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Fürsorgeverpflichtung

Diffamierung im Netz

Polizisten sind kein Freiwild - auch nicht in Corona- Zeiten! Jetzt zeigt sich, ob der Schutz der Dienstherrin ausreichend ist!

Immer wieder hat die GdP Hamburg einen effektiveren Rechtsschutz für die Kolleginnen und Kollegen durch die Dienststelle eingefordert. Am Samstag, den 28.03.2020 kam es erneut zu einer Einsatzsituation, bei der Videos dieser Einsatzlage gemacht und anschließend ins Netz gestellt wurden.

Im Zuge von Einsatzanlässen kam es erneut zu Handyaufnahmen eines Einsatzes. Diese Handy-Videos wurden anschließend auf Twitter für Jedermann abrufbar eingestellt, diverse Male angesehen und mit teilweise beleidigenden Kommentaren versehen.

Rechtsschutz bei der GdP ist Teil der persönlichen Eigensicherung.
Die Kolleginnen und Kollegen müssen es nicht hinnehmen, dass ihr Bildnis ohne Einwilligung gegenüber einem Millionen-Publikum verbreitet wird und es zudem auch noch mit beleidigenden Kommentaren versehen wird. Aufgrund der Intervention der GdP mussten entsprechende Videos in der Vergangenheit bereits umgehend gelöscht werden. Kolleginnen und Kollegen sind also nicht wehrlos.

Wir haben immer wieder eingefordert, dass der Senat sich schützend vor seine Beschäftigten zu stellen hat und seine Fürsorgeverpflichtung diesen gegenüber ernst und wahrzunehmen hat.

Organisationen müssen dafür werben, dass die eigene Belegschaft „auf ihrer Seite“ bleibt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn einzelne Kolleginnen und Kollegen in den sozialen Netzwerken aufgrund einer dienstlichen Tätigkeit an den öffentlichen Pranger gestellt werden und sie dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind. Die dann nicht sofort einsetzende Fürsorge der Dienststelle entfaltet eine Wahrnehmung, die die Mitarbeiterschaft gegen die Führung aufbringt, zeugt sie doch aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen von geringerer Wertschätzung.

„Meinung ohne Ahnung“ ist Programm.
Was sich vielfach in den sozialen Netzwerken findet, mutet als Wettbewerb auf der Suche nach der am stärksten polemisierenden, bewusst subjektiven Sichtweise an. Kein Polizeibeamter muss es sich gefallen lassen, wenn dies auf seine Kosten geschieht. Mit einer sachlichen, an Fakten orientierten Bewertung setzen sich viele Menschen nicht mehr auseinander. „Meinung ohne Ahnung“ ist Programm. In sozialen Netzwerken entwickelt sich dies nicht selten zum Massenphänomen, welches am Ende einem „an den Pranger stellen“ gleicht. Polizeiliche Einsatzmaßnahmen polarisieren und erzielen in den sozialen Netzwerken regelmäßig eine sehr breite Öffentlichkeit. Insbesondere Meldungen, die sich kritisch mit dem polizeilichen Handeln auseinandersetzen, sind sehr viral. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in solchen Situationen, dass sich die Behördenleitung schützend vor die Kollegenschaft stellt. Die Fürsorgeverpflichtung gewinnt dann an Bedeutung, wenn die Einsatzkräfte für Ihre Einsatzbereitschaft in der Kritik stehen. Entschlossenes Handeln, insbesondere durch die Bereitschaft, das Handeln der Einsatzkräfte / Organisation zu verteidigen, ist hier gelebte Fürsorgeverpflichtung. Diese Fürsorge wird von der GdP eingefordert.

Die PDV 350 wurde überarbeitet und der Senat ist den Forderungen der GdP gefolgt. Zivilrechtlicher Rechtsschutz wird ab jetzt allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg gewährt, wenn sie in den sozialen Medien gegen ihren Willen veröffentlicht und möglicherweise diffamiert werden. Ob die neue Regelung nun tatsächlich die Bezeichnung Dienstlicher Rechtsschutz verdient, kann jetzt bewiesen werden!

Wir erwarten, dass sich die Dienststelle proaktiv vor die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen, wie aktuell in St. Georg, stellt und sofort zivilrechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung der Videos einleitet!

Die GdP Hamburg verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Gebiet. Diese Kompetenz stellen wir unseren Mitgliedern weiterhin gern zur Verfügung und begleiten euch auf dem Weg zu einer erfolgreichen Unterlassungserklärung für die Veröffentlichung solcher Videos, der Löschung dieser Videos und dem Einfordern des Schadenersatzes. Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft. Auch nicht im Internet! Wenn ihr euch wehren wollt, stehen wir an eurer Seite!
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