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Ausgleich für gestiegene Energiepreise und Lebenshaltungskosten

GdP fordert sofortige Auszahlung der vorgesehenen Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 €

München.

Die Bundesregierung hat Ende Oktober 2022 alle Arbeitgeber dazu aufgefordert, die mit dem Entlastungspaket III beschlossene steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie aufgrund der gestiegenen Energie- und Inflationsraten auszuzahlen. Kürzlich abgeschlossene Tarifabschlüsse (IG Metall und IGBCE) zeigen, dass diese Einmalzahlung auch von der Arbeitgeberseite als Entlastung für die Beschäftigten akzeptiert wird. Gibt es die Inflationsausgleichsprämie im öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte, Beamt:innen, Rentner:innen und Versorgungsempfänger:innen in Bayern? Ob diese im öffentlichen Dienst ausbezahlt wird, steht noch nicht fest! Die GdP Bayern will in den Tarifverhandlungen mit dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ab Januar 2023 bzw. im Bereich der Länder ab Oktober 2023 vorrangig auf eine deutliche Erhöhung der Entgelte in den Tarifverhandlungen setzen.

Einmalzahlungen helfen nicht, um einen langfristigen Kaufkraftausgleich zu gewährleisten. Unter der Inflation und den damit verbundenen Teuerungen leiden im öffentlichen Dienst besonders die Beschäftigten mit geringen und mittleren Einkommen. Es besteht dringender Handlungsbedarf!

Einmalzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie sind aus unserer Sicht deshalb zwingend unabhängig vom Tarifergebnis zu sehen!

Die GdP Bayern fordert den Freistaat Bayern als öffentlichen Arbeitgeber auf, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vehement für eine nachhaltige Entlastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder einzusetzen!

Bei unseren Beschäftigten herrschen derzeit Existenzängste! Die Politik hat die Grundlage für eine Inflationsausgleichsprämie ermöglicht! Wir fordern deshalb eine schnelle und unbürokratische Lösung - im Sinne unserer Kolleginnen und Kollegen!

GdP – gemeinsam Zukunft gestalten!

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