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Amtsangemessene Alimentation

Besoldung und Versorgung in Hamburg: Klagen sind eingereicht, Senat bewegt sich

Information für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg

Hamburg.

Der DGB und seine Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben im Dezember 2020 alle Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs- empfängern aufgerufen bis zum Ende des Jahres 2020 einen Widerspruch einzulegen bzw. einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Anlass war eine Mitteilung des Senats im Rahmen der Bezügemitteilung im Dezember 2020 zum Umgang mit den Musterverfahren hinsichtlich der massiven Kürzung der Sonderzahlung im Jahr 2011.

Zu den damals eingegangenen ca. 22.500 Anträgen sind die Widerspruchsverfahren nun weitgehend abgeschlossen. Das Personalamt hat die Ansprüche für das Jahr 2020 ff. zurückgewiesen und hierzu einen Teilbescheid erlassen. Daraufhin wurden nach Informatio- nen des DGB ungefähr 7.500 Klagen beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Knapp 4.000 dieser Klagen vertritt der DGB-Rechtsschutz für Mitglieder der DGB-Gewerk- schaften. Mehr als die Hälfte aller Klägerinnen und Kläger sind damit Mitglied in einer Gewerkschaft des DGB. Der DGB und seine Gewerkschaften haben damit ihre Handlungs- fähigkeit bei der Interessenvertretung ihrer Mitglieder unter Beweis gestellt.

Wie geht es nun mit den Klagen weiter?

Angesichts der hohen Anzahl von Klagen ist nun Geduld gefragt. Das Hamburger Verwaltungsgericht erfasst die Klagen und wird dann versuchen, Fallgruppen zu bilden und aus der Masse der Klagen repräsentative Fälle zur Verhandlung auszuwählen. Über die Frage der Verfassungskonformität der Hamburger Beamtenbesoldung kann abschließend nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dies wird absehbar mehrere Jahre dauern. Wer eine Klage eingereicht hat, hat damit seine Ansprüche gesichert. Der DGB-Rechtsschutz informiert seine Mandantinnen und Mandanten direkt zum Verlauf der Verfahren.

Was passiert nun politisch?

Nach Informationen des DGB plant der Hamburger Senat noch in diesem Jahr auf die hohe Zahl der Klagen mit mehreren Gesetzgebungsverfahren zu reagieren. Ziel ist es, eine amtsangemessene Alimentation und damit eine verfassungskonforme Beamtenbesoldung rück- wirkend ab 2021 zu erreichen. Gleichzeitig soll das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Der DGB und seine Gewerkschaften werden die anstehenden Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und die Interessen ihrer Mitglieder in die Gesetzgebungsverfahren einbringen.
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