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GdP zu Koalitionsverhandlungen

Innere Sicherheit als wichtigen Standortfaktor stärken

Berlin/Schwerin:.

Zu den heute in Berlin beginnenden Koalitionsverhandlungen hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Union und SPD aufgefordert, in den bevorstehenden Koalitionsgesprächen die Innere Stabilität und Sicherheit als einen wichtigen Standortfaktor Deutschlands zu stärken. Die Forderungen der GdP für den Bereich der Inneren Sicherheit, öffentlicher Dienst/Beamtenrecht und zur sozialen Situation der Beschäftigten der Polizei

Aus Sicht der GdP müssen folgende spezifischen Punkte in den Koalitionsverhandlungen berücksichtigt werden:

GdP Bundesvorsitzender Konrad FreibergFöderalismuskommission
Die GdP stimmt in vielen grundsätzlichen Fragen den Ergebnissen der Föderalismuskommission zu (Reduzierung der zustimmungspflichtigen Gesetze).
Die beabsichtigte Verlagerung der Zuständigkeiten für die Beamtenbesoldung und –versorgung vom Bund auf die Länder wird von der GdP jedoch abgelehnt.
Nach Auffassung der GdP wird eine unterschiedliche Bezahlung und Versorgung zu verschiedenen Polizeien in Bund und Länder führen. Dies wird ein Auseinanderdriften der Polizeien von Bund und Ländern zur Folge haben. Darüber hinaus geschieht dies auch in den Bereichen der Technik, Ausbildung und gesetzlicher Grundlagen.
Eine derartige Kompetenzverlagerung führt auch zu mehr Bürokratie.

Strukturreformgesetz
Das von der Bundesregierung verabschiedete Strukturreformgesetz geht zurück auf eine Vereinbarung zwischen Bundesinnenminister Otto Schily, dbb-Vorsitzenden Peter Heesen und ver.di Vorsitzenden Frank Bsirske.
Die GdP hat grundlegende Inhalte vehement kritisiert. Insbesondere die im Gesetzentwurf enthaltene Leistungsbezahlung und –bewertung lehnt die GdP in der vorgelegten Fassung ab, da diese Regelung für den Polizeiberuf nicht sachgerecht kodifiziert ist.

Gesetzesvorhaben zur Inneren Sicherheit
- Einrichtung einer Anti-Terror-Datei
- Schaffung einer Kronzeugenregelung
- Gesetzliche Normierung des „genetischen Fingerabdrucks“ als Standardmaßnahme des Erkennungsdienstes
- Gesetzliche Regelung für die Aufbewahrung von Telekommunikationsverbindungsdaten

Aufgabenabgrenzung Polizei / Bundeswehr
Die GdP lehnt einen Einsatz der Bundeswehr im Innern über die grundgesetzlich vorgesehene Amtshilfe ab. Diese umfasst die Hilfeleistung bei Katastrophen; - aber auch bei der Abwehr von Angriffen aus der Luft oder von der See.
Die Ablehnung der GdP gilt auch für einen weitergehenden Einsatz von Bundeswehrsoldaten (Wehrpflichtige) z.B. zum Objektschutz (bei der Fußball WM 2006). Wehrpflichtige Soldaten dürfen nicht zur Hilfspolizei gemacht werden, um Ersatz zu schaffen für vorhandene und zukünftige Personallücken bei der Polizei.
Für die GdP hat sich die grundsätzliche Aufgabenteilung zwischen Polizei (Innere Sicherheit) und Bundeswehr (Äußere Sicherheit) bewährt.

Personalsituation der Polizeien
Während der Bund beim BKA und der Bundespolizei in den letzten Jahren personelle Verstärkungen vorgenommen hat, wurden in nahezu allen Bundesländern Stellen im Polizeivollzug und in der Verwaltung drastisch gestrichen.
Von 1998 bis 2004 wurden 7.100 Stellen in den Ländern gestrichen. In den nächsten Jahren sind weitere 7.500 Stellenstreichungen geplant.
Angesichts der bedrohlichen Situation der Inneren Sicherheit (u.a. Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus) hält die GdP diese Stellenstreichungen für unverantwortlich.

Digitalfunk
Noch immer sind die Polizeien von Bund und Länder mit dem veralteten analogen Funk ausgestattet, der nicht abhörsicher und nicht ganz flächenmäßig funktioniert. Deutschland hat damit in Europa bereits funktechnisch den Anschluss verloren.
Die Einführung des digitalen Funks muss schleunigst erfolgen. Großeinsätze und Übungen haben die Notwendigkeit deutlich gemacht, wie wichtig die Telekommunikation in Katastrophenlagen zwischen den unterschiedlichen Behörden wie z.B. Polizei und Hilfsorganisationen ist.

Soziale Verschlechterungen
Polizeibeamte und Tarifbeschäftigte haben in unterschiedlicher Ausprägung soziale Verschlechterungen hinnehmen müssen:
- Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit
- Kürzung/Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Verschlechterungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge und der Altersversorgung

Insgesamt ist das Realeinkommen in den letzten Jahren erheblich gesunken. Verschlechterungen im Beamtenbereich (z.B. Versorgungsänderungsgesetz 2001) gehen bei der Übertragung vom Rentensystem ins beamtenrechtliche Versorgungssystem über die „Wirkungsgleichheit“ hinaus.

Weitere soziale Kürzungen sind deshalb nicht hinnehmbar.


GdP Mecklenburg-Vorpommern
- Internet Redaktion -
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