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Fürsorgeverantwortung für Beschäftigte ernst nehmen!

Dienstlicher Rechtsschutz ist Teil der Fürsorgeverpflichtung!

"Polizisten müssen für verurteilten Schläger bezahlen"

HAMBURGER ABENDBLATT VOM 26.09.2018.

Ein weiteres Beispiel für den unzureichenden Rechtsschutz für die Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg. Wir berichteten bereits kürzlich über unsere Forderung, den dienstlichen Rechtsschutz zu reformieren. An die Vertreter der Hamburgischen Bürgerschaft: „Schützt die, die die Stadt schützen!“ Und dies insbesondere auch mit entsprechendem dienstlichen Rechtsschutz in Hamburg!

Vielen Kolleginnen und Kollegen ist es nicht bekannt, aber es gibt ihn wirklich: Den dienstlichen Rechtsschutz, der bei bestimmten Voraussetzungen und dem dienstlichen Interesse bei Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben oder hoheitlicher Befugnisse greifen soll.
Es muss von der Politik ein Signal der Wertschätzung und der Rückendeckung gesendet werden. Gerade dies ist dem Fürsorgeaspekt durch den Dienstherrn geschuldet!
Wir fordern die Freie und Hansestadt Hamburg eindringlich auf, sich in entsprechenden Fällen hinter die Kolleginnen und Kollegen zu stellen und den dienstlichen Rechtsschutz
zu reformieren:
1. Dienstlicher Rechtsschutz auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten!
2. Umfassende Gewährung und Kostenübernahme!
3. Dienstlicher Rechtsschutz an erster Stelle!
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