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DER RECHTSSCHUTZ DER GdP - EINE LEISTUNG VON MITGLIEDERN FÜR MITGLIEDER

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines vorneweg:
Hinter dem Rechtsschutz der GdP verbirgt sich KEINE Versicherung, an die wir die Entscheidung über eine Zusage oder Absage weitergeben. Wir finanzieren unseren Rechtsschutz selbst, durch die Beiträge aller Mitglieder. Und die Entscheidung über eine Rechtsschutzzusage treffen somit auch wir selbst, also in der Regel erfahrene Polizistinnen und Polizisten, die wissen, von was gesprochen wird.

Eine GdP-Leistung, die jede Polizistin und jeder Polizist bei Streitfällen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis benötigt. Bei zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im öffentlichen Recht gewährt die GdP umfassenden Rechtsschutz. Voraussetzung ist, dass ein dienstlicher Zusammenhang festzustellen ist. Eine Ausnahme gilt für Disziplinarverfahren. Hier wird grundsätzlich Rechtschutz gewährt.

Rechtsschutzbeauftragte der GdP Hessen

In jeder Bezirksgruppe der GdP stehen für euch kompetente Rechtsschutzbeauftragte zur Verfügung.
Sie stehen euch für alle Fragen zur Verfügung rund um das Thema Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliedschaft.

Wenn ihr also Fragen habt, wendet euch also an die jeweiligen Beauftragten in euren Bereichen.
Wer dies im Einzelnen ist, erfahrt ihr nach einem Klick auf die Grafik unten.
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