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JUNGE GRUPPE

Positionspapier der JUNGEN GRUPPE der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern zur Aus- und Fortbildung von Polizeivollzugsbeamten in der Landespolizei

Schwerin:.

Durch die Zusammenlegung der bis zum Jahr 2000 existierenden drei Aus- und Fortbildungseinrichtungen für die Landespolizei in Neustrelitz, Waldeck und Güstrow nach Güstrow haben sich in den letzten Jahren die erhofften Synergieeffekte eingestellt und konnten wie erwartet Lehrkapazitäten effektiver eingesetzt werden.

Es haben sich allerdings, wie schon im Vorfeld nicht nur von der JUNGEN GRUPPE befürchtet, auch diejenigen Probleme herausgestellt, die sich zwangsläufig einstellen, wenn Planungen und Konzepte ausschließlich von einem absoluten Sparzwang getragen werden.

Um dennoch ein hohes Aus- und Fortbildungsniveau zu erreichen, welches angesichts gleich bleibender Kriminalitätszahlen, überdurchschnittlich hohen Verkehrsunfallzahlen und einer ansteigenden internationalen Gefährdungslage unverzichtbar ist für den Erhalt der inneren Sicherheit in Mecklenburg- Vorpommern, nimmt die JUNGE GRUPPE folgende Position zum Thema Aus- und Fortbildung am Standort Güstrow ein:

I.
Mittelfristige Bildung einer Aus- und Fortbildungsbehörde für die Polizei M-V
Die JUNGE GRUPPE hält die mittelfristige Einrichtung einer einzigen Aus- und Fortbildungsbehörde mit Standort in Güstrow für alle Laufbahngruppen der Landespolizei für unverzichtbar, wenn auch in Zukunft die hohen Anforderungen, welche die Bürger des Landes an die Polizeivollzugsbeamten stellen, erfüllt werden sollen. Dadurch kann die stetig wachsende Spezialisierung, die der Beruf des Polizisten in sich birgt, erreicht werden. Eine dadurch gegebene höhere Angliederung von Dozenten und Fachlehrern an eine Einrichtung führt zu höherer Fachspezifik, bringt weniger Stundenausfall und eine bessere Einflussnahme auf bestimmte Ausbildungsformen und –inhalte. Alternativ ist die Angliederung einer Aus- und Fortbildungseinrichtung ohne Behördenstatus an die Abteilung 4 des IM M-V denkbar.

II.
Errichtung einer ETR- Halle am Ausbildungsstandort
Das professionelle Training von Eingriffsmaßnahmen an verschiedenen Handlungsorten sowohl in der Ausbildung als auch in der weiterführenden Fortbildung ist Grundvoraus-setzung für künftiges professionelles Handeln der Vollzugsbeamten im Einsatz. Durch effektives Training einsatzspezifischer Lagen kann nicht nur die Gefahr der Gewaltanwendung im Ernstfall gesenkt oder ganz vermieden werden, sondern auch eine geringere Gefährdung für die Beamten im Dienst und durch sinkende Verletzungsrisiken auch eine höhere Akzeptanz polizeilichen Einsatzes in der Bevölkerung erreicht werden.

Es ist festzustellen, dass die Qualität der ETR- Ausbildung in den letzten Jahren stetig gesunken ist, was nicht auf mangelnde Leistung der Trainer, als vielmehr an ständig verschlechterter materieller und technischer Absicherung liegt.

Durch die Schaffung eines ETR- Komplexes kann der Umzug des Fachbereiches ETR vom Standort Schwerin nach Güstrow erreicht werden.

Eine Auslastung der Halle bei einem einheitlichen Aus- und Fortbildungskonzept wäre gegeben.

III.
Bau einer Sporthalle am Ausbildungsstandort
In all den Jahren, in denen in Mecklenburg-Vorpommern Polizeibeamte ausgebildet wurden, wurde mit Recht ein hoher Maßstab an die physische Leistungsfähigkeit gelegt. Diese ist ebenso wie hohes rechtliches Wissen Grundvoraussetzung für überlegtes und überlegenes Handeln in Einsatzsituationen.
Mit Verlagerung der Ausbildung nach Güstrow ist eine qualitative Sportausbildung nicht mehr gegeben. Im zurzeit genutzten Sportraum der Fachhochschule werden viele Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten, Toiletten sind nicht vorhanden, die Ausrüstung ist mangelhaft. Eine Sportfortbildung für die Beamten des Landes ist aufgrund der Größe des Raumes zur jetzigen Zeit nicht möglich.

Eine Auslastung einer Sporthalle ist gegeben, eine entgeltliche Nutzung durch den Breitensport am Wochenende wäre möglich, und die Voraussetzungen für die Schaffung eines Konzeptes zur wirklichen Umsetzung des Sporterlasses, wie sie von vielen Beamten im Land seit Jahren gefordert wird, wären gegeben.

IV.
Schaffung einer Waffenkammer am BiP
Zurzeit sind die grundlegendsten Sicherheitsanforderungen im Umgang mit dienstlichen Waffen am Standort Güstrow nicht gegeben, da nicht nur entsprechende Fahrzeuge mit Verschlussvorrichtungen, sondern auch Personal für den ständigen Waffentransport von der Polizeiinspektion Güstrow zum BiP fehlen. Dieser ständige Waffentransport ist nicht nur mit einem hohen Logistikaufwand verbunden, sowohl personell als auch in Bezug auf die Fahrzeit (hin und zurück ca. 30 Minuten), sondern birgt in sich selbst eine Gefährdung, welche gerade bei einer polizeilichen Einrichtung von Natur aus vermieden werden sollte.

V.
Errichtung Raumschießanlage
Eine ausreichende Schießausbildung junger Polizeibeamter ist zurzeit nicht gewährleistet. Angesichts der Tatsache, dass der Einsatz der Schusswaffe einer der folgeträchtigsten polizeilichen Maßnahmen darstellt, an die die höchsten rechtlichen Maßstäbe gesetzt werden, ist das Niveau der Schießleistungen sowohl in der Ausbildung als auch in der Fortbildung bedeutend zu niedrig.

Dabei stellen professionelles Verhalten und ein sicherer Umgang des Beamten mit seiner Waffe ein Muss für jeden Beamten dar. So wie die Gesellschaft seit Jahren fraglos die Polizei als Waffenträger akzeptiert, so erwartet sie ebenso zu Recht, dass die Polizeibeamten unseres Landes ihnen dienstlich anvertraute Waffen beherrschen. Diese Erwartungen können momentan weder bei Berufsanfängern noch später im Dienst voll erfüllt werden.

Es entspricht zudem der Erwartung der Beamten an ihren Dienstherrn, sowohl beim Berufseinstieg als auch im Laufe der jährlichen Fortbildung die Möglichkeit zu haben, den Umgang mit der Waffe zu verbessern.

Die Auslastung einer Raumschießanlage an einem zentralen Aus- und Fortbildungsstandort ist allemal gegeben, ein gemeinsames Fortbildungskonzept mit der ETR- Ausbildung könnte hier ein höchstes Sicherheitsniveau erreichen lassen.

Zudem würden die zur Zeit bestehenden hohen Kosten durch den Transport zum Schießen und die Anmietung von Schießanlagen entfallen.

VI.
Errichtung eines PC – Kabinetts für 24 Nutzer
Momentan besteht durch die Teilung der Seminargruppen ein doppelter Fachlehreraufwand.

Mit ihrer Position zum Ausbau von LAPIS, INPOL und EVA hat die Polizei Mecklenburg- Vorpommern die PC-Technik mit Recht als das Element zukünftiger polizeilicher Arbeit im Rahmen der Vorgangsbearbeitung und Ermittlung erkannt, eine Forcierung der Ausbildung bei einer entsprechenden materiellen Sicherstellung ist dabei erforderlich.

VII.
Verbesserung der Unterkunftsbedingungen am BIP
Letztlich muss auf teilweise schlechte Unterkunftsbedingungen hingewiesen werden.

Ziel sollte hier nicht nur die Gewährleistung der Unterbringung aller Polizeianwärter und Lehrgangsteilnehmer sein, sondern auch die schnellstmögliche Renovierung der Unterkünfte.

Es sollte nicht sein, dass grundlegendste hygienische Vorschriften missachtet werden.

Im Unterkunftsgebäude 7 existiert eine einzige Dusche für 65 weibliche und männliche Beamte.

Teilweise sind die vorhanden Wasserleitungen unbrauchbar und vermodert, an Duschen wurden Warnhinweise für die Warmwasserbenutzung angebracht.
Letztlich fallen in einigen Zimmern relativ große Putz- und Betonstücke von der Decke.


Hier ist nach Meinung der JUNGEN GRUPPE schnellste Handlung erforderlich.
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