verbesserten Verkehrssicherheit bezeichnete die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Absicht der Bundesregierung, ein striktes Alkoholverbot für Fahranfänger noch in diesem Jahr auf den Gesetzesweg zu bringen.

Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der GdP: „Der überproportional hohen Zahl von PKW-Unfällen unter Beteiligung junger, alkoholisierter Fahrer kann nicht nur durch Appelle und gutes Zureden entgegengewirkt werden. Es ist nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber mit dem klaren Signal eines gesetzlich geregelten Alkoholverbots für junge Verkehrsteilnehmer eingreift.“

Freiberg mahnte die politisch Verantwortlichen, sich nicht nur auf die Wirkung des zukünftigen Gesetzes zu verlassen. Das Alkoholverbot mache nur dann Sinn, wenn es auch ausreichend kontrolliert werden könne. Das jahrelange personelle Ausbluten der polizeilichen Verkehrsüberwachung lasse ihn daran zweifeln, ob sich der von der Regierung erwünschte Effekt einer Verringerung der PKW-Unfälle junger Fahrer unter Alkoholeinfluss sehr schnell einstellen werde. Ein neues Gesetz ersetze keinesfalls die präventive Abschreckung durch hohen und flächendeckenden polizeilichen Kontrolldruck.

Der Einführung einer generellen 0,0-Promillegrenze erteilte der GdP-Vorsitzende eine Absage. Es sei zwar wünschenswert, dass Fahrer nach Alkoholgenuss die Hände vom Lenkrad lassen sollten, doch so Freiberg: „Gesetze und Regeln müssen lebensnah sein. Aus dem Glas Wein oder Bier zum Essen dürfen aber nicht zwei oder drei werden."

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