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GdP verabschiedet „Verkehrspolitisches Programm“

Polizeiliche Kontrollen unverzichtbar für mehr Verkehrssicherheit

Berlin.

Mit einem neuen „Verkehrspolitischen Programm“ will die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Sicherheit auf Deutschlands Straßen nachhaltig verbessern. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow: „Überwachung, Aufklärung sowie die Entwicklung von Straßen- und Fahrzeugtechnik müssen vorangetrieben werden. Eine personell gut ausgestattete Polizei ist dazu unverzichtbar, der unmittelbare verkehrserzieherische Kontakt zu Verkehrsteilnehmern von enormer Bedeutung.“ In ihrem Positionspapier drängt die GdP auch auf ein generelles Tempo-30-Limit in Wohngebieten. Auf Autobahnen soll die Geschwindigkeit durch automatisches Einwirken auf 130 Kilometer pro Stunde geregelt werden. Statt lokalen Blitzern setzt sich die GdP für die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung an dafür geeigneten Stellen ein.



Auf einer Pressekonferenz seiner Organisation am Dienstag in Berlin, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Arnold Plickert: „Verkehrssicherheitsarbeit ist eine der Kernaufgaben und auch Kernkompetenz der Polizei. Wir wollen nicht nur Verkehrsunfälle verhindern. Es muss unser Ziel sein, die Zahl der Toten und Schwerletzten immer weiter zu senken.“

Weiterhin plädiert die größte Berufsvertretung der Polizei für verdachtsfreie Alkoholkontrollen, den Wegfall des Richtervorbehalts zur Anordnung von Alkohol-Blutproben sowie die Anerkennung der Atemalkoholanalyse auch für Straftaten.

Plickert, der im Geschäftsführenden Bundesvorstand der GdP für Verkehrspolitik verantwortlich ist: „Alkohol tötet auf den Straßen. Daher strebt die GdP die verbindliche 0,0-Promillegrenze für Fahrzeugführer sowie eine deutlich abgesenkte Promillegrenze für Radfahrer an.“ Ebenso müssten die Verwaltungsvorschriften für den Missbrauch von „Stoffen mit Drogenqualität“ sowie für das Zusammenspiel von Medikamenteneinnahme und Verkehrssicherheit angepasst werden.

In Fahrzeugen verbaute Datentechnik soll der Polizei unter rechtssicherem Fahrer-Datenschutz künftig für Vorbeugung wie Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Sogenannte Fahrassistenzsysteme müssten obligatorische Fahrzeugausstattung werden.

Arnold Plickert: „ Wer Verkehrsregeln übertritt, gefährdet andere Menschen und letztlich sich selbst. Wer vor allem auf technische Überwachung setzt, verkennt die verkehrserzieherische Wirkung der unmittelbaren Belehrung durch eine Polizistin oder einen Polizisten. Und: Nahezu jeder geht doch vom Gas, wenn er im Rückspiegel den Streifenwagen erblickt. Wenn die politisch Verantwortlichen den Straßenverkehr sicherer machen wollen, dann geht das nur mit mehr Polizei.“


Presse-Statements zur Vorstellung des "Verkehrspolitischen Programms" der Gewerkschaft der Polizei (GdP):



Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP):

Über viele Monate hat die Gewerkschaft der Polizei in Expertengesprächen, Befragungen von Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsdienst und vielen internen Diskussionen in entsprechenden Fachgremien unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Verkehrsgerichtstage darum gerungen, Positionen zu einer Verkehrspolitik zu erarbeiten, die nicht populistischen Schnellschüssen folgt, sondern nachhaltig die Bedürfnisse und Interessen der Menschen, der Wirtschaft und der Natur in Einklang bringt.

Dazu hatte der Bundesvorstand der GdP eine Arbeitsgruppe unter der Leitung meines Kollegen und Stellvertreters Arnold Plickert eingesetzt. Er ist im Geschäftsführenden Bundesvorstand verantwortlich für Verkehrspolitik. Unterstützt wurde die Arbeit von Andrea Twachtmann, Referentin für Verkehrspolizeiliche Grundsatz-, Einsatz- und EU-Angelegenheiten beim Bremer Senator für Inneres und Sport. Unserem polizeilichen Auftrag gemäß haben wir bei der Erstellung des „Verkehrspolitischen Programms“ der GdP besonders die Verkehrssicherheit in den Fokus genommen.

Wenn die Bundesregierung das selbst gesetzte Ziel erreichen möchte, die Zahl der Verkehrstoten bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, muss sie sich vor allem dem zugegebenermaßen unpopulären Thema Geschwindigkeitsbegrenzung zuwenden.

Geschwindigkeit ist in Deutschland bei allen schweren Unfällen die meistgenannte Ursache. Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge sind 2014 bei über 45.000 Unfällen mit Personenschaden 1.155 Getötete, also mehr als ein Drittel aller Todesopfer im Straßenverkehr, und über 61.000 Verletzte (16 Prozent aller Verletzten), auf zu schnelles Fahren zurückzuführen. Die überproportional hohen Anteile der Geschwindigkeitsopfer an den Verunglückten zeigen sich seit Jahren weitgehend konstant.

Verkehrssicherheit ist jedoch mehr als die Vermeidung von Unfällen. Verkehrssicherheit bedeutet auch, dass jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, sich sicher sein darf, dass auch der andere die Regeln beachtet, um allen eine gefahrlose und stressfreie Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

Gleichwohl beobachten meine Kolleginnen und Kollegen – und das deckt sich sicher auch mit Ihren eigenen Erfahrungen – eine zunehmende Neigung, Regeln zu missachten.

Regelabweichungen haben oft nachvollziehbare Ursachen, die zum Teil in einem sich verändernden gesellschaftlichen Wertesystem, das unter anderem von Konkurrenz, Hetze, individueller Überforderung, medialer Ablenkung geprägt ist, begründet sind.

Die Missachtung von Regeln wächst umgekehrt proportional mit dem Risiko, erwischt zu werden. …



Arnold Plickert, für Verkehrspolitik verantwortlicher stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Landesbezirkes Nordrhein-Westfalen der GdP:

… Und gerade deshalb ist es erforderlich, die Sicherheit im Straßenverkehr durch die klassischen Mittel, wie Überwachung, Aufklärung, Straßen- und Fahrzeugtechnik voranzutreiben.

Bevor meine Kollegin Andrea Twachtmann die einzelnen Vorschläge und Forderungen erläutert, einige Worte zu den Intentionen unseres „Verkehrspolitischen Programms“:

Für die GdP stehen bei ihren Vorschlägen für eine höhere Verkehrssicherheit die Verkehrsunfallprävention, die Verkehrssicherheitsarbeit, die Ursachenanalyse, die Verkehrsunfallaufnahme, aber auch eine konsequente Sanktionierung von Verkehrsverstößen im Vordergrund.

Weiter halten wir es für zwingend erforderlich, dass sich die Politik zu der erforderlichen personellen Ausstattung der Verkehrsbereiche in der Polizei bekennt.

Unerlässlich sind ausreichende finanzielle Mittel für eine sachgerechte Ausstattung und eine qualifizierte Aus- und Fortbildung.

Die Polizei spielt in dem Bemühen um eine höhere Verkehrssicherheit trotz technischer Fortschritte dabei eine herausragende Rolle. Sie ist nach wie vor unverzichtbarer Bestand-teil der Verkehrssicherheit und muss sowohl personell als auch sachbezogen in die Lage versetzt – und dort auch erhalten – werden, ihren vielfältigen Beitrag zu erbringen.

Die Polizei leistet diesen Beitrag zur Verkehrssicherheit durch unmittelbaren Kontakt mit Verkehrsteilnehmern bei Verkehrskontrollen und durch hochqualifizierte Arbeit im Rahmen der Verkehrsunfallprävention, -aufnahme und -bearbeitung.

Um eine solche Arbeit leisten zu können, ist sowohl eine umfängliche und spezialisierte Ausbildung, wie auch eine dem Stand der Technik und den Anforderungen entsprechende Ausstattung erforderlich.

Verkehrssicherheitsarbeit ist eine der Kernaufgaben polizeilichen Handelns. Ihr ist aus Sicht der GdP daher ein höherer Stellenwert einzuräumen als bisher.

Die Verkehrssicherheitsarbeit ist gleichrangig mit der Kriminalitätsbekämpfung und der Bewältigung des Einsatzgeschehens zu sehen.



Andrea Twachtmann, Referentin für Verkehrspolizeiliche Grundsatz-, Einsatz- und EU-Angelegenheiten beim Bremer Senator für Inneres und Sport:

Die Ergebnisse, zu denen die Arbeitsgruppe gekommen ist, beziehen Verkehrsteilnehmer, Verkehrsmittel und verwaltungstechnische Konsequenzen gleichermaßen ein.


Bezogen auf die Verkehrsteilnehmer und Halter von Fahrzeugen fordert die GdP:
  • die Sanktionsinstrumente so anzupassen, dass sie geeignet sind, Verkehrsteilnehmer zum regelkonformen Verhalten zu motivieren,
  • Fahrzeughalter nachdrücklich dazu zu bewegen, ihrer Verantwortung für Verstöße, die andere als „beliehene“ Fahrzeuglenker begehen, gerecht zu werden,
  • Fahrzeuglenker zur Einsicht zu führen, dass nahezu alle körperlichen Funktionen mit zunehmenden Alter nachlassen und daraus Verpflichtungen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer erwachsen,
  • die Implementierung alters- und alternsgerechter Aus- bzw. Fortbildungsformen, um sicherzustellen, dass Rechtsänderungen in jedem Alter zur Kenntnis genommen und beachtet werden können,
  • dass für Fahrzeugführer die 0-Promille-Grenze obligatorisch wird und für Fahrradfahrer eine deutliche Absenkung des derzeitigen Grenzwertes erfolgt.
Im Hinblick auf Verkehrsmittel fordert die GdP:
  • eine dem Entwicklungsstand der in Fahrzeugen zunehmend vorhandenen Datentechnik entsprechende Verwertung von Daten sowohl für präventive als auch für repressive Zwecke. Hierzu ist eine klare, dem Verkehrsteilnehmer nützende Rechtsetzung vorzunehmen,
  • die obligatorische Ausstattung aller Fahrzeuge mit verfügbaren Assistenzsystemen,
  • die Weiterentwicklung verkehrssicherheitsrelevanter Technik bei Fahrrädern und motorisierten Zweirädern und so genannten Fun-Fahrzeugen, einschließlich Pferdefuhrwerken.
Verwaltungstechnisch spricht sich die GdP dafür aus, dass:
  • die Geschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften außerhalb von Verkehrsstraßen, jedenfalls in Wohngebieten, auf 30 km/h begrenzt wird,
  • die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften verstärkt polizeilich zu überwachen und die Straßen bautechnisch zu „entschärfen“,
  • die Autobahnen mit Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen auszustatten, damit Tempo 130 km/h dort zur Regel wird,
  • die abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung an dafür geeigneten Strecken obligatorisch eingeführt wird,
  • verdachtsfreie Alkoholkontrollen stattfinden können, der Richtervorbehalt zur Anordnung von Blutproben bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt entfällt und dass die Atemalkoholanalyse auch für Straftaten gilt,
  • alle Stoffe, die „Drogenqualität“ haben, von § 24a StVG erfasst werden,
  • die „bestimmungsgemäße“ Einnahme von Arzneimittel und das gleichzeitige Führen von Fahrzeugen sachgerecht im Sinne der Verkehrssicherheit geregelt wird.
Zu den Sonderverkehren stellt die GdP folgende Forderungen auf:
  • Die vorhandenen Fahrtschreiber sind ebenso wie Geschwindigkeitsbegrenzer manipulationssicher zu bauen; Auslesegeräte für die Polizei müssen in hinreichender Zahl und hoher technischer Qualität zur Verfügung stehen,
  • zur Erfüllung der diversen Kontrollquoten ist ausreichendes und gut ausgebildetes Personal zur Verfügung zu stellen,
  • um Sanktionen mit dem genügenden Nachdruck zu versehen, soll das Instrument der Vermögensabschöpfung leichter angewendet werden können,
  • die GdP hält die Einrichtung von Fernfahrerstammtischen als wichtige Kommunikationsschnittstelle für sinnvoll.
Im europäischen Kontext ist es erforderlich:

Um die in den EU-Verkehrssicherheitsprogrammen propagierte „Vision-Zero“ auch nur annähernd zu erreichen, ist eine wesentlich bessere Vernetzung der Mitgliedsstaaten sowohl im verwaltungs- als auch im verfahrenstechnischen Sinne herbei zu führen.



Fotos im Text (5): Zielasko
Download: Verkehrspolitisches Programm (pdf)

Foto (oben): © Tim Reckman - pixelio.de
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