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Warnstreik - Wechselschichtarbeit/Wechselschicht - Weihnachtsgeld - Weisungsrecht - Werktage

 
Warnstreik Dabei handelt es sich um eine zeitlich befristete, kurze Arbeitsniederlegung während laufender Tarifverhandlungen nach Ablauf der im Tarifvertrag vereinbarten Friedenspflicht.
 
Wechselschichtarbeit/ Wechselschicht§ 7 TVöD/TV-L/TV-H Abs. 1 enthält die Definition für Wechselschichtarbeit und Wechselschicht:

“Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden.

Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird."

 
WeihnachtsgeldJahressonderzahlung
 
WeisungsrechtDirektionsrecht
 
WerktageDabei handelt es sich gemäß § 3 BUrlG um alle Tage der Woche, außer Sonn- und Feiertage, also auch um den Sonnabend. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, ist daher eine Festlegung über die Zahl der Urlaubstage auf die jeweiligen Arbeitstage, z. B. auf der Basis einer Fünf-Tage-Woche, umzurechnen.
 
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