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Licht rettet Leben

Hamburg.

Der Fachbereich Schutzpolizei der GdP Hamburg fordert die Politik auf, die letzte Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (siehe Bundesgesetzblatt vom 25.06.2021) zu überarbeiten. Das Begrenzen auf je ein Paar Front- und Heckblitzern bei Einsatzfahrzeugen ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Bei größeren Einsatzfahrzeugen oder Halbgruppenwagen, bei denen die Rundumleuchten auf dem Dach nur schlecht oder gar nicht gesehen werden, führt dies schon während der Anfahrt zum Einsatzort zu einer unnötigen Gefährdung der Rettungskräfte und der anderen Verkehrsteilnehmer. Weiterhin ist es unerlässlich, die Polizei und Rettungskräfte am Einsatzort vor dem herannahenden Fahrzeugverkehr zu schützen. Wenn Einsatzstellen besser erkannt werden, stellt dies auch einen Schutz aller anderer Verkehrsteilnehmer dar.

Deshalb gilt eher die Devise: Jetzt aufrüsten mit lichttechnischer Ausrüstung, die uns alle schützt. Letztlich kann größtmögliche Sicherheit nur gewährleistet werden, wenn die Einsatzkräfte mit den bestmöglichen Sicherheitssystemen ausgestattet sind.

Dazu der Vorsitzende des Fachbereichs Schutzpolizei Dennis Krischker: „Bei all dem Streit über die „Rundumleuchten“ zeigt sich der alte und ständige Konflikt zwischen denjenigen, die in Amtsstuben Entscheidungen fällen und denen, die auf der Straße für Sicherheit sorgen. Warum wurden nicht die gefragt, deren körperliche Unversehrtheit von der Sicherheit abhängt?“
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