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Freispruch

GdP-Rechtsschutz wirkt

Magdeburg.

An einem sonnigen Donnerstag im November 2019 geht für einen Kollegen nach mehr als 6 Jahren ein Verfahren mit einem Freispruch zu Ende. Die GdP war mit dem gewerkschaftlichen Rechtsschutz an seiner Seite.

Begonnen hatte es mit einem alltäglichen Polizeieinsatz am 16.01.2014.
An diesem Tag jährte sich die Bombardierung von Magdeburg. Da zu befürchten war, dass es zu Aufmärschen im Zusammenhang mit diesem Ereignis kommt, zeigte die Polizei eine höhere Präsenz, als sonst üblich.

Einige Personen feierten an diesem späten Nachmittag einen 30. Geburtstag mit den entsprechenden Bräuchen. In diesem Zusammenhang kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem angeklagten Kollegen, weiteren eingesetzten Beamten und einer erheblich alkoholisierten und unter Drogen stehenden Person sowie weiteren beteiligten Personen. Die angestrebte Identitätsfeststellung endete damit, dass die betroffene Person zu Boden gebracht und gefesselt wurde, wobei zwei weitere Personen versuchten zu intervenieren und vom Angeklagten weggestoßen worden sind. So weit, so trivial.

Im Nachgang verhängte das Amtsgericht Magdeburg gegen die Person einen Strafbefehl wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Bedrohung eine Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 30 €.

In erster Instanz verurteilte allerdings das Amtsgericht Magdeburg den angeklagten Kollegen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monate auf Bewährung. Dagegen ist der Kollege mit Hilfe des GdP-Rechtsschutzes über das Landgericht (Verurteilung des Kollegen wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu (20 Tagessätzen zu je 70€) und das Oberlandesgericht erfolgreich vorgegangen.

Das Oberlandesgericht Naumburg stellte fest, dass der angewendete unmittelbare Zwang gerechtfertigt und verhältnismäßig war und übergab das Verfahren mit einer ausführlichen Begründung zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück. Das Landesgericht folgte nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freispruch.

Als Prozessbeobachter konnte ich erkennen, dass Beobachter von polizeilichen Maßnahmen kaum einschätzen können, ob diese rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgen. Die Länge des Verfahrens hat es außerdem sehr schwer gemacht, wahrheitsgemäße Aussagen aus der Erinnerung der Zeugen zu erhalten.

Ich hoffe, dass jetzt die betroffenen Kolleg*innen zur Ruhe kommen, endlich wieder in die Beförderungsauswahl aufgenommen werden und sich auch auf andere Dienstposten bewerben können. Dabei wünschen die Kolleg*innen der GdP und ich, viel die notwendige Kraft und Erfolg.

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