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Hetze im Netz

Polizeigewalt gegen einen Jungen in der Innenstadt?

Erneut wird in Hamburg über ein Video diskutiert, das eine Zwangsanwendung von Polizeivollzugsbeamten zeigt.

Hamburg.

Hierzu stellen wir zunächst fest, dass polizeiliche Maßnahmen mit Zwang durchgesetzt werden können, wenn dies notwendig ist. Sogenannte „Polizeigewalt“ vermögen wir hier nicht erkennen. Bei der öffentlichen Diskussion sehen wir aber Tendenzen, die zu einer Schwächung des Rechtsstaates führen können. Beinahe hat man das Gefühl, Polizeigewalt und latenter Rassismus sollen um jeden Preis herbeigeschrieben werden. Das sind auch die Folgen der Äußerungen der SPD-Vorsitzenden Frau Esken. Ertragen müssen dies unsere Kolleginnen und Kollegen. Aber: Eine Geschmackspolizei darf es nicht geben!

Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg: „Die Polizei darf und wird aufgrund der aktuellen Stimmungsmache gegen die Polizei nicht in Selbstmitleid verfallen. Gerade jetzt, wo andere Verteidiger des Rechtsstaates scheinbar versagen und die Polizei dem Hass offenbar ohne Unterstützung ausgesetzt ist, ist die Polizei die wichtige Instanz zur Bewahrung des Rechts. Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen wird nach wie vor durch ordentliche Gerichte festgestellt und nicht durch das Votum der Netzgemeinde!“

Horst Niens weiter: „Wenn man sich im Netz die Kommentare unter dem in Rede stehenden Video ansieht, kommt man zu dem Eindruck, das Internet sei ein rechtsfreier Raum, in dem ungestraft gehetzt werden darf. Wir müssen klarmachen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Jede Beleidigung muss verfolgt werden. Hier kann die Justizsenatorin deutlich machen, ob sie ihre Ankündigung, gegen Hass im Netz vorzugehen, ernst meint. 1.000 Euro für einen A.C.A.B.-Kommentar im Netz erscheinen uns angemessen!“

Die GdP Hamburg erwartet in dieser Situation auch, dass sich die Politik hinter ihre Polizei stellt. Die Dienststelle muss dafür werben, dass die eigene Belegschaft „auf ihrer Seite“ bleibt.

Das gilt insbesondere auch dann, wenn einzelne Kolleginnen und Kollegen in den sozialen Netzwerken aufgrund einer dienstlichen Tätigkeit an den öffentlichen Pranger gestellt werden und sie dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind.

Die dann nicht sofort einsetzende Fürsorge der Dienststelle entfaltet eine Wahrnehmung, die die Mitarbeiterschaft gegen die Führung aufbringt, zeugt sie doch aus deren Sicht von geringer Wertschätzung. Auch deshalb fordern wir die Dienststelle auf, in diesem Fall umgehend den dienstlichen Rechtsschutz zu gewähren und selbstständig Ermittlungen wegen der Veröffentlichung und Verbreitung des Videos einzuleiten.

Kein Polizeibeamter muss es hinnehmen, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung gegenüber einem Millionen-Publikum verbreitet wird und es auch noch zu beleidigenden Kommentaren kommt.

Mit einer sachlichen, an Fakten orientierten Bewertung setzen sich viele Menschen nicht mehr auseinander. „Meinung ohne Ahnung“ ist Programm. In sozialen Netzwerken entwickelt sich dies nicht selten zum Massenphänomen, welches am Ende einem „an den Pranger stellen“ gleicht.

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen polarisieren und erreichen in den sozialen Netzwerken regelmäßig eine sehr breite Öffentlichkeit. Insbesondere Meldungen, die sich kritisch mit dem polizeilichen Handeln auseinandersetzen, sind sehr viral.

Die eigenen Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in solchen Situationen, dass sich die Behördenleitung schützend vor die Kollegenschaft stellt.

Die Fürsorge­verpflichtung gewinnt dann an Bedeutung, wenn die Einsatzkräfte für Ihre Einsatzbereitschaft in der Kritik stehen. Entschlossenes Handeln, insbesondere durch die Bereitschaft, das Handeln der Einsatzkräfte / Organisation zu verteidigen, ist hier gelebte Fürsorgeverpflichtung.

Einsatzkräfte sind kein Freiwild! Auch nicht im Internet!

Die GdP Hamburg fordert weiterhin die Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft, die sich der Bekämpfung von Delikten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes widmet!

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