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Polizeibeamte auf die Müllkippe!

GdP Hamburg stellt die Frage: Warum ist es der Tageszeitung (taz) nicht möglich, sich zu entschuldigen?

Die Tageszeitung, besser bekannt als „taz“, veröffentlichte eine Kolumne, in der die Entsorgung aller Polizistinnen und Polizisten auf einer Mülldeponie gefordert wurde. Begründet wurde dies mit der Unterstellung, dass Polizistinnen und Polizisten ohnehin pauschal als Faschisten zu gelten hätten. Neben der Tatsache, dass hier ein unvorstellbarer Hass auf die Polizistinnen und Polizisten zum Ausdruck kommt, der strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, sollte auch eine in psychiatrisch-medizinischer Hinsicht bestehende Problemlage, in der sich die verantwortliche Autorin zu befinden scheint, bei der rechtsstaatlichen Bewertung der Schuldfrage für diesen Vorgang Berücksichtigung finden. Anders lässt sich jedenfalls aus unserer Sicht diese entmenschlichende Sprache, die uns in der deutschen Geschichte nicht unbekannt ist, wohl kaum erklären.

Tiefergehend sind aber die Verwerfungen, die sich für die taz selbst ergeben.

Im § 2 ihrer Statuten beschreibt die taz ihr Selbstverständnis. So kann man im Absatz 2 unverfänglich lesen:
(2) Die taz engagiert sich für eine kritische Öffentlichkeit.
Das Engagement kann man der taz nicht absprechen - denn es entspricht ja auch der verfassungsrechtlich garantierten Pressefreiheit, die wiederum von denen, die zukünftig ihr Dasein auf der Müllkippe fristen sollen, geschützt wird.
Im Absatz 3 heißt es:
(3) Sie tritt ein für die Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte und artikuliert insbesondere die Stimmen, die gegenüber den Mächtigen kein Gehör finden.
Im ersten Halbsatz wird also von der Verteidigung der Menschenrechte gesprochen - im Unterschied zu den Verfassern dieses Anspruches, haben alle „zukünftigen Müllhaldenpolizisten“ darauf einen Eid geleistet.
Und nun zu den Absätzen 4 und 5 des taz-Selbstverständnisses:
(4) Die taz wendet sich gegen jede Form von Diskriminierung.
(5) Für die Redaktion ist Freiheit die Freiheit der Andersdenkenden, entscheidet sich Demokratie an den demokratischen Rechten jedes einzelnen Menschen.
Die GdP Hamburg nimmt die taz beim Wort. Wenn diese „Kolumne“ keine Diskriminierung einer ganzen Berufsgruppe war, wo fängt für die taz dann die Diskriminierung an? Haben Polizeibeamtinnen und -beamte keine demokratischen Rechte, weil sie nicht als Menschen angesehen, sondern als gegenständliche Körper, die auf einer Deponie entsorgt werden können - oder, wie weit verbreitet - wie Abfall in eine Müllverbrennungsanlage gehören?
Wie rechtfertigt es die taz, dass sie die Kommentarfunktion zu der sog. „Kolumne“ abgeschaltet hat, in der viele ihrer Leser ihr Unverständnis über den Inhalt des Textes zum Ausdruck gebracht hatten, also sich die „Freiheit des Andersdenkenden“ herausgenommen haben?

Dazu Horst Niens, Landesvorsitzender der GdP Hamburg:
„Die taz hat mit der Veröffentlichung der sog. „Kolumne“ zur Diffamierung hunderttausender meiner Kolleginnen und Kollegen beigetragen, Grenzen des Anstandes auch in sprachlicher Hinsicht überschritten und das eigene Selbstverständnis ganz offensichtlich schwer verletzt. Die taz will sich für eine kritische Öffentlichkeit einsetzen; dies bedingt aus meiner Sicht aber auch, dass ein Mindestmaß an Selbstkritik vorhanden ist. Das kann ich aktuell nicht erkennen. Wenn sich die taz auch nur halbwegs an das eigene Selbstverständnis gebunden fühlt, dann gibt es nur ein Wort, das von ihr an die Adresse meiner Kolleginnen und Kollegen zu sagen wäre: ENTSCHULDIGUNG!“
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