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Problemfeld social media

Polizisten sind kein Freiwild!

Jetzt haben wir den Schutz der Dienstherrin!

Organisationen müssen dafür werben, dass die eigene Belegschaft „auf ihrer Seite“ bleibt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn einzelne Kolleginnen und Kollegen in den sozialen Netzwerken aufgrund einer dienstlichen Tätigkeit an den öffentlichen Pranger gestellt werden und sie dieser Situation schutzlos ausgeliefert sind. Die dann nicht sofort einsetzende Fürsorge der Dienststelle entfaltet eine Wahrnehmung, die die Mitarbeiterschaft gegen die Führung aufbringt, zeugt sie doch aus deren Sicht von geringerer Wertschätzung. Was sich jedoch vielfach in den sozialen Netzwerken findet, mutet als Wettbewerb auf der Suche nach der am stärksten polemisierenden, bewusst subjektiven Sichtweise an.

Mit einer sachlichen, an Fakten orientierten Bewertung setzen sich viele Menschen nicht mehr auseinander. „Meinung ohne Ahnung“ ist Programm.
In sozialen Netzwerken entwickelt sich dies nicht selten zum Massenphänomen, welches am Ende einem „an den Pranger stellen“ gleicht.
Polizeiliche Einsatzmaßnahmen polarisieren und erzielen in den sozialen Netzwerken regelmäßig eine sehr breite Öffentlichkeit. Insbesondere Meldungen, die sich kritisch mit dem polizeilichen Handeln auseinandersetzen, sind sehr viral.
Die eigenen Kolleginnen und Kollegen erwarten gerade in solchen Situationen, dass sich die Behördenleitung schützend vor die Kollegenschaft stellt.

Die Fürsorge­verpflichtung gewinnt dann an Bedeutung, wenn die Einsatzkräfte für Ihre Einsatzbereitschaft in der Kritik stehen. Entschlossenes Handeln, insbesondere durch die Bereitschaft, das Handeln der Einsatzkräfte / Organisation zu verteidigen, ist hier gelebte Fürsorgeverpflichtung.

Dieser Umstand wird von der GdP vor Ort erkannt und eingefordert. Es war die GdP, die den Kolleginnen und Kollegen in Hamburg Rechtsschutz gewährte, als gegen ihren Willen ein Video einer Polizeikontrolle in ein Netzwerk hochgeladen wurde. Die kontrollierten Personen (Angehörige der Gangsta­Rapper­Szene) haben dieses Video als Instrument der „Imagepflege“ angesehen. Die GdP Hamburg hat ganz konkret mehr Unterstützung der Beamtinnen und Beamten eingefordert, um diesem Phänomen zu begegnen.

Diese Forderung wurde von der Dienststelle nun aufgegriffen und umgesetzt. Das ist ein riesiger Erfolg!

Die PDV 350 wurde überarbeitet und ist den Forderungen der GdP gefolgt. Zivilrechtlicher Rechtsschutz wir ab jetzt allen Kolleginnen und Kollegen der Polizei Hamburg gewährt, wenn sie in den sozialen Medien gegen ihren Willen veröffentlicht und möglicherweise diffamiert werden. In diesem abgerichtet verdient die Vorschrift jetzt die Bezeichnung Dienstlicher Rechtsschutz! Wir danken an dieser Stelle allen Beteiligten!

Die GdP Hamburg verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Gebiet. Diese Kompetenz stellen wir unseren Mitgliedern weiterhin gern zur Verfügung und begleiten euch auf dem Weg zu einer erfolgreichen Unterlassungserklärung für die Veröffentlichung solcher Videos, der Löschung dieser Videos und dem Einfordern des Schmerzensgeldes.

Polizeibeamte sind kein Freiwild für die Spaßgesellschaft. Auch nicht im Internet! Wenn ihr euch wehren wollt, stehen wir an eurer Seite!

Noch sind nicht alle unsere Forderungen in diesem Gebiet erfüllt, ein entscheidender Schritt ist aber getan. Die weiteren Forderungen werden wir nachhaltig weiter verfolgen!
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