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DienstlicherRechtsschutz

Zeit, die zu schützen, die den Staat schützen!

Warum wollen wir den dienstlichen Rechtsschutz reformieren und warum wollen wir das insbesondere im Zusammenhang mit den sozialen Medien erreichen?

Nach derzeitigem Stand möchte die Behörde dienstlichen Rechtsschutz für die Kolleginnen und Kollegen erleichtern, die von der Kennzeichnungspflicht betroffen sind. Das reicht uns nicht. Es geht um Kolleginnen und Kollegen, die in den sozialen Netzwerken an den medialen Pranger gestellt werden und darum, was wir als GdP von der Dienststelle erwarten, um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Die GdP hat zu dem Thema ein Forderungspapier entwickelt. Für die GdP Hamburg haben Nicole Noack und Lars Osburg mitgewirkt.

Rechtsschutz in den sozialen Medien ist ein Gebot der Fürsorgeverpflichtung. Die auf Videos oder Fotos oft identifizierbaren Einsatzkräfte werden in der Hochphase eines Shitstorms in einem belastenden Ausmaß mit Vorwürfen, Vorverurteilungen oder Misstrauen konfrontiert.
Der Pressekodex interessiert viele Verfasser entsprechender Posts nicht!
Der Pressekodex, der u.a. journalistische Sorgfalt, Schutz von Persönlichkeitsrechten und der Menschenwürde oder den Verzicht auf „unangemessene sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid“ als ethische Normen beschreibt, ist vielen Urhebern von Posts egal. Seine Bedeutung ist als Messlatte für eine qualitativ hochwertige, journalistische Tätigkeit nicht zu bestreiten. Die breite Anerkennung in der „Netzgemeinde“ des Internets kann hingegen in Frage gestellt werden; den meisten „Bürgerjournalisten“ dürfte er nicht weiter bekannt sein.
Soziale Netzwerke bedienen die Lust an der Beobachtung und bieten (zumindest vermeintlich) den Schutz einer größtmöglichen Anonymität.


Unsere Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in solchen Situationen, dass sich die Behördenleitung schützend vor die Kollegenschaft stellt. Die Fürsorge­verpflichtung gewinnt dann an Bedeutung, wenn die Einsatzkräfte für Ihre Einsatzbereitschaft in der Kritik stehen. Entschlossenes Handeln, insbesondere durch die Bereitschaft, das Handeln der Einsatzkräfte / Organisation zu verteidigen, ist hier gelebte Fürsorgeverpflichtung.

Organisationen müssen dafür werben, dass die eigene Belegschaft „auf ihrer Seite“ bleibt. Betroffene Mitarbeiter­innen und Mitarbeiter können auf Grund berechtigter wie unberechtigter Vorwürfe aus dem Netz heraus Stressreaktionen entwickeln. Und dies unabhängig davon, ob sie unmittelbar oder nur mittelbar betroffen sind. Deshalb fordern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl von polizeilicher wie politischer Führung Unterstützung ein. Es fällt leicht, sich anlässlich von positiven und unkritischen Anlässen (z.B. an Tagen der offenen Tür) an der Seite der #Polizei zu zeigen. Wirklich registrieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch, ob politische und polizeiliche Verantwortungsträger ihnen auch in stürmischen Zeiten zur Seite stehen.

Es ist Zeit, sich an die Seite unserer Polizei zu stellen. Es ist Zeit für die Reform des dienstlichen Rechtsschutzes.

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