Zum Inhalt wechseln

Dienstrechtsänderungen in Hamburg

Änderungen im Hamburgischen Beihilferecht

Nach einem aktuell erschienenen gemeinsamen Flugblatt der DPolG und des BDK zum neuen Beihilferecht und zur Heilfürsorge erreichen uns viele Anfragen.

Zum Hintergrund: Notwendige Anpassungen im Hamburgischen Beamtenrecht bedingten umfassende Änderungen und Anpassungen in vielen Bereichen wie z.B. der Urlaubsberechnung im letzten Dienstjahr oder Klarstellungen bei Altersgrenzen zur Konkretisierung. Die Streichung der Kostendämpfungspauschale (die schon längst überfällig war) wird zu unserem Leidwesen und gegen die Bedenken des DGB durch Kürzungen und Streichungen im Beihilferecht, z.B. bei Erstattungen bei Sehhilfen und bei Heilpraktikerleistungen erreicht.

Alle Änderungen im aktuellen Prozess wurden unter Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und des DBB) sowie weiteren Vertretungen der Beamten und Versorgungsempfängern in kontroversen Diskussionen, Beteiligungsgesprächen und abschließenden Beschlussfassungen auf den Weg gebracht.
Über die Folgen im Bereich der Polizei und Heilfürsorge werden wir informieren. Die Einschnitte wären ursprünglich noch größer gewesen, weitere Verschlechterungen konnten durch intensive Sacharbeit und Gespräche abgemildert werden.
Auf Anfrage kann über unsere Geschäftsstelle auch die ausführliche Stellungnahme des DGB im Gesetzgebungsverfahren eingesehen werden.

Für die GdP Hamburg ist mit dem genannten Flugblatt der Eindruck entstanden, wir hätten bisher nichts getan und würden uns auch jetzt nicht einsetzen.
Dies entspricht nachweislich nicht den Tatsachen.

Wir denken in diesem Zusammenhang gern an die gemeinsame Zusammenarbeit zurück, die deutlich zielführender war und stehen auch weiter dafür zur Verfügung. Das fortwährend spaltende Moment ist für die Interessen aller Kolleginnen und Kollegen aus unserer Sicht auch weiterhin nicht zielführend und schwächt jede Position.
This link is for the Robots and should not be seen.