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Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt – verlässlich, gerecht und nachhaltig

"Auszüge aus dem Koalitionsvertrag für eine Regierungszusammenarbeit in der siebten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt"

Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien wollen durch ihr Handeln dazu beitragen, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und in die Motive der politisch Verantwortlichen zu stärken und neu zu gewinnen.

Solide Finanzen für nachhaltiges Gestalten (Seite 5)

Sachsen-Anhalt wird durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das Auslaufen des Solidarpakts II sowie der EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 und das Abschmelzen der Regionalisierungsmittel vor enorme Herausforderungen gestellt. CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen diese Herausforderungen an und stehen für eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik ein.

Die Partner kommen überein, eine gemeinsame politische Prioritätensetzung unter der Maßgabe vorzunehmen, die Konsolidierungshilfen des Bundes nicht zu gefährden. Dabei wird von den Partnern gemeinsam festgestellt, dass noch in diesem Jahr die Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, zusätzliche Neueinstellungen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie der Polizei und ein Einstieg beim KiFöG (Entlastung der Eltern mindestens in Höhe der vom Bund für das Betreuungsgeld zur Verfügung gestellten Mittel sowie der nach § 12 Absatz 4 KiFöG bisher nicht berücksichtigten Tarifentwicklung) erfolgen soll. Ebenfalls noch in diesem Jahr wird ein Sofortprogramm „Umweltschutz“ erarbeitet.

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Gerade in Bereichen wie dem Polizeidienst kann ein erhöhter Anteil von Migranten positive Effekte haben. Die Koalition fördert daher ausdrücklich die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Polizei.

Innenpolitik und Sport

Organisation der Landesverwaltung

Die Koalitionspartner bekennen sich zum Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale) als zentrale Bündelungsbehörde der Landesverwaltung.

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Die personelle und sachliche Ausstattung der Landesverwaltung ist dem erweiterten Aufgabenbereich und gestiegenen sachlichen und rechtlichen Anforderungen angemessen anzupassen.

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Landespolizei

Wir werden bei der Polizei für die bestmögliche personelle und technische Ausstattung Sorge tragen, damit sie auch weiterhin verlässlich, professionell, effektiv und erfolgreich arbeiten kann. Die Personalstärke der Landespolizei muss im Hinblick auf die veränderte Sicherheitslage angepasst werden. Wir verfolgen das Ziel, bei der Landespolizei bis zum Ende dieser Wahlperiode eine Sollstärke von 6.400 Vollzugsbeamten zu erreichen und werden hierfür die notwendigen Ausbildungskapazitäten schaffen. Bereits im Jahr 2016 werden wir den Einstellungskorridor für die Polizeianwärterinnen und -anwärter auf 350 erhöhen. Im Jahr 2017 werden wir 700 Polizeianwärterinnen und -anwärter einstellen. Der weitere Einstellungskorridor wird nach belastungsorientierten Faktoren so ausgestaltet, dass langfristig ein Bestand von 7000 Polizeivollzugsbeamten erreicht wird und damit die hohe Zahl von Ruhestandseintritten ausgeglichen wird.

Wir werden eine weitere Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei mit Sitz in Halle (Saale) einrichten.

Die Koalitionspartner vereinbaren, eine Einstellungskampagne für die Landespolizei finanziell abzusichern. Wir fördern ausdrücklich die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Polizei. Der Polizeidienst ist für Seiteneinsteiger aus den Bereichen IT und Wirtschaft offen und attraktiv zu gestalten. Die dafür ggf. notwendigen Änderungen beamtenrechtlicher Vorschriften werden geprüft. Wir werden auch die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiterentwickeln und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang ausstatten. An der Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte halten wir auch über den 31.12.2016 hinaus fest.

Die Koalitionspartner sehen in der Wachpolizei eine vorübergehende Verstärkung der Landespolizei, die ausschließlich der Verkehrsüberwachung und Begleitung von Schwerlasttransporten dient. Sie erhält keine Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs. Der rechtliche Rahmen der Anstellung von Wachpolizisten wird zukünftig durch ein Gesetz geregelt, welches die Möglichkeit der Errichtung einer Wachpolizei bis zum 31.12.2018 befristet. Wachpolizisten erhalten nach dem Auslaufen ihrer Anstellung auf Grundlage des Prinzips der Bestenauslese die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung für die Übernahme in den regulären Polizeidienst.

Die bürgernahe Arbeit unserer Polizei muss in der gesamten Fläche unseres Landes gewährleistet bleiben. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Polizeiorganisation

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fortwährend durch eine Analyse der Sicherheits- und Kriminalitätslage sowie der polizeilichen Aufgaben auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und an neue Herausforderungen angepasst wird. Die Streifenbereiche werden unter Berücksichtigung von Belastungsprofilen und der Prämisse von max. 20 Minuten Interventionszeit bei Blaulichtfahrten evaluiert. Die Schaffung eines zentralen Polizeiverwaltungsamtes mit Sitz in Magdeburg und von vier gleichgeordneten Polizeiinspektionen bis 2020 wird vereinbart. In den kreisfreien Städten und Landkreisen wird weiterhin je ein Polizeirevier vorgehalten.

Die Zeit der Polizeibediensteten zum Erfahrungsaustausch bei der Nachbereitung von Einsätzen wird erhöht. Die Vorbereitung auf Konfliktsituationen und die Schulung Nachbereitung von Einsätzen wird bereits in der Aus- und Fortbildung intensiviert.

Die Sachausstattung unserer Polizeibeamten muss den wachsenden und neuen Herausforderungen gerecht werden, zum Beispiel durch die Einführung des interaktiven Funkstreifenwagens und moderner Beweissicherungstechnik. In Reaktion auf die gestiegene Gefahr von terroristischen Anschlägen werden wir die Polizei entsprechend ausstatten. Distanz-Elektroimpulswaffen werden weiterhin nicht zur Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes gehören. Ausschließlich das Spezialeinsatzkommando werden wir zukünftig mit Distanz-Elektroimpulswaffen ausstatten. Der Einsatz erfolgt auf Probe und wird nach zwei Jahren evaluiert. Wir vereinbaren die Prüfung eines Einsatzes von Body-Cams in der Landespolizei im Rahmen eines Modellversuchs. Wir schaffen dazu die gesetzliche Grundlage für einen Probebetrieb von maximal zwei Jahren in den drei kreisfreien Städten.

Wir werden die Wissenschaftsfreiheit der Fachhochschule der Polizei stärken. Eigenständige Forschungsvorhaben werden unterstützt. Wir streben eine engere Kooperation zwischen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der FH Polizei an und wollen prüfen, ob ein Teil der Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 an der Universität in Halle stattfinden kann.

Es wird eine Studie zur Ergründung der tatsächlichen Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeitnah durchgeführt.

Polizistinnen und Polizisten treten den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes grundsätzlich wie bisher mit einem Namensschild gegenüber. In näher zu bestimmenden Fällen kann dieses durch eine individuell vergebene Nummer ersetzt werden. Diese Kennzeichnung werden wir ebenso im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regeln wie die individuelle numerische Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Einsatzeinheiten der Landespolizei. Einsatzeinheiten der Polizei sind mit einer landesweiten Kennzeichnung auszustatten, die

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die eindeutige Identifikation eines Polizeibeamten und eine detaillierte Zuordnung von Einsatzkräften zur jeweiligen Einsatzhundertschaft, zum Einsatzzug und zur Einsatzgruppe ermöglicht. Die individuelle Kennzeichnung jeder Einsatzkraft ist vor dem Einsatz zu erfassen und für die Dauer von drei Monaten vorzuhalten, sodass bei Notwendigkeit die Identifizierung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten gewährleistet ist.

Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung. Dem Landtag ist vor der Paraphierung des Staatsvertrages zu berichten, ob bestehende datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt sind und die Wirtschaftlichkeit des Zentrums nachgewiesen ist. Die parlamentarische Kontrolle des Landtages über das Zentrum ist zu gewährleisten. Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.

Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer bürgernahen, modernen und vielfältigen Landespolizei. Das Leitbild Polizei wird daher als Organisationsentwicklungsprozess mit den Polizisten des Landes unter Einbeziehung der Deutschen Polizeihochschule und der FH Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sowie unter Berücksichtigung bestehender Leitbilder anderer Länder bis 2018 überarbeitet.

Ein hauptamtlicher Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wird im zukünftigen Polizeiverwaltungsamt geschaffen.

Der polizeiliche Opferschutz wird verbessert. Es besteht Einigkeit in der Notwendigkeit der besseren bilingualen Kommunikationsfähigkeit der Polizei (insbesondere im Hinblick auf die englische Sprachkompetenz) sowie der Erreichbarkeit eines Übersetzungsservices. Die interkulturelle Kompetenz wird erhöht.

Die Koalitionspartner vereinbaren die Förderung der interkulturellen Kompetenz bei der Polizei zu verstärken und die diesbezüglichen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zu intensivieren.

Den massiven Anstieg rechter und rassistischer Gewalt im vergangenen Jahr beobachten wir mit großer Sorge. Wir werden die politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch, islamistisch oder anderweitig motiviert – mit allen

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rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.

Die von allen Fraktionen getragenen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Polizeibereich werden wir – ebenso wie für die Justiz, den Verfassungsschutz und die Förderung der Demokratie – soweit noch nicht geschehen, umsetzen.

Die zentrale Beschwerdestelle Polizei hat sich bewährt und wird hinsichtlich eines zentralen qualitativen Beschwerdemanagements weiterentwickelt.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Flaggengesetz sowie Versammlungsgesetz

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Den kreisfreien Städten werden wir die Zuständigkeit als Versammlungsbehörde übertragen. Wir werden die Sicherheit von Journalisten bei Versammlungen verbessern, indem wir den Schutz und die Gewährleistung der freien Medienberichterstattung im Versammlungsgesetz verankern.

Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) werden wir extern evaluieren. Im Ergebnis dieser Evaluation werden wir das SOG weiterentwickeln und verabreden die Verabschiedung eines modernen Gefahrenabwehrgesetzes.

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Verfassungsschutz

Wir werden eine Neuausrichtung des Verfassungsschutzes zu einer modernen Behörde weiter vorantreiben. Eine transparente Organisationsstruktur und eine wirkungsvolle demokratische Kontrolle sind dafür unerlässlich. Dazu wird die Koalition durch eine Novelle des Verfassungsschutzgesetzes transparente und abschließende Regelungen für den Einsatz und die Führung von V-Leuten sowie für verdeckte Maßnahmen schaffen.

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Gleichstellung

Wir setzen uns für ein offenes und sozial gerechtes Sachsen-Anhalt ein, in dem jede und jeder frei von Angst verschieden sein kann, und bekennen uns zur vollständigen Gleichstellung von Mann und Frau. Auf dieser Grundlage ist es für uns ein politischer Gestaltungsauftrag, Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe umzusetzen.

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In einer lebendigen Demokratie bedarf es der möglichst umfassenden Partizipation von Frauen und Männern in politischen und sozialen Belangen. Gemessen am Anteil der Bevölkerung sind Frauen derzeit vor allem in politischen Gremien unterrepräsentiert. Wir wollen die Partizipation von Frauen in politischen Gremien, Ämtern und Mandaten unter anderem durch die Erhöhung der Familienfreundlichkeit stärken.

Finanzen, digitale Infrastruktur

Gesunde Finanzen – Starkes Land

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CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik ein. Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren eine Haushalts- und Finanzpolitik betrieben, die einen wichtigen Schwerpunkt auf die Begrenzung der Ausgaben legte.

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Öffentliche Verwaltung

Das Rückgrat des Öffentlichen Dienstes ist sein Personal. Nur mit motivierten Mitarbeitern kann die Verwaltung unseres Landes für die Bürgerinnen und Bürger erfolgreich arbeiten.

Um die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt dauerhaft sicherzustellen, werden wir den öffentlichen Dienst schrittweise attraktiver ausgestalten.

Hierzu ändern wir die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften insbesondere wie folgt:

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    • Die Beamtenbesoldung wird noch in 2016 im Haushaltsvollzug entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation angepasst.
    • Die Kostendämpfungspauschale für die Beihilfe und die Heilfürsorge wird zum 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen.
    • Als Jahressonderzuwendung wird ab dem Jahr 2017 eine Pauschale für die Besoldungsgruppen
        • bis A 8 von 600,00 Euro,
        • ab A 9 von 400,00 Euro sowie
        • für Anwärter und Versorgungsempfänger von 200,00 Euro
      gezahlt.
    • Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten werden künftig ohne zeitliche Verschiebung besoldungsrechtlich umgesetzt.
Die Vertragspartner bekennen sich ausdrücklich zum Verbleib in der Tarifgemeinschaft der Länder.

Die landesbezogenen Tarifverträge zur Altersteilzeit (TV ATZ LSA, TV ATZ-F LSA) und zur Teilzeit (Teilzeit-TV LSA, Teilzeit-TV Schulen LSA 2014), die am 31. Dezember 2016 auslaufen, werden nicht verlängert. Die Gewährung von Teilzeit im Rahmen der bestehenden Vorschriften ist davon nicht berührt.

Die Koalitionspartner vereinbaren, das Personalvertretungsgesetz mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierungen in den öffentlichen Verwaltungen moderner und flexibler auszugestalten. Hierzu werden wir

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    • die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabsetzen,
    • die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz verankern und
    • die Wahl des Vorstandes des Personalrats gerechter ausgestalten, indem alle im Personalrat vertretenden Gruppen chancengleich berücksichtigt werden.
Die Koalitionspartner sind sich darüber einig, das Personalentwicklungskonzept auf der Grundlage einer Zielzahl von 18,7 je 1.000 Einwohner bis Ende des Jahres 2020 neu auszurichten. Hierzu vereinbaren die Vertragspartner, dass

     Anreize zur Steuerung des Personalbedarfs durch die Bildung von Budgets geschaffen werden,

     befristete Stellen durch die Fachministerien entfristet werden können und

     jeder Beschäftigte mit einer Stelle im Stellenplan untersetzt wird.


Die Koalitionspartner sind einig über eine Erhöhung des Eintrittsalters in den Ruhestand auf 67 Jahre. Für Beamtinnen und Beamte im Polizei- und Justizvollzugsdienst sowie im Einsatzdienst der Feuerwehren wird dieser Zeitpunkt bis zur Besoldungsstufe A11 auf 61 Lebensjahre und ab der Besoldungsstufe A12 auf 62 Lebensjahre angehoben.

Um die Qualität und gezielte Nachwuchsgewinnung in der öffentlichen Verwaltung Sachsen-Anhalts zu stärken, kann die interne Fachhochschulausbildung einen wertvollen Beitrag leisten. Die Koalitionspartner werden daher die Einführung einer entsprechenden dualen Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 erstes Eingangsamt prüfen.

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Die Umsetzung von Baumaßnahmen ist zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu bewerten. Die großen strukturbestimmenden Baumaßnahmen des Landes (PD Nord, JVA Halle) werden hinsichtlich ihrer Dimension überprüft und umgesetzt.

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