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Hüttenordnung

  • In der Hütte gilt absolutes Rauchverbot
  • Hüttenschuhe sind zu tragen, das Betreten mit Straßen- oder Bergschuhen ist untersagt. Diese sind im Regal abzustellen
  • Jeglicher Müll ist wieder mitzunehmen
  • Offenes Feuer ist außerhalb der Hütte strikt verboten (Waldbrandgefahr)
  • In die Hütte dürfen keine Tiere mitgenommen werden
  • Es ist ausschließlich das vorhandene Toilettenpapier zu benutzen. Andere Gegenstände (z. B. feuchtes Toilettenpapier, Binden, Kondome, o. ä.) dürfen nicht in das Plumpsklo geworfen werden
  • Die Hüttenwarte, deren Beauftragte sowie der Vermieter (Forstamt Berchtesgaden) sind jederzeit berechtigt, die Hütte zu Kontrollzwecken zu betreten

 Bei Verlassen der Hütte:

  • Geschirr sauber spülen
  • Hütte reinigen (Besenrein), falls nötig nass rausputzen (Reinigungsmaterial befindet sich in der Hütte)
  • Matratzenschoner abziehen
  • Matratzen aufstellen
  • Hütte aufräumen (alles auf seinen Platz)
  • Fensterläden schließen
  • Fenster schließen
  • Jede einzelne Gasleitung abdrehen
  • Gashaupthahn und Gasflasche im Anbau abdrehen
  • Anbau, Hütte und Toilettenhäuschen versperren
  • Etwaige Beschädigungen sind unverzüglich einem Hüttenwart oder dessen Beauftragten zu melden
  • Schlüsselrückgabe bis 12:00 Uhr  

Die Hütte ist so zu verlassen, daß sie ohne Kontrolle der Hüttenwarte sofort wieder benutzt werden kann und wie man sie selber gerne vorfinden möchte!

Sie wird nach dem Motto „von Kollegen – für Kollegen“ betrieben.

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