Nach erfolgreicher GdP-Eingabe im Bayer. Landtag
Zukünftig DUZ auch bei Übungen
Im Dezember 2019 hatte die GdP Bayern eine Eingabe an den Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes gesandt, da nach § 11 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Zulagenverordnung die Gewährung von DUZ bei Übungen ausgeschlossen ist. Hintergrund war eine Großübung des PP München am Wochenende.
Nun teilte der Vorsitzende des ÖD-Ausschusses, MdL Wolfgang Fackler, der GdP schriftlich mit, dass nach Abstimmung mit dem Innenministerium das Finanzministerium überzeugt wurde, die Streichung dieses Passus in der BayZulV zu veranlassen. Man will damit den Einsatz der Polizei auch bei Übungen anerkennen und den DUZ zukünftig auch bei Übungen bezahlen.