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Information der Gewerkschaft der Polizei Bayern

App „Beihilfe Freistaat Bayern“ ab 01.02.2021 online

München.

Wie bereits in unserer Januar-Ausgabe des DP-Landesjournals berichtet, wird ab 01. Februar 2021 die App mit dem Namen „Beihilfe Freistaat Bayern“ gestartet, mit der neben der weiterhin auch schriftlich möglichen Antragstellung Beihilfeleistungen beantragt werden können.

Dazu muss man sich authentisch dafür identifizieren, im elektronischen Verfahren mit dem sog. Authega-Tool, das man nach erstmaliger Registrierung über das Mitarbeiterportal (www.mitarbeiterservice.bayern.de) vom LfF zugesandt bekommt und auf dem Computer abspeichern muss. Diese Zertifizierungsdatei wird für jeden Login benötigt.

Nach Angaben des verantwortlichen Bayerischen Finanzministeriums ist die App ausreichend gesichert und verfügt über eine Vielzahl von wichtigen Informationen.

Die Bekanntgabe der Bescheide erfolgt weiterhin schriftlich über den Postversand oder über den Digitalen Ordner im Portal „Mitarbeiterservice Bayern“.

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