GdP Aktuell vom 19.02.2021
Trageversuch Oberschenkelholster erfolgreich (OSH) beendet

Die GdP erwartet nun vom HPR die aktive Unterstützung um diese OSH künftig auch über die bisher definierten Möglichkeiten hinaus nutzen zu können. Bislang war das Tragen des OSH nur in folgenden Fällen vorgesehen: Tragen von Körperschutzausstattung, USK, BePo, Kradfahrer und Reiterstaffeln, Vermeidung von nachweislich körperlichen Beeinträchtigungen.