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Neuerung bei Beihilfe zum 01.11.2018

München.

Im Vorgriff auf die Änderung der Bayer. Beihilfeverordnung zum 01.01.2019 kann nun bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus seit 01.11.2018 zwischen Klinik und Beihilfe direkt abgerechnet werden (analog PKV).

Allerdings haben noch nicht alle Kliniken die Rahmenvereinbarung mit dem Freistaat Bayern gezeichnet und es ist vorab ein Antrag an die Beihilfestelle erforderlich; das Muster ist als Anlage beigefügt.
Ab 01.01.2019 soll dann auch die bisherige Mindestgrenze von 200 € Rechnungsbetrag für einen Beihilfeantrag entfallen und die Leistungen im REHA- und Physiobereich wie Massagen, Krankengymnastik u.ä. werden deutlich bis zu 30 % angehoben.
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