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Die GdP Bayern informiert

Neuausrichtung der sog. „amtsangemessenen Alimentation“

München.

Wie bereits angekündigt kommt der Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung der „orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile“ nun in das parlamentarische Verfahren (Drucksache 18/25363 vom 30.11.2022). Voraussichtlich wird der Entwurf in der ersten Januarsitzung 2023 des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes behandelt. Im Vorfeld dazu wird eine Delegation aus ver.di, GdP, GEW und IG BAU bei den Regierungsfraktionen vorstellig und wird auf Verbesserungen im Entwurf hinwirken. Wir haben uns im Vorfeld darauf verständigt, dass wir uns im Gespräch auf ein Thema konzentrieren wollen, um in diesem Bereich Verbesserungen zu bewirken.

Das aus unserer Sicht wichtigste Thema ist die Fachkräftegewinnung für die Zukunft und damit die Erhöhung der Tabellenwerte in der neuen „Stufe L“ (ledige Beamte/innen).

An Stelle des bisherigen Familienzuschlags tritt ein neuer Orts- und Familienzuschlag in Abhängigkeit nach dem Wohnort.

Wie Euer Wohnort eingestuft ist könnt Ihr hier nachschlagen:
https://www.wohngeld.org/mietstufen-bayern/
Da sich der Gesetzesentwurf noch im Entscheidungsprozess befindet, haben wir bisher bewusst noch keine Information gesteuert, sondern werden Euch wie gewohnt nach Abschluss aller Verfahren mit Fakten versorgen.

GdP – gemeinsam Zukunft gestalten!
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