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TVöD und TVÜ ab 1. Oktober 2005 in Kraft

Neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen unter Dach und Fach

Berlin.

Nun ist der so genannte TVöD unter Dach und Fach. In einer Pressekonferenz heute in Berlin stellten die Arbeitgeber des Bundes und der Kommunen und die öD-Gewerkschaften GdP, ver.di und GEW das Tarifwerk vor.

 



Vor der Presse (v. l.): Frank Bsirske, ver.di-Bundesvorsitzender, Bundesinnenminister Otto Schily, Peter Ehrlich, Bundespressekonferenz, Ulrich Thöne, Vorsitzender der GEW, und Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Anfang September hatten die Tarifkommissionen der Gewerkschaft der Polizei, von ver.di und der GEW den Verhandlungsergebnissen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) und dem Tarifvertrag für den öD (TVöD) mehrheitlich zugestimmt.

Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Damit ist die Ablösung des alten Bundesangestellentarifs für die Beschäftigten von Bund und Kommunen perfekt. Jetzt wird es für uns weiter darum gehen, dass auch die Länder in den TVöD einbezogen werden.“

Eine fortgesetzte Spaltung, so Freiberg gegenüber der Presse, des zunehmend nur noch bedingt gepflegten Tarifrechts des BAT und der Manteltarifverträge für Ost und West im Länderbereich auf der einen Seite und den
 
Regelungen des neuen TVöD bei Bund und den kommunalen Arbeitgebern auf der anderen Seite bedrohe den Flächentarifvertrag. Deshalb seien die mit der Neugestaltung des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst angestrebten Ziele erst dann wirklich erreicht, wenn auch im Bereich der Länder ein Tarifrecht gelte, das auf der Höhe des TVöD stehe und das den Arbeitsbedingungen in diesem Bereich Rechnung trage.
 


(v. l.) Frank Bsirske, ver.di, Ulrich Thöne, GEW, Konrad Freiberg, GdP, und Kurt Martin, ver.di, kurz vor Beginn der Pressekonferenz.


(v. l. )Ein letzter Blick in die Unterlagen: Ulrich Thöne, Konrad Freiberg und Frank Bsirske.


Aufttritt: Unter großem Presseinteresse begrüßt Bundesinnenminister Otto Schily die Gewerkschaftsvertreter.
 

(v.l.) Bundesinnenminister Otto Schily, Peter Ehrlich, Leiter der Pressekonferenz, Ulrich Thöne, GEW, Konrad Freiberg, GdP.


Erfolg: Die Tarifparteien präsentieren den neuen Vertrag. Nun sollen noch die Länder nachziehen.
Fotos (6): Rüdiger Holecek
 
Der neue TVöD regelt u. a.:
  • Einheitliche Entgelttabelle für die Beschäftigten
  • neue Arbeitsbedingungen – zur Arbeitszeit – zur Qualifizierung – zu leistungsbezogenen Entgeltbestandteilen
  • keine Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten
  • mehr Flexibilität und Souveränität für die Beschäftigten

Unter anderem legt der TVÜ fest:
  • Überleitung von vorhandenen Beschäftigten in die neuen Entgeltgruppen
  • umfassende Besitzstandswahrung

Zum Tarif-Flyer der GdP
Weitere Informationen im für GdP-Mitglieder exklusiven Geschlossenen Mitgliederbereich – Loggen Sie sich ein!

Informationen zum neuen TVöD bietet auch ver.di.
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